Unsere Kurzbeschreibung des Hofer TV-Spots

Hofer bewirbt ein Minus-50-Prozent-Wochenende mit besonderen Angeboten, darunter ein österreichischer Weißweincuvée für nur 1,19 Euro pro Liter. Der Spot hebt hervor, dass Hofer als bester Discounter ausgezeichnet wurde.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv2, (c) Hofer

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2024-12-12
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach ist dieser TV-Spot für das Hofer-Minus-50-Prozent-Wochenende ein Paradebeispiel dafür, wie man visuell knallige Elemente einsetzt, um die Aufmerksamkeit sofort zu erhaschen. Der kräftige rote Hintergrund, das markante Hofer-Logo und die prominent dargestellten Produkte schaffen eine unverkennbare Szenerie, die sofort ins Auge fällt.

Meiner Meinung nach sorgt der gelbe "-50%"-Sticker für eine starke und zugleich einfache Werbebotschaft, die deutlich macht, worum es geht: um satte Rabatte.

Ich finde es eine clevere Entscheidung, das Einblenden der österreichischen Produkte mit nationalen Symbolen wie der Flagge und dem Herz zu ergänzen. Diese kleinen Details sprechen gezielt die emotionale Bindung der österreichischen Verbraucher an und untermauern Hofer's Positionierung als lokal verbundener Discounter. Vom kreativen Standpunkt betrachtet, denke ich, ist die Kombination der Farben und Formen recht eindrucksvoll, auch wenn sie teilweise etwas an visuelle Monotonie grenzt, denn die dominierenden Farben könnten etwas abwechslungsreicher gestaltet werden.

Die Erwähnung des Weißweincuvées aus Österreich mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis von 1,19 Euro pro Liter ist meiner Meinung nach ein geschickter Zug, um preisbewusste Kunden zu überzeugen und den Qualitätsanspruch von Hofer zu unterstreichen. Dabei sorgt das Siegel der ÖGVS für Glaubwürdigkeit und spricht Verbraucher an, die auf unabhängige Bewertungen Wert legen.

In Bezug auf die Zielgruppenansprache könnte man argumentieren, dass der Spot zu stark auf den Preis fokussiert und wenig andere Konsumentenbedürfnisse adressiert. Dennoch glaube ich, dass dies genau die Absicht ist, um preisbewusste Käufer direkt zu erreichen und in die Filialen zu locken. Insgesamt zeigt der Spot eine gewisse Konsistenz in der Markenbotschaft, indem er die Funktion als "bester Discounter" untermauert.

Was vielleicht etwas zu kurz kommt, ist die Originalität in der Präsentation. Der Spot bleibt auf sicherem Terrain und verlässt sich auf bewährte Mittel, anstatt überraschende oder kreative Wendungen einzubauen. So verhindert er es, auf einer emotional-tiefgehenden Ebene zu punkten.

Ich lade euch ein, eure eigene fachliche oder subjektive Meinung über diesen TV-Spot zu teilen. War er überzeugend oder hättet ihr euch etwas anderes gewünscht? Lasst es mich wissen!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Knallroter Hintergrund, oben rechts ein Logo mit blauem Zeichen und gelbem Rand, darunter der Schriftzug "HOFER". Links verschwommene Bewegung in Blau und Weiß.

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Vor rotem Hintergrund steht eine blaue Einkaufstasche mit Lebensmitteln wie Brot, Bananen und Eiern. Daneben liegen weitere Produkte wie Butter, Joghurt, Tomaten und eine Wasserflasche. Rechts ist ein großer gelber Sticker mit "-50%" in schwarzer Schrift zu sehen. Oben rechts befindet sich ein Hofer-Logo.

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Eine Weinflasche im Vordergrund mit grünem Etikett auf rotem Hintergrund. Links ein gelbes Schild mit "-50% Wochenende!", rechts oben das Hofer-Logo. Unten Text: "Weißwein Cuvée, Österreich, trocken, 11,5% Vol., 1 l". Österreichische Flagge mit Herzsymbol dabei. Rechts ein gelbes Preisschild ohne lesbaren Preis. Sterne und Punkte als Dekoration.

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Ein Siegel von ÖGVS auf blauem Hintergrund, gekrönt mit einer goldenen Schleife. Text: "Bester Discounter, Hofer". Unten steht eine Website: hofer.at.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hofer mit dem von uns gewählten Titel

"Minus-50%-Wochenende bei Hofer: Österreichischer Weißweincuvée für nur 1,19€/L!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Hofer, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hofer in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung