Unsere Kurzbeschreibung des Rewe TV-Spots

Rewe bewirbt in seinem TV-Spot die "Jubelwochen" mit besonderen Angeboten. Hohes C Saft ist mit einem App-Coupon reduziert auf 1,29 Euro erhältlich. Weitere Angebote, wie Lorenz-Snacks für 99 Cent, werden hervorgehoben. Die Rewe-App wird als Möglichkeit zum zusätzlichen Sparen präsentiert.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Rewe

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2024-09-30
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Unsere Meinung

Als ich mir den Rewe-Spot anschaute, fiel mir als erstes die stark reduzierte Ansprache auf. Mit dem wiederkehrenden Thema der "Mega-Angebote" und der Jubelwochen wurde eindeutig versucht, eine breite Zielgruppe anzusprechen. Ich bin der Meinung, dass Rewe hier eine direkte und klare Botschaft mitsamt eines starken Sparversprechens vermittelt.

Allerdings frage ich mich, ob das Potenzial nicht höher gewesen wäre, wenn man zusätzlich noch eine intelligentere oder humorvollere Ansprache eingebaut hätte.

Die Werbebotschaft ist für mich eindeutig: Es geht um Sparpreise, die durch die Rewe-App noch verstärkt werden können. Einer meiner kritischen Punkte ist, dass die kreative Umsetzung etwas zu wünschen übrig lässt. In meiner Ansicht hätte eine pfiffigere oder überraschendere Darstellung dem Spot mehr Originalität verliehen. Die fliegenden Prozentsymbole und Konfettielemente sind sicherlich visuell ansprechend, aber im Großen und Ganzen sehe ich hier eher eine konventionelle als eine kreative Präsentation.

Positiv hervorzuheben ist für mich die konsistente Markenbotschaft von Rewe als Sparmarkt. Die Elemente wie der rote Sprechblasen-Button und das "Rewe Dein Markt"-Motiv sind klar ersichtlich und verstärken diese Botschaft. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass man das Gefühl von Jubelwochen auch emotionaler fassbar macht, vielleicht durch den Einsatz eines prominenten Testimonials oder einer kleinen Geschichte, die das Einkaufen bei Rewe zu einem Erlebnis macht.

Ich denke, dass in einem ohnehin gesättigten Werbemarkt solche Spots ihre Wirkung nicht verfehlen, jedoch wäre es meiner Meinung nach wünschenswert, wenn Rewe beim nächsten Mal den Sprung zu einer etwas anspruchsvolleren und originelleren Werbekampagne wagt.

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Links steht eine Flasche hohes C Multivitaminsaft, daneben ein Smartphone mit einem angezeigten Coupon und einem roten Preis von 1,29 Euro. Rechts fliegen Prozentzeichen und ein Link zu rewe.de/angebote ist unten rechts sichtbar.

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Hohes C Säfte in Flaschen, mit "leichte Orange" und "Milder Multivitamin" Sorten. Links ein Preisangebot: 1,39 € auf 1,29 € mit App-Coupon. Handy zeigt Vorteil und Coupon-Werbung. Prozentsymbole im Hintergrund. Text "Unser Angebots-Preis noch günstiger!" und Website rewe.de/angebote erwähnt.

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Ein roter Sprechblasen-Button in der Mitte trägt den weißen Text "REWE Dein Markt". Umgeben von fliegenden Konfetti-Partikeln in Pink und Blau und Symbolen für Prozente. Unten rechts steht "rewe.de/angebote" in weißer Schrift auf einem hellen Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rewe mit dem von uns gewählten Titel

"Rewe Jubelwochen: Hohes C Saft für 1,29 € & Lorenz-Snacks für 99 Cent mit App-Coupon!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rewe, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rewe in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung