Unsere Kurzbeschreibung des Wayfair TV-Spots

Wayfair bewirbt in seinem TV-Spot eine breite Auswahl an Möbeln und Einrichtungsgegenständen, die online auf Wayfair.de erhältlich sind. Der Slogan des Spots lautet: "Schöne Möbel, die du nicht mehr Way-vermissen möchtest." Wayfair positioniert sich als Anbieter von hochwertigen Möbeln und Wohnaccessoires, unter dem Motto "Alles vom Deinsten."

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Wayfair

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-05-07
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach zeigt dieser TV-Spot von Wayfair ein gelungenes Beispiel für kreative und originelle Werbung. Die visuellen Szenen sind erfrischend und abwechslungsreich gestaltet, sei es der entspannte Moment im Bus, die gemütliche Lesestunde im Wald oder der prunkvolle Saal mit musikalischer Untermalung. Ich denke, diese Vielfalt spricht eine breite Zielgruppe an und ermöglicht es dem Zuschauer, sich leicht mit den Szenen zu identifizieren.

Die zentrale Werbebotschaft "Schöne Möbel, die du nicht mehr Way-vermissen möchtest" ist clever und einprägsam. Meiner Meinung nach zieht dieser Slogan eine starke Verbindung zu den Bedürfnissen der Konsumenten her, denn er suggeriert, dass Wayfair Möbel bietet, die man nicht mehr missen möchte. Daher ist die Kernbotschaft sehr klar und leicht verständlich, was ich persönlich sehr schätze.

Ich finde es auch bemerkenswert, wie konsistent das Wayfair-Logo in jede Szene integriert ist. Dadurch wird die Markenpräsenz durchgehend aufrechterhalten, ohne aufdringlich zu wirken. Dies erzeugt einen guten visuellen Fluss und hält die Aufmerksamkeit des Publikums aufrecht, während es sich durch verschiedene Szenarien bewegt.

Was die Zielgruppenansprache betrifft, bin ich der Meinung, dass der Spot einen breiten Querschnitt der Gesellschaft anspricht. Verschiedene Figuren und Szenarien spiegeln unterschiedliche Lebensstile wider, vom urbanen Alltag bis zum idyllischen Naturerlebnis. Das schafft eine emotionale Verbindung zu einer diversen Zuschauerschaft.

Potenzielle Schwachstellen konnte ich in diesem Spot nicht ausmachen, was für die hohe Qualität der Produktion und die durchdachte Konzeption spricht. Insgesamt denke ich, dass Wayfair mit diesem Spot sowohl persönlich ansprechende als auch fachlich überzeugende Werbung gemacht hat, die die gewünschten Botschaften klar und kreativ vermittelt.

Autor: Thomas Stehle


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

1Kommentare
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Meiner Meinung nach ist der Slogan alles andere als gelungen, denn er soll ja offensichtlich ein Wortspiel darstellen, das aber nicht funktioniert. Die Firma selbst erklärt das so: In der deutschen Sprache gibt es über 16.000 Wörter, die mit "VER" beginnen, was sich auf "FAIR" reimt. So entstand das Konzept der "Wayfair-Wörter". Aus „verliebt“ wird „Wayfairliebt“. „Vertieft“ wird zu „Wayfairtieft“. „Verwöhnt“ wird zu „Wayfairwöhnt“, und so weiter. Und nach diesem Motto sollte wohl auch aus "vermissen" "Wayfairmissen" werden. Das Problem ist nur: "Schöne Möbel, die du nicht mehr vermissen möchtest" ist Quatsch. Es muss "missen" heißen, nicht "vermissen". Damit funktioniert aber das Wortspiel nicht mehr. Dass das keinem der Werbemacher aufgefallen ist, finde ich schon ein bisschen peinlich.

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Zwei Frauen sitzen in einem Bus. Die Frau im Vordergrund trägt einen braunen Blazer und hat kurze Haare, während die Frau im Hintergrund einen grünen Mantel trägt. Im Hintergrund sind verschwommene Stadtgebäude zu sehen. Das Wayfair-Logo ist unten links im Bild platziert.

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Eine Frau sitzt entspannt auf einem hellblauen Sessel in einem Bus. Sie trägt einen braunen Blazer und weiße Sneaker. Im Hintergrund sind mehrere Passagiere zu sehen, die stehen oder sitzen. Rechts unten ist das Wayfair-Logo zu erkennen.

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Eine Frau liegt auf einer Decke im Wald und liest ein Buch. Sie trägt eine gesteppte Weste und schaut lächelnd auf die Seiten. Links unten ist das Logo von wayfair.de zu sehen.

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Eine Person liegt auf einem bunten Teppich im Wald und liest ein Buch. Hinter ihr steht ein grünes Zelt. Links brennt ein Lagerfeuer, daneben liegen Holzscheite. Rechts auf dem Teppich sitzt ein graues Kaninchen.

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Eine Frau in einem roten Kleid sitzt auf einem braunen Sofa und trinkt aus einem blauen Becher mit einem Strohhalm. Im Hintergrund sind bunte, gemusterte Fenster zu sehen. In der unteren linken Ecke befindet sich das Logo und die Website von Wayfair.de.

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Ein Saal mit roten Vorhängen im Hintergrund, eine Person spielt ein Cello auf der Bühne, während Menschen im Publikum sitzen und zuschauen. Links unten befindet sich das Logo von Wayfair.de.

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Eine Frau in einem roten Kleid sitzt auf einem großen rosa Bett in einem prunkvollen Raum. Viele Leute sitzen um sie herum auf Stühlen und schauen nach vorne. Ein heller Scheinwerfer strahlt auf die Frau. Unten links im Bild steht "wayfair.de".

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Eine Person sitzt auf einem Bett mit pinker Decke und liest ein Buch. Im Hintergrund stehen ein Sessel, Pflanzen und Nachttische mit Lampen. Am Fußboden liegt ein bunter Teppich, auf dem rosa Hausschuhe stehen. Links unten erscheint das Wayfair.de-Logo.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Wayfair mit dem von uns gewählten Titel

"Schöne Möbel online kaufen bei Wayfair – "Alles vom Deinsten" auf Wayfair.de".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Wayfair, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Wayfair in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung