Unsere Kurzbeschreibung des Rebike TV-Spots

Rebike bewirbt in seinem TV-Spot den Verkauf und das Abonnement von E-Bikes, darunter Marken wie KTM, Scott und Cannondale. Sie bieten refurbished E-Bikes zu attraktiven Preisen, beispielsweise das KTM Makina Style ab 99 Euro monatlich. Die Kernaussage: Für E-Bikes ist Rebike.com die erste Wahl.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Zdf, (c) Rebike

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2023-04-28
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Unsere Meinung

Ich denke, der TV-Spot von Rebike ist gut darauf ausgelegt, eine breite Zielgruppe zu erreichen, die sowohl den sportlichen Radfahrer als auch Familien anspricht. Meiner Meinung nach ist die Werbebotschaft klar und prägnant formuliert: Wenn man ein E-Bike sucht, sollte Rebike die erste Adresse sein. Der Spot schafft es, die Vorzüge eines E-Bikes in einer entspannten Umgebung zu zeigen, was ich als sehr ansprechend empfinde.

Die Szenen, in denen die Fahrer locker über bergiges Terrain oder gelbe Brücken radeln, vermitteln ein Gefühl von Freiheit und Abenteuerlust, was ich sehr positiv finde. Gleichzeitig sorgt die Darstellung des Familienausflugs für eine emotionale Verbindung, die den praktischen Nutzen der E-Bikes unterstreicht. Die Ansicht, dass dies eine gelungene Ansprache an potenzielle Kunden unterschiedlicher Altersgruppen ist, teile ich besonders.

Was die Kreativität angeht, finde ich, dass das Spiel mit verschiedenen, idyllischen Landschaften gut gelungen ist, um den Fokus auf das Fahren zu lenken und ein gewisses Lebensgefühl zu transportieren. Der Spot bewahrt hierbei eine angemessene Balance und verliert sich nicht in übertriebener Dramatik, was ich sehr schätze.

Ich bin der Meinung, dass das Branding stark und konsistent umgesetzt ist. Das wiederkehrende grüne Logo und der klare, prägnante Slogan "Wenn E-Bike, dann Rebike" unterstützen die Markenbotschaft effektiv. Die Darstellung des Tablets mit den verschiedenen Markenlogos deutet zudem auf die große Auswahl hin, die für den Käufer von Interesse sein könnte.

Insgesamt finde ich den Spot sowohl persönlich ansprechend als auch fachlich überzeugend. Die klare Kommunikation und visuelle Präsentation korrespondieren gut mit meinen Präferenzen für verständliche und fokussierte Werbeanzeigen. Durch die integrierte Vielfalt an Szenen und Zielgruppenansprachen bietet der Spot einen gelungenen Mix aus Praxisnähe und Emotion, ohne von der Kernbotschaft abzuweichen.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Ein Mountainbiker fährt auf einem Schotterweg entlang einer hügeligen Landschaft. Der Himmel ist leicht bewölkt und es gibt Büsche und Bäume am Wegrand. Der Hintergrund zeigt einen leicht verschwommenen Horizont.

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Zwei Personen fahren mit Fahrrädern über eine gelbe Brücke. Beide tragen Helme und Sonnenbrillen. Im Hintergrund sind bewaldete Berge und ein Fluss zu sehen. Die Frau trägt ein grünes Kleid, der Mann eine braune Jacke. Sie wirken entspannt und genießen die Fahrt an einem sonnigen Tag.

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Drei Personen fahren auf einem Schotterweg Fahrrad, alle tragen Helme. Die Szene spielt in einer grünen Umgebung mit Bäumen im Hintergrund. Zwei Erwachsene begleiten ein Kind. Die Erwachsenen haben sportlich aussehende Kleidung an.

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Ein Tablet wird in den Händen gehalten. Auf dem Bildschirm steht "Große Auswahl" mit den Kategorien E-MTB, E-Trekking und E-City. Darunter sind Markenlogos wie KTM, Scott, Kalkhoff, Focus, Cannondale und Orbea zu sehen. Im Hintergrund sind gepflasterter Boden und etwas Gras sichtbar.

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Das Bild zeigt einen schräg geteilten Hintergrund in dunkelblau und weiß. In der Mitte prangt das grüne Logo „REBIKE“ mit einem stilisierten Blitz als Buchstabe „E“.

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Ein graues E-Bike steht schräg auf einer zweifarbigen Hintergrundfläche. Oben ist ein dunkelblauer Bereich und unten ein weißer Bereich. Rechts unten steht das Logo von REBIKE.COM in grüner Schrift.

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Blauer Hintergrund mit dem weißen Text: "WENN E-BIKE, DANN".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rebike mit dem von uns gewählten Titel

"Rebike.com: E-Bikes von KTM, Scott & Cannondale ab 99€/Monat - Deine erste Wahl!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rebike, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rebike in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Zdf

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung