Unsere Kurzbeschreibung des Mömax TV-Spots

Mömax bewirbt in der Schweiz ein stilvolles Ecksofa für 777 CHF, Cord-Zierkissen für 6.95 CHF und ein gemütliches Boxspringbett für 888 CHF. Alle Angebote sind bis zum 03. Februar 2025 gültig. Mömax positioniert sich als das "günstige Trendmöbelhaus". Weitere Informationen auf moemax.ch.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Mömax

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2025-01-01
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach besticht der Mömax TV-Spot durch seine sofort einprägsame und klare Botschaft. Die wiederkehrende Betonung von "Uffpassd" hebt die Aufmerksamkeit und schafft eine humorvolle Verbindung zu den beworbenen Produkten. Ich denke, dass die Werbebotschaft einfach und direkt ist: Mömax positioniert sich als das Trendmöbelhaus mit attraktiven Preisen, was hier sehr plakativ und farbenfroh präsentiert wird.

Die Zielgruppenansprache finde ich gelungen; sie scheint sich an ein breites Publikum zu richten, das Wert auf moderne Möbel und günstige Preise legt. Die Verwendung von bunt gekleideten Personen in Kombination mit einem lebhaften grünen Hintergrund spiegelt ein Gefühl von Frische und Aktualität wider, das sicherlich viele Interessenten ansprechen dürfte.

In Bezug auf Kreativität und Originalität fällt der Clip durch seine wiederkehrenden, bunten Designelemente und die humorvolle Annäherung positiv auf. Die visuelle Darstellung von Rabatten und Angeboten erfolgt klar strukturiert, was die Information schnell erfassbar macht. Ich finde, diese Detailtreue stärkt die Konsistenz der Markenbotschaft, Mömax als preiswerten Möbelhändler wahrzunehmen, was zudem durch den finale Claim "Das günstige Trendmöbelhaus" unterstrichen wird.

Ein kleiner Wermutstropfen könnte meiner Ansicht nach die etwas überfrachtete Präsentation sein; die Vielzahl an ablaufenden Rabatten und Angeboten riskiert, den Zuschauer zu überladen und die Hauptbotschaft zu verwässern. Ich denke, ein schlichterer Ansatz könnte hier helfen, die Aufmerksamkeit mehr auf die einzelnen Produkte zu lenken.

Abschließend möchte ich jeden einladen, den Spot anzuschauen und eine eigene Meinung zu hinterlassen. Teilen doch auch du deine Gedanken zu diesem werbewirksamen Auftritt!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Frau mit hochgestecktem Haar und buntem Blumenoberteil steht vor einem grünen Hintergrund. Sie lächelt und hebt den Zeigefinger, als ob sie eine Idee verkündet oder auf etwas hinweist.

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Eine Frau mit dunkelbraunem Haar trägt ein buntes Kleid mit Blumenmuster und gelbem Gürtel. Sie steht vor einem grünen Hintergrund und macht eine Wurfbewegung mit der rechten Hand. Ein unscharfer Gegenstand fliegt von ihr weg.

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Ein gemütliches Wohnzimmer mit einem großen, gelben Ecksofa. Ein Couchtisch mit Kerzen und Pflanzen steht davor. Rechts oben zeigt ein pinkes Schild einen Rabatt an: 30% günstiger, jetzt 777 CHF statt 1099 CHF. Oben ist ein helles Fenster, daneben Bücherregale und Dekor. Teppich liegt auf Holzfußboden. Werbeangebot bis 03.02.2025.

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Vier gerippte Kissen übereinandergestapelt auf grünem Hintergrund. Rechts ein weißer Kreis mit roter Umrandung, Preis reduziert auf CHF 6.95, vorher CHF 9.95, minus 30%. Der Artikel heißt "Cordi", mit einer Artikelnummer und Ablaufdatum 03.02.2025. Webseite für Details: www.moemax.ch/c/aktionsnews.

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Ein graues Boxspringbett mit grüner Bettwäsche steht auf einem hellen Boden. Rechts daneben ein Nachtisch mit Lampe und Wecker. Oben rechts eine Preisreduktion: Statt 1399 CHF nun 888 CHF, gültig bis 03.02.2025. Eine Website für weitere Details ist angegeben.

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Grüner Hintergrund, Mömax-Logo mit einem Papagei auf dem Buchstaben "m". Eine Person in einem bunten Kleid lächelt freundlich. Darunter steht "Das günstige Trendmöbelhaus". Eine Webadresse wird angezeigt. Unten eine Liste von Städtenamen in weißer Schrift auf pinkem Hintergrund.

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Grüne Hintergrundfläche, bunte Frau in einem Kleid mit Muster, lächelnd mit Armen in der Hüfte. Links ein bunter Vogel sitzt auf dem Schriftzug "mömax". Darunter steht "Das günstige Trendmöbelhaus". Unten läuft ein Balken mit verschiedenen Ortsnamen, daneben ein Einkaufswagen-Symbol und Webseite mömax.ch.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Mömax mit dem von uns gewählten Titel

"Traummöbel bei Mömax: Stilvolles Ecksofa, Cord-Kissen & Boxspringbett zu Top-Preisen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Mömax, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Mömax in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung