Meiner Meinung nach hat der TV-Spot von Tractive eine klare und leicht verständliche Werbebotschaft. Die Idee, den GPS-Tracker für Hunde zu bewerben, ist praxisnah und spricht direkt Hundehalter an, die sich um die Sicherheit ihrer Tiere sorgen. Ich denke, die Zielgruppenansprache ist gut gelungen, weil der Spot szenisch zeigt, wie einfach die Nutzung des Trackers im Alltag ist.
Was die Kreativität und Originalität betrifft, finde ich den Ansatz recht funktional, was sicher zur Klarheit der Botschaft beiträgt. Vielleicht wäre jedoch eine originellere Inszenierung denkbar, um noch mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen. Ich bin der Meinung, dass hier mit etwas mehr ideeller Raffinesse noch mehr Potenzial ausgeschöpft werden könnte, ohne die Klarheit zu verlieren.
Meiner Ansicht nach ist die Konsistenz der Markenbotschaft durchweg gewährleistet. Das Logo von Tractive ist ständig präsent und die Anwendung des Produkts wird klar erklärt. Das vermittelt Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Marke.
Zusammengefasst denke ich, der Tractive-Spot erfüllt die grundlegenden Anforderungen an zielgerichtete Werbung sehr gut. Ein wenig mehr Kreativität könnte ihn jedoch noch herausragender machen.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Ein Mann steht in einem Garten mit hohem Gras und Bäumen im Hintergrund. Er trägt ein dunkelblaues Sweatshirt, Jeans und weiße Turnschuhe. Links oben im Bild befindet sich das Logo von "Tractive".
Ein mittelgroßer Hund trägt ein Halsband mit einem kleinen Gerät daran. Der Hund schaut zu einer Person, deren Arm und Teil des Beins im Bild zu sehen sind. Die Person hält möglicherweise etwas in der Hand. Im Hintergrund scheint sich eine grüne Wiese zu befinden. Oben links ist ein Logo mit der Aufschrift "Tractive".
Ein Mann mit kurzen Haaren steht draußen auf einer Wiese vor einer grünen Hecke. Er trägt einen dunkelblauen Pullover und Jeans und schaut direkt in die Kamera. In seiner rechten Hand hält er ein Smartphone. Links oben im Bild befindet sich das Logo und der Schriftzug "tractive".
Eine Hand hält ein Handy, das eine App mit einer Karte zeigt. Die App verfolgt ein Haustier namens Milka, das sich mit 12 km/h bewegt. Oben links ist das Logo "tractive" zu sehen, unten rechts der Button "LIVE beenden". Im Hintergrund unscharfes Grün.
Ein Hund mit braunem Fell trägt ein Halsband und schnüffelt am Boden auf einer grünen Wiese. Oben links steht der Schriftzug "tractive". Im Hintergrund sind Bäume und Pflanzen zu sehen.
Ein Hund läuft über eine grüne Wiese und schnüffelt am Boden. Oben links ist ein Logo mit der Aufschrift "tractive". Im Hintergrund sind Bäume und Pflanzen zu sehen.
Ein Mann steht im Freien vor einer grünen, unscharfen Vegetationskulisse. Er trägt ein dunkles Sweatshirt und hält ein Smartphone in der Hand. Oben links befindet sich das Logo und der Name "tractive".
Links steht "tractive" auf blauem Hintergrund mit einem Pfotenabdrucksymbol. Unten links ist ein grünes Feld mit "Jetzt erhältlich bei zooplus". Rechts davon ist ein Smartphone mit einer Karte und einem Hunde-Icon auf dem Screen sowie ein kleines weißes Gerät mit der Aufschrift "tractive" daneben.
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"Sicherheit für Ihren Hund: Tractive GPS-Tracker jetzt mit 30% Rabatt bei zooplus".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tractive in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-living
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„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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