Unsere Kurzbeschreibung des Conforama TV-Spots

Conforama bewirbt stark reduzierte Preise auf Möbel und Matratzen. Highlights sind eine Schaumstoffmatratze mit 65% Rabatt sowie ein Boxspringbett mit 50% Rabatt. Zusätzlich gibt es bis zu 22% auf ausgewählte Möbel und Matratzen. Conforama lädt Kunden ein, die attraktiven Angebote auf conforama.ch zu entdecken.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Conforama

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2024-11-12
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Conforama erweckt auf den ersten Blick den Anschein, dass die Kreativabteilung hier eher auf ein farbenfrohes Chaos als auf einen durchdachten, anspruchsvollen Kommunikationsansatz gesetzt hat. Meiner Ansicht nach fängt der Spot durchaus vielversprechend mit einem hellblauen Hintergrund und dem verschwommenen Wort "Du" in der Mitte an, was Neugier wecken könnte.

Doch dieser erste interessante Ansatz wird direkt von einem unangenehmen roten Schriftzug "Wahl!" überschattet - als ob man damit nicht genug Aufmerksamkeit erheischen könnte.

Die wechselnden Szenen mit radikal reduzierten Preisen auf Schaumstoffmatratzen und Boxspringbetten wirken auf mich eher wie ein wilder Rummelplatz anstatt einer durchdachten Markenbotschaft. Ich finde es zwar löblich, dass Preise von 1.299,95 CHF auf 399,95 CHF reduziert werden, aber die Betonung auf „WOW“ und „BÄM“ Preise wirkt auf mich, ehrlich gesagt, etwas platt. Übermäßige Lautmalerei als Stilmittel könnte meiner Meinung nach subtiler eingesetzt werden, um wirklich einen pfiffigen Eindruck zu hinterlassen.

Kreativität und Originalität darf man hier wohl zwischen den Zeilen suchen – allerdings finde ich die knalligen Farben durchaus originell, wenn auch stark übertrieben. Solch eine Farbexplosion könnte ich persönlich eher in einem Superhelden-Comic verorten. Der weitere Einsatz von Sternen im Hintergrund erweckt bei mir leicht die Assoziation zu einem Kinderkarussell, welches gewiss nicht die komplette Zielgruppe anspricht. Diesen Ansatz hätte ich für eine konsistentere Markenbotschaft durchdachter eingesetzt.

Ich denke, der Spot bleibt weniger durch seine Werbebotschaft und mehr durch seine visuelle Überladung in Erinnerung. Die visuelle Gestaltung mit den gelben und blauen Sternen lässt mich letztendlich mit dem Eindruck zurück, dass hier das Ziel verfehlt wurde, die Verbraucher auf eine intelligente Art und Weise für Conforama zu begeistern. Ein bisschen mehr Subtilität hätte dem Ganzen nicht geschadet.

Letztendlich wirkt die Botschaft zwar markant, aber leider auch etwas zu gewollt auffällig statt raffiniert pfiffig. Da Conforama hier mit „verrückten Preisen“ um Aufmerksamkeit buhlt, wäre meiner Meinung nach ein ebenso verrückter, aber intelligenterer Ansatz besser gewesen. Ich bin der Meinung, dass eine stärkere Verbindung zur Identität der Marke die Werbebotschaft konsistenter hätte gestalten können. Was denkst Du? Teile doch Deine Meinung zu dem Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Hellblauer Hintergrund mit dem roten, leicht verschwommenen Wort "Du" in der Mitte.

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Der rote Hintergrund wird von dem großen weißen Schriftzug "Wahl!" dominiert.

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Eine Schaumstoffmatratze liegt auf einem lila Hintergrund. Rechts steht der Preis mit 399,95 CHF in einem roten Stern. Oben links leuchtet "Wow Preise" in gelber und roter Schrift. Der Rabatt beträgt 65%, vorheriger Preis war 1.299,95 CHF. Unten links ist das Logo "Epeda", Modell "SWING" Maße 160x200 cm. Verkaufszeitraum und weitere Infos sind unten angegeben.

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„Wähle“ steht in fetten weißen Buchstaben auf einem roten Hintergrund.

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Grauer Boxspringbett YORU (160x200 cm) vor gelbem Hintergrund. Großer roter Rabatt von 50 % auf 699,95 CHF, vorher 1399,95 CHF. Text "BAM Preise" in bunten Buchstaben. Rabatt-Stern und Preisinformationen am unteren Bildrand. Aktionszeitraum erwähnt.

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Ein roter Stern mit einem gezackten Rand dominiert die Mitte, darauf in großen Buchstaben "Verrückte Preise". Der Hintergrund ist blau, umgeben von gelben Sternen, die verstreut sind.

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Großer roter Stern mit "-22%" in Weiß, darunter "auf Möbel oder Matratzen". Blauer Hintergrund mit gelben Sternen. Kleinere Schrift am unteren Rand: Ausgenommen sind bestimmte Produkte und Angebote.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Conforama mit dem von uns gewählten Titel

"Conforama: Bis zu 65% Rabatt auf Möbel und Matratzen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Conforama, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Conforama in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung