Meiner Meinung nach spricht der Spot von Tink eine technikaffine Zielgruppe an, die Wert auf moderne und intelligente Heimautomatisierung legt. Die Werbebotschaft vermittelt klar den Vorteil der Smart-Home-Technologie, indem sie die einfache Bedienung und Vielseitigkeit hervorhebt, die durch die Steuerung per App oder Sprachbefehle ermöglicht wird.
Visuell betrachtet denke ich, dass der Einsatz von Farben im 3x3-Raster eine clevere und ansprechende Präsentation bietet, die sofort ins Auge springt. Es fördert das Interesse, die Anpassungsmöglichkeiten der Glühbirnen näher zu erkunden. Der blaue Hintergrund kontrastiert angenehm mit den leuchtenden Farben und lenkt den Fokus erfolgreich auf das Produkt und die Markenbotschaft. Diese visuelle Konsistenz zieht sich durch den gesamten Spot und stellt sicher, dass das Branding von Tink prominent, jedoch nicht aufdringlich zur Geltung kommt.
Ein potenzieller Schwachpunkt, meiner Auffassung nach, könnte der Mangel an Emotionalität im Spot sein. Während die funktionalen Vorteile klar kommuniziert werden, könnte eine emotionale Verbindung zur Marke durch den Einsatz von Storytelling oder einem bekannten Testimonial die Anziehungskraft des Spots weiter verstärken. Insgesamt bin ich jedoch der Meinung, dass der Spot die Markenbotschaft konsistent und effektiv transportiert und dadurch die Kernelemente eines erfolgreichen Werbeclips vereint.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Blauer Hintergrund, mittig ein weißes Logo mit stilisiertem Haus und WLAN-Symbol. Daneben der Schriftzug "tink".
Neun farbige Glühbirnen in einem 3x3-Raster. Jede Birne strahlt in einer anderen Farbe: grün, blau, cyan, pink, purpur, rot, gelb, orange und weiß. In der Mitte steht der Text "16 Millionen Farbe".
Ein paar bunte Glühbirnen schweben links. Rechts stehen Werbeslogans: Steuerung per App und Sprache, einfache Einbindung über vorhandenes WiFi. Unten: Produktname "LEDVANCE Smarte WiFi E27 Glühbirnen 6er-Pack" plus "Works with Alexa" und "Works with Google Assistant"-Logos.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel
"LEDVANCE Smarte WiFi E27: 16 Mio. Farben, Sprachsteuerung, 6er-Pack für 34€ auf tink.de".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7-maxx
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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