Der Tink-Werbespot beeindruckt mich mit seiner angenehmen und entspannten Atmosphäre, die durch die Yoga-Szenen im gemütlich gestalteten Wohnzimmer vermittelt wird. Meiner Ansicht nach wird hier eine Zielgruppenansprache gewählt, die vor allem technikaffine Personen und Haushalte ansprechen dürfte, die Wert auf ein komfortables Zuhause legen.
Ich finde die Werbebotschaft sehr klar und verständlich. Die einzelnen Sequenzen zeigen deutlich, wie die verschiedenen Smart-Home-Geräte wie der Saugroboter oder das Thermostat das tägliche Leben erleichtern können. Das Angebot eines günstigen Smart-Paket-Preises wird prägnant hervorgehoben, was, meiner Meinung nach, den praktischen Nutzen noch weiter unterstreicht und zum Kauf animiert.
In Bezug auf Kreativität und Originalität denke ich, dass der Spot in seiner Darstellung von alltäglichen Szenen mit einem Hauch von Innovation punkten kann. Der Einsatz von Yoga-Szenen, die Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen, verleiht dem an sich technischen Thema eine menschliche und greifbare Note, was ich als einen originellen Ansatz erachte, um Haushaltsautomatisierung zu bewerben.
Was die Konsistenz der Markenbotschaft betrifft, bin ich der Meinung, dass Tink hier solide Arbeit leistet. Der TV-Spot vermittelt nicht nur die Vielfalt der angebotenen Smart-Home-Produkte, sondern auch das Versprechen einer unkomplizierten Bedienung und Integration in den Alltagsrhythmus, unterstützt durch kostenlose Beratung und Garantien.
Potenzielle Schwachstellen sehe ich allerdings in der recht schnellen Darstellung der Informationen, die ich persönlich als etwas überstürzt empfand. Eine etwas langsamere Präsentation hätte womöglich dazu beitragen können, die Besonderheiten der Produkte noch detaillierter hervorzubringen und den Zuschauer besser abzuholen. Trotzdem ist der Spot insgesamt eine solide Darstellung, die sowohl bei der Technikbegeisterten als auch bei einer breiteren Haushaltszielgruppe Anklang finden dürften.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Person macht eine Yogaübung in einem Wohnzimmer, gestützt auf Händen und Füßen. Der Raum wirkt gemütlich mit einem Sofa, einem Tisch und Blumen im Hintergrund. Die Person trägt ein langärmeliges Oberteil und scheint bei Tageslicht zu üben. Ein Rahmenbild hängt an der Wand.
Ein Smart-Display zeigt ein YouTube-Video mit dem Titel "Yoga am Morgen". Die Videodauer ist 3:18 Minuten, und es wurden 4.600 Aufrufe in zwei Monaten verzeichnet. Das Display zeigt eine Frau in einer Yoga-Übung. Im Hintergrund sind Pflanzen und ein Tisch sichtbar. Rechts daneben steht ein Glas auf einem Tisch.
Eine Person macht Yoga in einem Wohnzimmer. Sie steht in einer Brückenposition auf einer Matte. Ein Hund schnuppert an ihrem Gesicht. Im Hintergrund sind Möbel und ein helles Fenster zu sehen.
Eine Person liegt auf einer Yogamatte im Wohnzimmer und streckt sich. Neben der Matte steht ein Hund. Im Hintergrund sind ein Fenster mit weißen Vorhängen, eine Couch und eine Vase mit Blumen zu sehen. Das Licht fällt sanft ins Zimmer.
Auf einem hellen Wohnzimmerboden liegt eine Person auf dem Rücken auf einer Sportmatte. Ein Hund steht daneben, schnüffelt neugierig Richtung Gesicht der Person. Hinten sind Fenster mit weißem Licht und ein Sofa zu sehen. Ein Blumenstrauß steht auf einem Tisch. Die Atmosphäre wirkt gemütlich und freundlich.
Ein Smart-Display steht auf einem Tisch, zeigt ein Video mit dem Titel „Yoga am Morgen“. Die Szene zeigt eine Person in einer Yoga-Pose. Der Hintergrund ist grün und es sind Pflanzen sichtbar. Links im Bild steht eine Vase, rechts ein Kerzenhalter und eine Schale. Das Video ist bei 1:32 Minuten.
Vier Bilder: Ein Saugroboter auf einem Holzfußboden, ein Smart-Display mit Yoga-Videos, ein intelligentes Heizkörperthermostat mit Temperaturanzeige, ein runder Smart Speaker mit vier LEDs. Alle Geräte scheinen vernetzt oder digital zu sein.
Oben links rollt ein Staubsaugerroboter über Holzboden. Rechts oben ein Smart Display mit "Guten Morgen, Emma!"-Nachricht steht auf einem Tisch mit Kerze und Vase. Links unten ein Thermostat mit 22°C-Anzeige. Rechts unten ein kleiner, runder Lautsprecher neben einem Tablett mit Schmuck.
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0:202024-08-31
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0:162021-11-15
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"Tink bietet Google Nest Smart-Home-Paket für effiziente Energieeinsparung à 139 Euro an".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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