Unsere Kurzbeschreibung des Lidl TV-Spots

Lidl bewirbt einen Kontaktgrill mit 1.000 Watt für 14,99 € und einen Aluguss-Topf ab 15,99 €, der mit Lidl Plus ab 13,99 € erhältlich ist. Verkaufsstart ist Dienstag, 7.1. Der Fokus liegt auf wöchentlich wechselnden Angeboten. "Lidl lohnt sich" ist die zentrale Werbebotschaft.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Lidl

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreirend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-06
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Unsere Meinung

Ich finde, der TV-Spot von Lidl hebt sich durch seine klare und fokussierte Kommunikation besonders hervor. Meiner Meinung nach sind die gezielten und einfachen Aussagen zur Preisgestaltung und Produktverfügbarkeit besonders effektiv. Die Werbung richtet sich klar an preisbewusste Kunden, die gerne von speziellen Angeboten profitieren. Ich bin der Meinung, dass die Darstellung der Produkte, wie der Silvercrest Kontaktgrill und der Aluguss-Kochtopf, prägnant und ansprechend ist.

Der Spot bleibt nah an der Kernbotschaft von Lidl, dass es sich lohnt, dort einzukaufen, was meiner Ansicht nach eine konsistente Markenbotschaft transportiert.

In Bezug auf Kreativität und Originalität denke ich, dass der Spot keine außergewöhnlichen Elemente bietet. Er konzentriert sich jedoch erfolgreich auf die wesentlichen Informationen, was wiederum die klare Kommunikation unterstützt, die ich persönlich schätze. Vielleicht könnte eine noch originellere Inszenierung die Botschaft weiter verstärken, aber ich denke, die Einfachheit ist in diesem Fall ein Vorteil.

Was mögliche Schwachstellen angeht, könnte man argumentieren, dass die visuelle Präsentation recht zurückhaltend ist und stärkere visuelle Reize fehlen, um die Aufmerksamkeit noch mehr zu bannen. Allerdings denke ich, dass sich Lidl bewusst für diesen sachlichen Ansatz entschieden hat, um die relevanten Informationen hervorzuheben.

Ich bin gespannt, wie andere den Spot wahrnehmen. Hinterlass doch bitte deine fachliche oder subjektive Meinung dazu in den Kommentaren!

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Blauer Hintergrund mit einem quadratischen Feld in der Mitte. Auf dem Feld steht in weißen Großbuchstaben: "JEDE WOCHE EINE NEUE WELT". Darunter befindet sich ein geschwungener weißer Strich.

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Ein Kontaktgrill von Silvercrest mit 1.000 Watt ist ab Dienstag, 7.1. erhältlich. Die Grillfläche beträgt ca. 25 x 15 cm. Der Preis beträgt 14,99 €. Auf der rechten Seite sieht man ein Bild des Grills mit einem Sandwich. Links unten ist das Lidl-Logo.

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Ein Kontaktgrill mit 1.000 W Leistung wird für 14,99 € beworben. Die Grillfläche misst ca. 25 x 15 cm. Das Lidl-Logo ist in einer Ecke. Verkaufsstart ist ab Dienstag, den 7.1. Ein Bild zeigt den Grill mit einem Sandwich darin.

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Ein schwarzer Aluguss-Topf mit Deckel wird beworben. Der Preis ist auf 13,99 € reduziert, ein Bild des Topfs ist rechts abgebildet. Verkaufsstart ab Dienstag, dem 7.1. Der Topf ist geeignet für alle Herdarten inklusive Induktion. Links unten das Lidl-Logo.

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Ein Küchentopf wird beworben, mit Details zu Größen und Preisnachlass von 12%. Der Topf hat einen Deckel mit Ausgießöffnung, ist für alle Herdarten geeignet und kostet 13,99 Euro im Angebot. Die Aktion gilt vom 7.1. bis 8.1. Das Lidl-Logo ist unten links sichtbar.

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Ein gelbes Logo mit rotem Rand und blauen Buchstaben „LIDL“ steht vor einem blauen Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel

"Lidl startet Angebote: Kontaktgrill für 14,99 € und Aluguss-Topf ab 13,99 € ab 7.1.".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung