Unsere Kurzbeschreibung des Conforama TV-Spots

Conforama bewirbt in ihrem TV-Spot den "ComfoSale", bei dem Kunden 15 % Rabatt auf alle Möbel und Dekorationen erhalten können. Besonders hervorgehoben wird der Spiegel "BURLESQUE" mit einem Rabatt von 35 %, dessen Preis von 279.95 CHF auf 169.95 CHF reduziert wurde. Die zentrale Botschaft ist, durch die Wahl von Conforama beim Einkauf zu sparen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Conforama

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Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-18
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach spielt der TV-Spot von Conforama in der oberflächlichen Liga der Rabattkommunikation, wobei die Hauptaussage "Du hast die Wahl" durch grelle Farben und große Schriften verkürzt transportiert wird. Was hier als Wahlfreiheit dargestellt wird, ist eigentlich die Einbahnstraße des Konsumverhaltens – ein cleverer Trick, um die Zielgruppe doch wieder in den Laden zu locken.

Der Spot verwendet eine einfache und direkte Werbebotschaft – Sparen durch Prozente – ohne großen kreativen Schnickschnack. Das ist zwar effektiv, aber nicht besonders originell. Das Fehlen eines innovativen Konzepts hinterlässt bei mir einen eher ernüchternden Eindruck.

Visuell gesehen gibt es durchaus ein paar interessante Elemente. Die Verwendung von farbenfrohen Hintergründen und kontrastreichen Schriftzügen zieht die Aufmerksamkeit auf sich, aber das Fehlen konkreter Erzählungen oder faszinierender Details lässt diese schnell verpuffen. Die Markenbotschaft bleibt dagegen konsistent; sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Rabatte plakativ zu kommunizieren, das muss man zugeben.

Fachlich betrachtet finde ich jedoch, dass der Spot an Raffinesse vermissen lässt. Weder pfiffige Wendungen noch stilistische Finesse sind hier zu finden. Es ist beinahe ironisch, wie krampfhaft der Spot versucht, das Gefühl von Entscheidungsfreiheit zu suggerieren, während er den Zuschauer eigentlich nur mit Rabatten überhäuft.

Ich denke, die Schwachstelle liegt eindeutig im Mangel an origineller Kreativität. Es wäre spannend gewesen, eine intelligentere Metapher zur Wahlfreiheit zu sehen, statt nur durch Preisreduktionen zu sprechen.

Ich bin der Ansicht, dass der TV-Spot in Sachen wirkungsvoller Kommunikation mehr leisten könnte. Es bleibt spannend, ob ein solcher Ansatz langfristig das Interesse der Zuschauer halten kann. Vielleicht sollten mehr kreative Köpfe in den kreativen Prozess eingebunden werden, um zukünftige Werbekampagnen interessanter zu gestalten.

Was denkst du über diesen TV-Spot? Teile gerne deine Meinung oder kritische Anmerkung zu dieser Art von Werbung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Der blaue Hintergrund hebt das rot geschriebene Wort "Du" hervor.

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Türkisfarbener Hintergrund mit dem weißen Wort "Wahl!" in großer Schrift.

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Großer Spiegel mit Lichtern an den Rändern auf rosa Hintergrund. Das Wort "Sparen" steht oben. Ein rotes Preisschild in Sternform zeigt einen Rabatt von 35 % an, der Preis ist von 279,95 auf 169,95 reduziert. Unten wird "Spiegel BURLESQUE" erwähnt, sowie Details zu den Preisen in CHF und Aktionszeitraum-Informationen.

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Der Hintergrund ist knallrot. In der Mitte steht fett und weiß das Wort "wähle".

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Roter Hintergrund mit großen gelben Buchstaben, die "-15%" anzeigen. Mehrere bunte Megafone sind um den Text platziert. Unten steht "auf alle Möbel und Dekorationen" und ein kleinerer Text, der auf Bedingungen im Geschäft hinweist.

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Ein blaues Megafon mit gelben Elementen sprüht blaue Blitze. Die Buchstaben "Confo Sale" in gelb und weiß stehen auf einem roten Hintergrund.

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Roter Schriftzug "Wähle" auf rosa Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Conforama mit dem von uns gewählten Titel

"Spiegel "BURLESQUE" jetzt 35 % günstiger bei Conforamas ComfoSale!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Conforama, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Conforama in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung