Unsere Kurzbeschreibung des Penny TV-Spots

Penny in Österreich bewirbt zu Weihnachten das "Ich Bin Österreich" Schopf oder Karree mit Knochen, erhältlich ab 5,99 Euro pro Kilo. Das Angebot, das vom 12.12. bis 18.12.2024 gültig ist, unterstreicht die Botschaft "festlich und günstig feiern mit Penny".

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Penny

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2024-12-11
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Unsere Meinung

Ich finde, dass der Penny Weihnachtsspot eine interessante Mischung aus festlichen Elementen und markanten visuellen Reizen darstellt. Meiner Meinung nach werden hier die angebotenen Produkte auf eine auffällige Weise inszeniert, insbesondere durch den konsequent roten Hintergrund, der sicherlich die Wahrnehmung der Zuschauer schärfen soll.

Der knallige Farbton ist effektiv in der Aufmerksamkeitserregung, doch ich denke, hier schleicht sich auch eine gewisse Kreativität ein, die der emotionalen Bindung an Weihnachten gerecht wird.

Die Zielgruppenansprache ist klar: Penny richtet sich direkt an preisbewusste Feiernde, die von günstigen Angeboten profitieren wollen. Der Slogan "Feier die Feste, wie sie fallen!" verdeutlicht das Ziel, entspannt und budgetorientiert Weihnachten zu feiern. Ich bin der Meinung, dass die Botschaft, trotz ihrer Einfachheit, genau diesen Punkt trifft und somit das Gesamtbild des Spots schlüssig ergänzt.

Aus kreativer Sicht könnte man sagen, dass der Einsatz eines schwebenden Weihnachtsmanns eine pfiffige Wendung darstellt. Diese Szene zieht die Aufmerksamkeit vor dem Hintergrund voller Einkaufskörbe zusätzlich auf sich und sorgt für ein charmantes Augenzwinkern. Ich denke, solche Elemente verleihen der Werbung eine gewisse Leichtigkeit und fördern darüber hinaus den Unterhaltungswert.

Visuell sind die Darstellungen der Fleischstücke auf der schwarzen Platte stark herausgearbeitet und bieten einen klaren Kontrast zum roten Hintergrund. Dies lenkt den Fokus gekonnt auf das Wesentliche – das Angebot und den Preis. Meiner Ansicht nach wird hier mit einfachen, aber effektiven Stilelementen gearbeitet, die den reduzierten Preis klar hervorheben und das Interesse am Produkt steigern.

Für mich zeigt der Spot insgesamt eine konsistente Markenbotschaft, die dem Image von Penny als Anbieter günstiger Produkte treu bleibt. Eine potenzielle Schwachstelle könnte in der sehr expliziten Ausrichtung auf den Preis liegen, ohne zusätzliche emotionale Mehrwerte zu bieten, die für die festliche Jahreszeit von Bedeutung sein könnten. Dennoch, die gesamtvisuelle Präsentation und die geradlinige Werbebotschaft sind für ein breites Publikum nachvollziehbar.

Teile gerne Deine Meinung zum Penny TV-Spot oder hinterlasse eine fachliche Rezension!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Frau in gelbem Pullover und dunkler Hose trägt zwei volle Einkaufskörbe. Der Hintergrund ist knallrot.

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Eine Frau mit braunen Haaren trägt einen gelben Pullover über einem weißen Hemd. Sie schaut nach oben und hat die Arme ausgebreitet. Der Hintergrund ist komplett rot.

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Eine Frau in gelbem Pullover und blauer Hose hält einen schwebenden Weihnachtsmann. Der Hintergrund ist rot. Zwei Einkaufskörbe voller Lebensmittel stehen zu ihren Füßen. Der Weihnachtsmann trägt sein typisches rotes Outfit mit weißem Flaum.

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Verschiedene Fleischstücke liegen auf einer schwarzen Platte vor rotem Hintergrund. Links steht Text mit dem Angebot „Schopf oder Karree“, das ab 5,99 Euro pro Kilo erhältlich ist. Ein gelber Kreis hebt den Preis hervor. Das Angebot gilt vom 12.12. bis 18.12.2024.

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Roter Hintergrund, zentrale weiße Schrift mit den Worten „Supaaa! Festlich.“

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Penny mit dem von uns gewählten Titel

"Feiern Sie festlich und günstig mit Penny: Schopf oder Karree ab 5,99€/kg!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Penny, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Penny in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung