Unsere Kurzbeschreibung des Just Eat TV-Spots

Just Eat bewirbt während der "Orange Weeks" ein 2-für-1-Angebot bei teilnehmenden Restaurants, darunter Burger King, Domino's und Brezelkönig. Der Aktionszeitraum läuft vom 16.11. bis 02.12.2024.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Just Eat

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2024-11-16
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach ist der Just Eat TV-Spot zur "Orange Weeks"-Kampagne nahezu ein visuelles Spektakel mit einer klaren Botschaft: Hier gibt es doppelt so viel Genuss. Ich finde, die luxuriösen Settings in den prunkvollen Räumen mit ihren opulenten Treppen und Kronleuchtern sind eine gelungene stilistische Umsetzung, die eine ansprechende visuelle Ästhetik erzeugt.

Diese kreative Inszenierung überzeugt auf den ersten Blick und zieht definitiv Aufmerksamkeit auf sich.

Ich denke jedoch, dass der Einsatz von orangenen Outfits in einem so kunstvoll dekorierten Setting einen leicht satirischen Unterton hat, der an eine moderne Zirkusaufführung erinnert. Aber vielleicht ist genau das der pfiffige Kniff, der nicht nur auffallen möchte, sondern auch Lust auf mehr macht. Wäre da nicht die Frage, ob die opulenten Visualisierungen und das ganze Drumherum vielleicht die eigentliche Botschaft – die 2-für-1-Deals – etwas überlagern.

Die Konsistenz der Werbebotschaft bleibt dabei jedoch ungebrochen: Der Fokus liegt auf den Preisvorteilen und der Exklusivität der teilnehmenden Lokale. Ich bin der Meinung, dass diese klare Kommunikation der Deals trotz des pompösen Ambientes für Just Eat bestens umgesetzt wurde. Es bleibt dem Zuschauer kaum etwas anderes übrig, als sich zumindest für einen kurzen Moment vom glamourösen Zauber der "Orange Weeks" mitreißen zu lassen.

Meiner Ansicht nach hätte die Anmutung der gesamten Inszenierung durchaus noch durch einen cleveren Twist oder einen einprägsamen Abschluss verstärkt werden können. Doch der Charme der stilistisch ansprechenden Umsetzung bringt seine eigene Art der Originalität mit, die zumindest einen Blick wert ist.

Ich würde mich freuen, wenn du auch deine eigenen Gedanken und Eindrücke zu diesem TV-Spot mitteilen würdest! Welche Aspekte haben dich besonders angesprochen oder vielleicht sogar gestört?

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein schickes Foyer mit weißen Säulen und einem schwarz-weißen Schachbrettboden. Im Hintergrund sind große Doppeltüren und goldene Statuen zu sehen. Oben rechts steht "Just Eat". Vorne ist eine Person in orangenen Klamotten, die schnell vorbeizugehen scheint. Unten ist Text mit Infos zu einem 2-für-1-Angebot von Just Eat.

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In einem prunkvollen Raum mit schwarz-weißem Schachbrettboden tanzen vier Personen in leuchtend orangefarbenen Outfits. Sie tragen Helme und Rucksäcke. Im Hintergrund befinden sich kunstvolle weiße Treppen und Säulen. Rechts oben ist das Just Eat-Logo eingeblendet. Unten ist ein 2-für-1-Angebot mit Teilnahmebedingungen und Daten zu sehen.

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Großer Schriftzug "2 für 1 Deal" vor einer prunkvollen Treppe mit Skulpturen und Kronleuchtern. Oben rechts das Just Eat Logo. Unten Kleingedrucktes zum Angebot, gültig vom 16.11. bis 02.12.2024, mit Bedingungen und Servicegebühren. Prächtiger, opulenter Raum mit viel Dekor.

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Ein Fahrradkurier mit orangener Kleidung fährt auf einem BMX über einen schwarz-weiß karierten Boden. Im Hintergrund sind Treppenstufen. Oben rechts ist das Logo von Just Eat. Unten ist ein Text über ein 2 für 1 Angebot und dessen Bedingungen.

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In einer luxuriösen Halle mit barockem Stil ziehen fünf Personen in orangenen Outfits ein großes orangefarbenes Banner hoch. Auf dem Banner steht “orange weeks” und links oben ist das Logo von Just Eat. Darunter sind Werbeinformationen zu einem 2-für-1-Angebot, gültig vom 16.11. bis 02.12.2024.

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Drei Personen stehen in orangen Anzügen. Der Raum hat kunstvoll verzierte Wände und Kerzenleuchter. Auf dem Boden sind schwarz-weiße Fliesen. Es gibt Spiegelungen oder eine Art Vervielfältigungseffekt in der Szene. Oben rechts steht das Logo von Just Eat, und unten ist ein Text über ein Angebot zu sehen.

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Orange Hintergrund mit dem Text "DÄNKSCH AU" und darunter die Buchstaben "G R". Ein Icon mit Messer und Gabel in einem Haus. Unten Infos zu einem "2 für 1"-Angebot von Just Eat, gültig vom 16.11. bis 02.12.2024, mit Hinweis auf Servicegebühren und AGB.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Just Eat mit dem von uns gewählten Titel

"Just Eat: 2-für-1-Genuss bei Burger King & Co während der Orange Weeks!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Just Eat, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Just Eat in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung