Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Beworben wird die eufycam S3 Pro, die bei Nacht in 4K und Farbe aufzeichnet. Das Angebot bei Tink umfasst ein Set mit drei Kameras, bei dem eine zusätzliche Kamera gratis enthalten ist. Verfügbar auf tink.de.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf K1-doku, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-10-16
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von Tink und Eufycam S3 Pro bietet einen erfrischenden Einblick in die Welt der modernen Überwachungstechnologie, indem er die Vorzüge eines intelligenten Zuhauses anschaulich präsentiert. Ich finde, dass die Kommunikation technisch versiert und auf den Punkt gebracht ist, ohne sich in überflüssigen Details zu verlieren. Dies spricht insbesondere eine technikaffine Zielgruppe an, die Wert auf hohe Funktionalität und verständliche Informationen legt.

Meiner Meinung nach überzeugt der Spot durch die klare und prägnante Werbebotschaft: "Immer alles im Blick". Dieser Claim vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle, was bei Produkten dieser Art von zentraler Bedeutung ist. Die Aussage wird durch die in 4K und Farbe gezeigte Nachtsicht eindrucksvoll unterstrichen, was die Kreativität und Einzigartigkeit dieses Angebots zusätzlich hervorhebt. Besonders gut gefällt mir das Element der kostenlosen zusätzlichen Kamera - ein kluger Anreiz, der sicherlich dazu beiträgt, Entscheidungsprozesse positiv zu beeinflussen.

Was die visuellen Elemente betrifft, so denke ich, dass die Kulisse des Backsteinhauses mit dem blauen, nächtlichen Licht stimmungsvoll gewählt ist. Sie fängt das Sicherheitsgefühl des Produkts in einem alltäglichen Szenario ein und ist gleichzeitig ansprechend gestaltet. Die Verwendung des blauen Lichts könnte ein wenig satirisch als Aufforderung zum "in der Ruhe liegt die Kraft"-Prinzip gelesen werden, das durch die Einfachheit der eufy-Kamera unterstrichen wird.

Die Konsistenz der Markenbotschaft, als "Smart Home Experte" aufzutreten, wird durchgehend gehalten. Tink positioniert sich klar und unmissverständlich in dieser Rolle, was ich für effektiv halte, um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen. Die Spot-Kampagne integriert geschickt die Marken eufy und tink, ohne dass der Zuschauer das Gefühl hat, einer Informationsflut ausgesetzt zu sein - ein Balanceakt, der oft nicht so gut gelingt.

Jedoch bin ich der Ansicht, dass ein bisschen mehr Originalität nicht schaden könnte. Der Spot folgt einem etablierten Format, das man schon häufiger gesehen hat. Potenziell könnte das Publikum mehr gefesselt werden, wenn ungewöhnlichere stilistische Mittel zum Einsatz kämen. Etwas mehr Schwung bei den Bildern oder ein unerwarteter Dreh in der Geschichte könnten dem Spot einen zusätzlichen Kick geben. Dennoch, für all jene, die es schnörkellos und funktional mögen, trifft dieser Spot seine Zielmarke mit Präzision.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Rotes Backsteinhaus mit drei Fenstern, kleinem Gartenzaun und zwei Fahrrädern davor. Nachtkulisse, blaues Licht. Links oben "eufy" und rechts oben "tink SMART HOME EXPERTE" zu sehen.

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Silberne Sicherheitskamera von eufy ist an einer Wand montiert. Oben rechts steht "tink SMART HOME EXPERTE" mit einem Logo.

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Eine Person kniet auf einem Rasen, beschäftigt sich mit einem kleinen weißen Hund. Ein weißer Gartenzaun mit offenen Toren im Hintergrund, umgeben von üppiger, grüner Vegetation und Steinböden. Oben links steht "eufy" und oben rechts "tink SMART HOME EXPERTE". Unten rechts ist ein Datum und eine Uhrzeit.

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Ein Smartphone zeigt ein Bild von einem Garten mit einem Kind und einem Hund. Auf dem Bildschirm sind Symbole und das Wort "eufy". Rechts im Bild stehen die Begriffe "4K Farb-Nachtsicht" und "Solarpanel für dauerhafte Power" neben dem Logo von "tink". Alles deutet auf eine Werbung für Smart-Home-Produkte hin.

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Ein weißes eufy Gerät und drei Kameras sind links dargestellt. Rechts kommt eine zusätzliche Kamera mit einem gelben Kreis, auf dem "Gratis" steht. Oben sind die Logos von eufy und tink zu sehen, dazu der Slogan "SMART HOME EXPERTE". Der Hintergrund ist blau.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Eufycam S3 Pro: 4K-Farbaufnahmen bei Nacht – 4 Kameras zum Preis von 3 auf tink.de".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf K1-doku

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung