Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt die Google Nest Steuerzentrale für ein smartes Zuhause in der 2. Generation. Angeboten wird ein Doppelpack zu einem Preis von 109 Euro. Die Bestellung kann auf der Website tink.de erfolgen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2022-10-06
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Unsere Meinung

Ich denke, der TV-Spot von Tink trifft mit seiner klaren und direkten Werbebotschaft einen wichtigen Punkt. Meiner Meinung nach ist die Ansprache der Zielgruppe gelungen, indem der Spot die Vorzüge des smarten Zuhauses in den Mittelpunkt stellt und die Attraktivität durch den reduzierten Preis unterstreicht. Aus meiner Sicht wird der Kunde direkt und unmissverständlich darüber informiert, welches Produkt angeboten wird, und das Angebot wird klar kommuniziert, was ich als sehr effektiv empfinde.

Die Kreativität des Spots ist, so finde ich, eher funktional als künstlerisch innovativ, was in dieser Konstellation jedoch nicht unbedingt negativ ist. Für die Zielgruppe, die vermutlich aus technikaffinen Konsumenten besteht, reicht dieser pragmatische Ansatz vollkommen aus, um das Interesse zu wecken. Meiner Ansicht nach wird hier mit einem sachlichen Stil gearbeitet, der möglicherweise auf zu viele visuelle oder emotionale Reize verzichtet, was ich persönlich etwas eintönig finde.

Ich bin der Meinung, dass die Markenbotschaft von Tink konstant und deutlich vermittelt wird. Die Betonung der "Steuerzentrale für dein smartes Zuhause" korrespondiert gut mit der Marke, die sich als Anbieter für Smart-Home-Lösungen präsentiert. In diesem Zusammenhang wirkt das Angebot der Google Nest Thermostate als passende Ergänzung zur bestehenden Produktpalette, was ich als konsistent und durchdacht ansehe. Wenn ich jedoch einen potenziellen Schwachpunkt identifizieren müsste, würde ich sagen, dass die emotionale Bindung zum Zuschauer vielleicht etwas zu kurz kommt. Eine stärkere Verbindung könnte möglicherweise durch Szenen geschaffen werden, die die positiven Veränderungen und direkten Vorteile eines smarten Zuhauses für den Alltag stärker in den Vordergrund rücken.

Abschließend glaube ich, dass der Spot in seiner technischen Klarheit punktet, aber in seiner emotionalen Ansprache noch Potenzial nach oben hat, um nicht nur das Interesse, sondern auch die Begeisterung der Zuschauer zu entfachen.

Autor: Thomas Stehle


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Google Nest Steuerzentrale 2. Gen: Doppelt smart für nur 109€ bei tink.de!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung