Ich finde den Hofer TV-Spot angenehm simpel und dennoch ausgeklügelt. Die klare Werbebotschaft ist eindeutig: Mehr Frische fürs Geld am Wochenende. Dies zeugt von einer erfolgreichen Zielgruppenansprache, da der Spot gezielt auf preisbewusste Konsumenten ausgerichtet ist. Die kreative Verwendung der blauen Einkaufstasche vor einem roten Hintergrund fällt sofort ins Auge und gibt dem Spot eine gewagte, aber effektive visuelle Note.
Meiner Ansicht nach liegt die Stärke des Spots in seiner simplen, aber effektiven Produktpräsentation. Das Angebot der Reifmango wird direkt und ohne Umschweife kommuniziert, was den informativen Aspekt der Werbung unterstreicht. Dennoch denke ich, dass ein wenig mehr Originalität in der Gestaltung der visuellen Elemente nicht geschadet hätte. Die rote Hintergrundfarbe ist vielleicht ein wenig zu konventionell und überschatten andere kreative Ansätze.
Die konsistente Umsetzung der Markenbotschaft „Da bin ich mir sicher.“ unterstreicht die Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit von Hofer, lässt aber meiner Meinung nach Raum für eine originellere und vielleicht auch humorvolle Wendung in der Darstellung.
Insgesamt hat der Spot eine solide Basis und spricht seine Zielgruppe direkt an, lässt jedoch in der kreativen Entfaltung und intellektuellen Tiefe ein wenig zu wünschen übrig. Wie immer lade ich dich ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren und deine fachliche oder subjektive Meinung zu hinterlassen!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Eine blaue Einkaufstasche mit Lebensmitteln wie Brot, Obst, Joghurt und Getränken steht auf rotem Hintergrund. Rechts ist ein gelbes Schild mit "-50%" zu sehen. Oben rechts befindet sich das Hofer-Logo.
Eine blaue Einkaufstasche gefüllt mit verschiedenen Lebensmitteln wie Brot, Bananen und Produkten. Daneben stehen weitere Artikel wie Avocados, Tomaten, eine Wasserflasche und eine Packung mit Eiern. Im Hintergrund ist ein großes gelbes Schild mit "-50% WOCHENENDE!" zu sehen. Das Logo von Hofer ist oben rechts im Bild.
Eine blaue Einkaufstasche ist voll mit Lebensmitteln wie Bananen, Brot und Kartoffelchips. Davor liegen Avocados, Salat, Tomaten, Gebäck und Joghurtbecher. Rechts daneben steht eine Wasserflasche und Energy-Drinks. Ein gelbes Schild kündigt "-50% Wochenende!" an. Oben rechts erscheint ein HOFER-Logo. Der Hintergrund ist rot.
Eine Mango, teils im Ganzen, teils in Scheiben, liegt auf rotem Hintergrund. Links und rechts sind gelbe Schilder mit "-50%" und einem Datum. Der Preis der Mango ist von 1,79€ auf 0,89€ reduziert. Es gibt verschiedene Auszeichnungen und das Hofer-Logo oben rechts.
Ein blauer Hintergrund mit dem Hofer-Logo in der Mitte. Darunter steht der Slogan „Da bin ich mir sicher.“. Unten rechts befindet sich die Website-Adresse hofer.at.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hofer mit dem von uns gewählten Titel
"Hofer: Frische fürs Geld - Minus-50-Prozent-Wochenende auf ausgewählte Produkte!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hofer in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv2
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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