Unsere Kurzbeschreibung des Wayfair TV-Spots

Wayfair bewirbt den "Way Day" Megasale, der vom 5. bis 7. Oktober bei wayfair.de stattfindet, mit Rabatten von bis zu 70 % auf viele Produkte, insbesondere Teppiche. Die Aktion wird durch eine warme Wohnumgebung und fröhliche Menschen hervorgehoben, um das Einkaufserlebnis zu betonen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro, (c) Wayfair

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-09-30
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Unsere Meinung

Der Wayfair-TV-Spot zum Wayday vermittelt meiner Aufmerksamkeit nach ein fröhliches und einladendes Ambiente, das perfekt die Essenz des Megasales einfängt. Die visuelle Präsentation, insbesondere die stilvolle Integration von "Way Day" und Rabatten in den Vordergrund, ist meiner Meinung nach ein gelungener Versuch, die Markenbotschaft direkt und lebendig zu kommunizieren.

Der Spot spricht gezielt eine breite Zielgruppe an, die Freude an geschmackvoller Wohnraumgestaltung hat. Gerade das helle Wohnzimmer-Setting und die fröhlichen Szenen mit den beiden lachenden Frauen sind gekonnt gewählt, um das Gefühl von Geselligkeit und Wohlbefinden zu unterstreichen. Ich denke, diese Elemente tragen zur Zugänglichkeit und Attraktivität der Werbung erheblich bei.

Hervorzuheben ist die kreative Nutzung farblicher Kontraste und die bewusste Entscheidung, die Inhalte des Angebots in das alltägliche Setting eines gemütlichen Wohnhauses zu integrieren. Das vermittelt meiner Ansicht nach Authentizität und lässt den Zuschauer beinahe teilhaben, als wäre man selbst im Raum.

Was die Originalität betrifft, bin ich der Meinung, dass man mit der wiederkehrenden Nennung der Rabatte und des Angebotszeitraums zwar nichts Neues erfindet, jedoch zeugt dies von einer Konsistenz, die in der Werbebranche oft gewünscht ist, um die Marke wirkungsvoll zu platzieren.

Ein kleiner Kritikpunkt ist jedoch aus meiner Perspektive die Möglichkeit, dass der Spot auf ähnliche Weise wie andere Verkaufsaktionen wirken könnte. Eine etwas markantere Einbindung von Testimonials oder einer unverwechselbaren Geschichte hätte möglicherweise einen noch tiefergehenden Eindruck hinterlassen.

Insgesamt stelle ich fest, dass Wayfair mit diesem Spot einen gelungenen Versuch unternimmt, das Bewusstsein für den Wayday zu schärfen und seine Zielgruppe kreativ anzusprechen, wenngleich hierbei Potenzial für mehr narrative Tiefe vorhanden ist.

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Der Schriftzug "WAY DAY" von wayfair.de steht prominent im Vordergrund. Im Hintergrund erkennt man unscharf einen Raum mit Fenstern und vermutlich Möbeln. Die Szene wirkt wie aus einer Wohnumgebung mit warmem Licht.

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Ein gemütliches Wohnzimmer mit rosa Wänden und vielen Pflanzen. Eine Person steht in der Mitte, während "Way Day" in großen Buchstaben über das Bild gelegt ist. Hellrosa Vorhänge rahmen zwei Fenster, ein Sofa und ein Couchtisch stehen in der Nähe. Ein Gemälde hängt an der Wand, unten eine Vase auf einem kleinen Tisch.

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Eine Hand hält ein Smartphone. Auf dem Bildschirm steht „WAY DAY“ in großen Buchstaben, daneben der Hinweis auf Rabatte bis zu 70 %. Die Daten 5.–7. Oktober sind zu sehen. Im Hintergrund ist ein verschwommener Tisch. Unten links steht das Logo von wayfair.de.

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Ein cremefarbener Teppich mit geometrischem Muster liegt auf einem lila Hintergrund. Rechts daneben steht "TEPPICHE bis zu 70% RABATT" in gelber und weißer Schrift. Unten links ist das Logo von wayfair.de zu sehen.

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Zwei Frauen sitzen an einem Tisch vor einem Laptop. Beide lachen und schauen auf den Bildschirm. Eine Frau zeigt mit der Hand auf etwas am Laptop. Im Hintergrund sind Fenster und Pflanzen zu sehen. Unten links steht "wayfair.de".

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Lila Hintergrund mit weißen und gelben Schriftzügen. Es stehen die Wörter „5.-7. Oktober“, „WAY DAY“ und „Sale shoppen“. Oben rechts ein gelbes Etikett mit „bis -70%“. Links unten das Logo von wayfair.de. Weiße Wimpel hängen oben.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Wayfair mit dem von uns gewählten Titel

"Wayfair Way Day Megasale: Bis zu 70 % Rabatt auf Teppiche und mehr vom 5.–7. Oktober!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Wayfair, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Wayfair in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung