Meiner Ansicht nach bietet dieser Lidl-Spot eine direkte und klare Werbebotschaft, die meiner Meinung nach die Essenz effektiver Kommunikation gut verkörpert. Die Zielgruppenansprache wirkt zugänglich und zielt offensichtlich auf den alltäglichen Konsumenten ab, indem praktische Haushaltsgeräte zu günstigen Preisen beworben werden. Ich finde, dass die Einfachheit des Spots, mit deutlichem Fokus auf den Produktvorteilen und Preisreduktionen, die Marke Lidl als Anbieter preiswerter Lösungen unterstreicht.
Die Kreativität und Originalität des Spots könnte meiner Meinung nach jedoch noch etwas verstärkt werden. Während die Darstellung der Produkte funktional und informativ ist, fehlt es meiner Ansicht nach an einer erzählerischen Komponente oder einem einprägsamen visuellen Element, das den Spot aus der Masse herausheben könnte. Vielleicht könnte eine emotionalere oder originellere Darstellung der Szenen das Interesse der Zuschauer stärker wecken.
Ich denke, dass die Konsistenz der Markenbotschaft gut umgesetzt wurde. Die wiederkehrende Betonung auf Preis-Leistungs-Verhältnis und Alltagsnützlichkeit passt zu meiner Auffassung von Lidls Positionierung als Discounter mit Fokus auf Qualität und Erschwinglichkeit. Dies wird zusätzlich durch den bekannten Slogan "Lidl lohnt sich" unterstützt, der die Marke und ihr Versprechen eindeutig verfestigt.
Insgesamt denke ich, dass der Spot seine funktionalen Ziele erreicht, indem er die Preisvorteile klar kommuniziert. Dennoch könnte Lidl, meiner Meinung nach, bei zukünftigen Spots von einer kreativeren Herangehensweise profitieren, um ihre Markenidentität noch stärker zu betonen. Ich würde gern Ihre Meinung dazu hören und lade Sie ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren oder Ihre eigene fachliche oder subjektive Meinung zu hinterlassen.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Links hält ein Mädchen fröhlich ein gelbes Kleidungsstück, während ein Mann mit einem Wäschekorb daneben kniet. In der Mitte sitzt ein Junge lachend neben einem großen, freundlichen Hund. Rechts ist eine lächelnde Frau, die sich nach vorne beugt und ein Ladekabel hält.
Ein Mann und eine Frau stehen in einer modernen Küche. Der Mann kocht in einer Pfanne, während die Frau ihm nahe steht und ihn anlächelt. Tageslicht strömt durch ein großes Fenster, und auf der Arbeitsfläche stehen grüne Pflanzen. Die Atmosphäre wirkt entspannt und freundlich.
Ein grauer Stabmixer von Silvercrest ist abgebildet. Links steht „Nur solange Vorrat“ klein geschrieben. Rechts ist ein Angebotsfeld: zwei Farben des Mixers, Preis von 12,99 € auf 9,99 € reduziert (23 % günstiger) und ein Lidl-Logo. Das Angebot gilt ab Montag, 27.1., bis zum 1.2.
Auf der linken Seite sieht man einen grauen Stabmixer mit Turbo- und Power-Taste. Rechts gibt es Werbung für einen SILVERCREST Stabmixer bei Lidl mit einem Preis von 9,99 €, reduzierte 23 %. Zwei Farben, weiß und grau, werden gezeigt. Angebot gilt bis 1.2., mit Hinweis auf die Lidl Plus App und „nur solange Vorrat reicht“.
Ein transparenter Küchen- oder Kühlschrank-Organizer aus Plastik ist links abgebildet. Rechts daneben gibt es ein kleines Foto, das den Organizer mit Flaschen und einem Glas zeigt. In der Ecke oben steht „Ab Mo., 27.1.“. Unten rechts ist der Preis 3,99 Euro als Highlight hervorgehoben.
Ein Paar steht lächelnd in einem Wohnzimmer. Links ein Tisch mit Früchten, Pflanzen im Hintergrund. Das Lidl-Logo mit einem Herz und Schweizer Kreuz ist eingeblendet, dazu der Slogan "Lidl lohnt sich." Unten sind Symbole für soziale Medien und die Webseite "lidl.ch".
120views
0:212024-11-14
39views
0:202025-01-13
61views
0:202024-12-30
120views
0:432024-12-08
71views
0:152024-12-24
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel
"Lidl: SILVERCREST Stabmixer für nur 9,99 € und Kühlschrank-Organizer für 3,99 €".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare