Meiner Meinung nach liefert der TV-Spot von Landi einen interessanten Ansatz in Sachen Preis-Kommunikation – allerdings mit einer gewissen Simplizität, die einige Zuschauer möglicherweise enttäuschen könnte. Die Botschaft, dass die Fernsehzeit mit den "Dauer-Tiefpreisen" extrem günstig ist, wird direkt und ohne Umschweife präsentiert, was sicherlich die Aufmerksamkeit der preisbewussten Zielgruppe erregen soll.
Ich denke, die kreativen und originellen Elemente sind hier nicht gerade zahlreich. Der Spot bleibt leider sehr vorhersehbar in seiner Durchführung, indem er lediglich zwei Produkte prominent hervorhebt: den Dôle du Valais AOC und den Freixenet Carta Schaumwein. Dabei bleibt der Anspruch durch überraschende Wendungen oder einprägsame visuelle Stilmittel etwas auf der Strecke.
Ansprechend finde ich jedoch die klare und konsistente Markenbotschaft von Landi, die sich auf die Preisgünstigkeit konzentriert – ein Punkt, der wohl vielen Zuschauern gefällt und zur Marke passt. Dennoch, eine etwas schönere bildliche oder emotionale Inszenierung hätte der Werbebotschaft sicherlich nicht geschadet und könnte das Kaufinteresse weiter steigern.
Ich bin der Meinung, dass durch den rein funktionalen Ansatz, ohne viele Extras, eine kreative Gelegenheit verpasst wurde. Ein Hauch von Humor oder eine clevere Wendung hätten den Spot für mich zu einem erfreulichen Erlebnis gemacht, das aus der Masse heraussticht.
Insgesamt gibt es hier sicherlich Potenzial, mit mehr Pfiff und Witz den Zuschauer besser zu unterhalten und emotional abzuholen – die Theorie der "unschlagbaren Preise" ist für sich allein genommen ein starker Verkaufspunkt, der jedoch durch innovative Präsentation deutlich verstärkt werden könnte.
Wie siehst du das? Hinterlasse doch deine eigene Meinung oder fachliche Einschätzung zu diesem TV-Spot!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
19views
0:162024-12-12
21views
0:212024-12-12
13views
0:152024-12-17
37views
0:202024-12-10
6views
0:152024-12-24
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Landi mit dem von uns gewählten Titel
"Landi: Weihnachtswein-Sale – Dôle du Valais AOC 6.95 CHF, Freixenet Schaumwein 6.70 CHF".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Landi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Landi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare