Unsere Kurzbeschreibung des Swisscom TV-Spots

Der TV-Spot von Swisscom bewirbt ihr ausgezeichnetes Mobilfunk- und 5G-Netz, dass als Testsieger hervorgegangen ist. Swisscom lädt die Zuschauer ein, ins beste Netz der Schweiz zu wechseln, um gemeinsam bereit für Spitzenleistungen zu sein.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1, (c) Swisscom

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2024-12-09
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Unsere Meinung

In dem TV-Spot von Swisscom wird eine durchaus kreative Verknüpfung zwischen sportlicher Höchstleistung und technologischer Exzellenz thematisiert. Ich finde, dass das stilisierte Motiv des Fußballtrikots mit dem Puma-Logo eine intelligente Wahl ist, um Dynamik und Leistungsfähigkeit zu symbolisieren. Der Spot positioniert sich klar und deutlich in einem Ambiente des Hochleistungssports, was meiner Meinung nach eine präzise Zielgruppenansprache impliziert:

ambitionierte Personen, die nach dem Besten streben.

Die visuelle Darstellung – vom Fitnessstudio bis zur beeindruckenden Landschaft während der Arbeiten an der Antenne – ist ästhetisch ansprechend und unterstreicht die Behauptung von Swisscom, das beste Netz in der Schweiz zu bieten. Der Kontrast zwischen den sportlichen Szenen und den technologischen Aspekten finde ich nicht nur kreativ, sondern auch originell.

Ich bin der Meinung, dass die zentrale Werbebotschaft – "Testsiegerin im besten Netz" – effektiv kommuniziert wird. Sie schafft Vertrauen und positioniert Swisscom als Spitzenreiter im Mobilfunkmarkt. Der Einsatz eines Siegels mit der Aufschrift "connect Testsieger" verleiht der Botschaft eine zusätzliche offizielle Bestätigung, was die Glaubwürdigkeit immens stärkt.

Allerdings frage ich mich, ob das siegessichere Selbstbild von Swisscom nicht zu übermächtig präsentiert wird. Meiner Ansicht nach könnte dies bei einigen Zuschauern als überhebliche Selbstdarstellung empfunden werden, was das subtile Gleichgewicht zwischen Selbstbewusstsein und Angeberei stören könnte.

Eine potentielle Schwachstelle sehe ich in der Aussage "Jetzt ins beste Netz wechseln", die zwar zweckmäßig ist, jedoch wenig originell. Hier hätte eine pfiffige Wendung das Ganze vielleicht noch spannender gestaltet.

Insgesamt denke ich, dass Swisscom mit diesem Spot einen respektablen Versuch gemacht hat, komplexe und facettenreiche Themen in einem kompakten, visuell ansprechenden Format zu bündeln. Der Spot bleibt jedoch mehr bei der ehrlichen Kommunikation als bei überraschenden Wendungen, was ihm deutlich an der Finesse fehlen lässt, die ich in anspruchsvoller Werbung schätze.

Was denkt ihr über den neuen Swisscom-Spot? Hinterlasst eure Meinung oder fachliche Einschätzung in den Kommentaren!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Rotes Fußballtrikot mit dem Puma-Logo in der Mitte. Links sieht man ein stilisiertes Motiv eines laufenden Spielers. Rechts gibt es ein Emblem mit einem weißen Kreuz auf rotem Hintergrund.

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Person liegt auf einer Trainingsbank im Fitnessstudio. Sie trägt rote Sportkleidung mit der Aufschrift "Suisse" und einem Puma-Logo. Im Hintergrund sind unscharf weitere Fitnessgeräte und Neonlichter an der Decke zu sehen. Oben links ist ein Logo eingeblendet.

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Ein Mann in einem roten Sporttrikot mit der Aufschrift "SUISSE" auf den Knieschonern sitzt in einer niedrigen Perspektive. Er hat kurze dunkle Haare. Der Hintergrund zeigt eine Halle mit starker Beleuchtung und hohen Decken. Auf der linken oberen Seite ist ein Logo zu sehen.

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Ein Arbeiter, der orange Schutzkleidung und einen weißen Helm trägt, steht auf einer hohen Struktur. Er scheint an technischen Geräten zu arbeiten. Im Hintergrund ist eine ländliche Landschaft mit rauchendem Turm zu sehen.oben links ist ein rotes und blaues Logo mit einer weißen, nicht erkennbaren Form darin.

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Ein Techniker in oranger Schutzkleidung und Helm arbeitet an einer großen Antenne. Im Hintergrund sieht man eine städtische Landschaft mit einem Kraftwerk, das Rauch ausstößt, und einige Gebäude sowie Felder. Der Himmel ist blau mit einigen Wolken.

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Ein Bild mit einem Blaufarbverlauf und dem Swisscom-Logo links oben. In der Mitte ist ein Siegel mit der Aufschrift "connect Testsieger Mobilfunk- und 5G-Netztest" und der Hinweis "Heft 1/2025". Darunter steht: "Das beste Netz der Schweiz."

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Blauer Hintergrund mit einem Farbverlauf. Links oben ein Logo in Blau, Weiß und Rot. In der Mitte steht der Text "Jetzt wechseln. Gemeinsam bereit." in Weißer Schrift.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Swisscom mit dem von uns gewählten Titel

"Wechseln Sie ins beste 5G-Netz der Schweiz mit Swisscom".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Swisscom, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Swisscom in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung