Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Bei Tink gibt es zum Black Friday zwei Google Nest Mini Lautsprecher für nur 44 Euro. Besuche tink.de, um dein smartes Lautsprecher-Angebot zu bestellen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2020-11-20
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von Tink zum Black Friday wirkt auf mich sehr klar und fokussiert. Ich finde, die Botschaft, dass es sich um ein begrenztes Sonderangebot handelt, wird unmittelbar und effektiv vermittelt. Die Zielgruppenansprache ist schlicht, was meiner Meinung nach besonders für Konsumenten ansprechend ist, die nach Schnäppchen suchen. Die klare Struktur des Spots unterstützt die direkte Kommunikation der wichtigen Informationen, ein Ansatz, den ich durchaus schätze.

Was mir besonders auffällt, ist die kreative Präsentation des Lautsprechers, der von der Decke hängt. Diese originelle Darstellung weckt Interesse und sorgt meiner Ansicht nach für eine stärkere Markenwahrnehmung. Ich denke, hier wird geschickt mit der Neugier der Zuschauer gespielt, ohne von der eigentlichen Werbebotschaft abzulenken.

Die Konsistenz der Markenbotschaft wird durch den Einsatz des Logos und der wiederkehrenden Erwähnung der Black Friday-Aktion unterstützt. Diese Elemente empfinde ich als gut eingewoben, um die Marke Tink über den Spot hinaus im Gedächtnis zu behalten. Gleichzeitig wird durch die Farbtöne und das Design ein modernes und technikaffines Markenbild erzeugt, das die Aspekte von Innovation und Verlässlichkeit transportiert.

Was jedoch etwas verwirrend sein könnte, ist die kurze Sichtbarkeit von "home24" gegen Ende des Spots. Meiner Meinung nach lenkt dies ein wenig von der eigentlichen Botschaft ab und könnte bei den Zuschauern für Verwirrung sorgen. Ich glaube, es wäre effektiver gewesen, diesen Teil zugunsten einer kohärenten und einheitlichen Markenpräsentation von Tink zu überdenken.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass dieser TV-Spot durch seine direkte und unkomplizierte Ansprache überzeugt und die Black Friday-Aktion entsprechend unterstützt.

Autor: Thomas Stehle


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Dunkler Hintergrund mit dem weißen Logo von "tink" in der Mitte. Im Hintergrund steht mehrfach "BLACK FRIDAY".

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Ein runder, smarter Lautsprecher hängt von der Decke. Auf der rechten Seite steht der Text "Dein smarter Lautsprecher für jeden Tag". Oben rechts das Logo von tink. Unten sind kleine Texte mit Informationen über WLAN-Anforderungen und ein Spotify-Premium-Angebot. Der Hintergrund ist weiß, und es gibt bunte Lichtreflexe.

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Ein schwarzer Hintergrund mit dem weißen Logo und der Adresse "tink.de". Mehrmals im Hintergrund wiederholen sich die Wörter "BLACK FRIDAY".

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Eine orange Katze mit gestreiftem Fell schaut aus einem runden Loch in einem grauen Möbelstück hervor. In der oberen rechten Ecke steht "home24" mit einem roten Punkt als Teil des Logos.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Black Friday: Zwei Google Nest Mini bei Tink für nur 44 Euro!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung