Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Der TV-Spot von Tink bewirbt ein Smart-Home-Paket, das Google Nest Produkte umfasst, darunter einen Smart Display, intelligentes Heizkörperthermostat und Smart Speaker. Es bietet eine smarte Energiesparlösung für 139 Euro, inklusive Expertenberatung, Funktionsgarantie und kostenlosem Versand. Bestellbar auf tink.de.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2021-10-23
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Unsere Meinung

Der Tink-Werbespot beeindruckt mich mit seiner angenehmen und entspannten Atmosphäre, die durch die Yoga-Szenen im gemütlich gestalteten Wohnzimmer vermittelt wird. Meiner Ansicht nach wird hier eine Zielgruppenansprache gewählt, die vor allem technikaffine Personen und Haushalte ansprechen dürfte, die Wert auf ein komfortables Zuhause legen.

Die Integration des Smart-Displays, das Yoga-Videos abspielt, empfinde ich als gekonnten Schachzug, um die Einsatzmöglichkeiten der präsentierten Produkte im Alltag zu verdeutlichen.

Ich finde die Werbebotschaft sehr klar und verständlich. Die einzelnen Sequenzen zeigen deutlich, wie die verschiedenen Smart-Home-Geräte wie der Saugroboter oder das Thermostat das tägliche Leben erleichtern können. Das Angebot eines günstigen Smart-Paket-Preises wird prägnant hervorgehoben, was, meiner Meinung nach, den praktischen Nutzen noch weiter unterstreicht und zum Kauf animiert.

In Bezug auf Kreativität und Originalität denke ich, dass der Spot in seiner Darstellung von alltäglichen Szenen mit einem Hauch von Innovation punkten kann. Der Einsatz von Yoga-Szenen, die Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen, verleiht dem an sich technischen Thema eine menschliche und greifbare Note, was ich als einen originellen Ansatz erachte, um Haushaltsautomatisierung zu bewerben.

Was die Konsistenz der Markenbotschaft betrifft, bin ich der Meinung, dass Tink hier solide Arbeit leistet. Der TV-Spot vermittelt nicht nur die Vielfalt der angebotenen Smart-Home-Produkte, sondern auch das Versprechen einer unkomplizierten Bedienung und Integration in den Alltagsrhythmus, unterstützt durch kostenlose Beratung und Garantien.

Potenzielle Schwachstellen sehe ich allerdings in der recht schnellen Darstellung der Informationen, die ich persönlich als etwas überstürzt empfand. Eine etwas langsamere Präsentation hätte womöglich dazu beitragen können, die Besonderheiten der Produkte noch detaillierter hervorzubringen und den Zuschauer besser abzuholen. Trotzdem ist der Spot insgesamt eine solide Darstellung, die sowohl bei der Technikbegeisterten als auch bei einer breiteren Haushaltszielgruppe Anklang finden dürften.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person macht eine Yogaübung in einem Wohnzimmer, gestützt auf Händen und Füßen. Der Raum wirkt gemütlich mit einem Sofa, einem Tisch und Blumen im Hintergrund. Die Person trägt ein langärmeliges Oberteil und scheint bei Tageslicht zu üben. Ein Rahmenbild hängt an der Wand.

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Ein Smart-Display zeigt ein YouTube-Video mit dem Titel "Yoga am Morgen". Die Videodauer ist 3:18 Minuten, und es wurden 4.600 Aufrufe in zwei Monaten verzeichnet. Das Display zeigt eine Frau in einer Yoga-Übung. Im Hintergrund sind Pflanzen und ein Tisch sichtbar. Rechts daneben steht ein Glas auf einem Tisch.

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Eine Person macht Yoga in einem Wohnzimmer. Sie steht in einer Brückenposition auf einer Matte. Ein Hund schnuppert an ihrem Gesicht. Im Hintergrund sind Möbel und ein helles Fenster zu sehen.

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Eine Person liegt auf einer Yogamatte im Wohnzimmer und streckt sich. Neben der Matte steht ein Hund. Im Hintergrund sind ein Fenster mit weißen Vorhängen, eine Couch und eine Vase mit Blumen zu sehen. Das Licht fällt sanft ins Zimmer.

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Auf einem hellen Wohnzimmerboden liegt eine Person auf dem Rücken auf einer Sportmatte. Ein Hund steht daneben, schnüffelt neugierig Richtung Gesicht der Person. Hinten sind Fenster mit weißem Licht und ein Sofa zu sehen. Ein Blumenstrauß steht auf einem Tisch. Die Atmosphäre wirkt gemütlich und freundlich.

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Ein Smart-Display steht auf einem Tisch, zeigt ein Video mit dem Titel „Yoga am Morgen“. Die Szene zeigt eine Person in einer Yoga-Pose. Der Hintergrund ist grün und es sind Pflanzen sichtbar. Links im Bild steht eine Vase, rechts ein Kerzenhalter und eine Schale. Das Video ist bei 1:32 Minuten.

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Vier Bilder: Ein Saugroboter auf einem Holzfußboden, ein Smart-Display mit Yoga-Videos, ein intelligentes Heizkörperthermostat mit Temperaturanzeige, ein runder Smart Speaker mit vier LEDs. Alle Geräte scheinen vernetzt oder digital zu sein.

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Oben links rollt ein Staubsaugerroboter über Holzboden. Rechts oben ein Smart Display mit "Guten Morgen, Emma!"-Nachricht steht auf einem Tisch mit Kerze und Vase. Links unten ein Thermostat mit 22°C-Anzeige. Rechts unten ein kleiner, runder Lautsprecher neben einem Tablett mit Schmuck.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Tink bietet Google Nest Smart-Home-Paket für effiziente Energieeinsparung à 139 Euro an".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung