Unsere Kurzbeschreibung des Tui TV-Spots

Der TV-Spot von TUI bewirbt einen Black Friday Sale, bei dem Kunden mit der TUI-App bis zu 450 Euro sparen können. Die Aktion läuft bis zum 2. Dezember und ist überall bei TUI verfügbar.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Tui

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-22
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Unsere Meinung

Ich finde, der TUI-TV-Spot zum Black Friday Sale ist ein Paradebeispiel moderner Verkaufspsychologie - weniger subtil als ich es vielleicht bevorzuge, aber zweifellos effektiv. Die Botschaft ist klar und deutlich: Spare bis zu 450 Euro, wenn du bis zum 2. Dezember buchst. Meiner Meinung nach ist dies eine sehr direkte Kommunikationsstrategie, die sicherlich ihre Zielgruppen effektiv anspricht.

Besonders ansprechend ist die farbliche Gestaltung: Der Kontrast zwischen dem schwarzen Hintergrund und den roten Akzenten fällt sofort ins Auge und weckt Interesse.

Ich denke, die visuelle Einfachheit, etwa in der Darstellung des großen Preisschilds und der App auf dem Smartphone, wird durch die Konsistenz der Marke gestützt. Das TUI-Logo sorgt für Wiedererkennungswert und festigt die Markenbotschaft ein weiteres Mal. Allerdings muss ich anmerken, dass der Spot in puncto Kreativität und Originalität nicht sonderlich innovativ wirkt. Solche Stilmittel sind in der Werbung für Black Friday allgemein verbreitet und daher wenig überraschend.

Meiner Ansicht nach könnte der TV-Spot etwas mehr Raffinesse vertragen, etwa durch den Einsatz witziger Wendungen oder cleverer Stilmittel, die den Zuschauer unerwartet und positiv überraschen. Dennoch, die Botschaft kommt sicher an, und die Einfachheit der Darstellung sorgt dafür, dass sich auch weniger technikaffine Zuschauer nicht überfordert fühlen.

Abschließend wäre es spannend zu hören, wie andere den Spot wahrnehmen. Teile gerne deine Meinung oder deine fachliche Einschätzung zu diesem TV-Spot in den Kommentaren mit!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein schwarzer Hintergrund mit dem TUI-Logo oben. Der Text "BLACK FRIDAY SALE" ist in großen Buchstaben zentriert, wobei "SALE" in Rot hervorgehoben ist.

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Ein Handy zeigt einen Black Friday Sale mit bis zu 450 Euro Ersparnis in einer App. Links steht "MIT DER APP" in großen Buchstaben. Alles auf dunklem Hintergrund mit roten Akzenten.

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Ein großes rotes Preisschild mit der Aufschrift "Bis zu 450€ sparen" hängt vor einem Smartphone-Bildschirm, auf dem eine Black-Friday-Sale-Anzeige zu sehen ist. Die Farben sind kontrastreich mit schwarzem Hintergrund und blauen sowie roten Elementen. Ein blauer Faden befestigt das Preisschild.

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Ein rotes Preisschild mit der Aufschrift "BIS ZU 450€ SPAREN" hängt an einem blauen Faden. Oben links ist ein Logo mit einem stilisierten roten Smiley und den Buchstaben "TU". Der Hintergrund ist dunkel mit einem Farbverlauf ins Hellere nach unten.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tui mit dem von uns gewählten Titel

"Sparen Sie bis zu 450 € mit der TUI-App beim Black Friday Sale! Aktion bis 2. Dezember.".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tui, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tui in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung