Dieser TV-Spot von Tink und Bosch wirbt mit technischer Raffinesse und einem cleveren Versprechen: Bis zu 36% Energie sparen! Meiner Meinung nach setzt der Spot überzeugend auf die Intelligenz und Praktikabilität der beworbenen Smart-Home-Produkte. Was mir besonders gefällt, ist die subtile visuelle Darstellung im modernen Ambiente, die feinsinnig die Zielgruppe anspricht – technikaffine und gleichzeitig ökologisch bewusste Konsumenten.
Ein kritischer Blick fällt auf die klare Werbebotschaft, die bis zuletzt stringent und konsistent bleibt. Der Spot verknüpft geschickt den Mehrwert der Produkte mit einer attraktiven Belohnung – dem gratis Thermostat, was den Urheber der Botschaft, Tink, als Smart Home Experte, elegant unterstreicht.
Was die Kreativität und Originalität angeht, finde ich, dass er auf erfrischende Art die Verbindung zwischen Mensch und Technologie darstellt – der Mensch als glücklicher Nutzer der smarten Thermostate und Apps als Partner im Energiesparen. Ich denke, die visuelle Einfachheit potenziert diese Aussage und lässt keinen Raum für Missverständnisse.
Das Spiel mit dem Kontrast aus alltäglichem Familienleben und technischem Avantgardismus halte ich für einen gewollt satirischen Hauch, der gewiss nicht jedem auffällt, aber genau die richtige Dosis verleiht, um das Interesse wach zu halten. Die visuelle Darstellung der smarten Produkte auf einem ruhigen, blauen Hintergrund sorgt dafür, dass das Markenimage sowohl visuell als auch emotional konsistent bleibt.
Ich bin der Meinung, dass die Botschaft des Spots fachlich kompetent vermittelt wird, jedoch bleibt ein Hauch Skepsis bezüglich der versprochenen 36% Ersparnis. Hier wäre eine tiefere Erläuterung oder ein Verweis auf konkrete Studien ein nützlicher Zusatz, um kritische Konsumenten vollends zu überzeugen.
Ich lade dich herzlich ein, deine eigene Meinung über diesen TV-Spot zu hinterlassen. Was denkst du über die Ausdruckskraft und die versprochenen Ersparnisse? Lass uns wissen!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Ein blaues Bild mit einem weißen Emblem links von dem Wort „Ink“. Darunter steht „SMART H“ und „EXPERTE“ in heller Schrift.
In einem modernen Raum mit großen Fenstern stehen zwei Personen gemeinsam unter Decken. Links ist eine Frau, die lächelt, während sie sich über einen Jungen beugt, der sitzt und etwas schreibt. Im Hintergrund hockt eine Person am Boden, vielleicht beim Arbeiten an etwas. Auf dem Tisch sind einige Alltagsgegenstände platziert. Oben links sind Logos von Bosch und tink zu sehen.
Ein Mann in Jeanshemd hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display ist eine App mit farbigem Balken zu sehen. Im Hintergrund ein weißer Tisch mit einer Schale voller Orangen und einigen Dokumenten. Links oben das Bosch-Logo und rechts oben "tink Smart Home Experte". Der Raum ist hell.
Links ein digitales Thermostatventil an einem Heizkörper, rechts ein smartes Wandthermostat. Beide Geräte zeigen die Temperatur von 21 Grad Celsius an. Die Marke Bosch ist erkennbar. Oben links und rechts sind die Logos von Bosch und Tink zu sehen. Ein roter Streifen leuchtet bei beiden Geräten.
Ein Mann hält ein Smartphone mit einer App zur Temperaturregelung. Links oben das Bosch-Logo, rechts das Tink-Logo. Die App zeigt verschiedene Wochentage und Temperaturen. Rechts steht ein Text: "Bis zu 36% Energiekosten sparen". Hintergrund ist unscharf, er wirkt zufrieden.
Links auf blauem Hintergrund werden verschiedene Bosch Smart Home Geräte gezeigt. Rechts steht ein Angebotstext mit "Nur bei tink: Gratis Heizkörper-Thermostat sichern!" und einem Hinweis, dass man über 40% sparen kann. Logos von Bosch und tink sind ebenfalls zu sehen. Unten gibt es Bedingungen zum Angebot.
Blauer Hintergrund mit dem weißen Logo von "link" und dem Text "SMART HOME EXPERTE".
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel
"Spare 36% Energiekosten: Gratis Thermostat bei Tink mit Bosch Smart Home Produkten!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf K1-doku
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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