Unsere Kurzbeschreibung des Otto TV-Spots

Der TV-Spot von Otto präsentiert die Nutzung der Otto-App zur Auswahl von Weihnachtsgeschenken, wie Kopfhörer oder E-Scooter. Die Botschaft betont die Vielfalt der Einkaufsmöglichkeiten und Inspirationsquellen bei Otto, unterstützt durch eine festliche Atmosphäre.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Otto

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-12
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Unsere Meinung

Der Otto-TV-Spot, meiner Meinung nach, ist ein Paradebeispiel für geschickt inszenierte Weihnachtswerbung, die sowohl visuell ansprechend als auch emotional berührend ist. Ich finde, dass die Auswahl der Szenen geschickt die Zielgruppenansprache bedient: Von der jüngeren Generation, die sich einen E-Scooter wünscht, bis hin zum älteren Herrn, der in Nostalgie schwelgt, während er seine neuen Kopfhörer aus dem Hause Otto genießt.

Dies, verbunden mit dem fröhlichen Miteinander der gezeigten Szenen, spricht ein breites Publikum an und bringt das familiäre Gemeinschaftsgefühl schön zur Geltung.

Aus kreativer Sicht muss ich sagen, dass die harmonische Farbgestaltung auffällt, die sich wie ein roter Faden durch den Spot zieht. Die gelbe Tür und die blaue Wand sowie die roten Elemente, die das OTTO-Logo immer wieder in Szene setzen, sind meiner Ansicht nach ästhetisch ansprechend und unterstützen die positive, festliche Grundstimmung. Der rote Faden jedoch wird als tatsächliches Stilmittel konsequent genutzt, was ich ehrlich gesagt für eine kluge Idee halte.

Ich bin der Meinung, dass der Spot die Werbebotschaft „Und was schenkst du?“ auf eine subtile, doch einprägsame Weise überbringt, ohne aufdringlich zu wirken. Die visuelle Konsistenz der Markenbotschaft wird durch den Einsatz des Otto-Logos sehr gut unterstützt, ohne sich dabei aus den Vordergrund zu drängen.

Natürlich könnte man – satirisch gesprochen – fragen, wie realistisch es ist, dass Kopfhörer Menschen aller Generationen gleichermaßen in Begeisterung versetzen. Doch die Botschaft von universellen Geschenkideen und der Freude am Schenken zu Weihnachten kommt klar und ergreifend an. Letztlich schafft der Spot eine warme, einladende Stimmung, die man in der lauten und hektischen Welt der Werbung nicht oft findet.

Zum Abschluss möchte ich dich einladen, deine Meinung zu diesem TV-Spot zu teilen. Welche Elemente haben dich angesprochen oder vielleicht auch irritiert? Hinterlasse gerne deine fachliche oder subjektive Bewertung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Mann sitzt entspannt in einem roten Sessel und schaut auf sein Handy. Eine Frau im Hintergrund geht durch den Raum, hält etwas in der Hand. Gelbe Tür und blaue Wand betonen den Raum. Oben rechts das OTTO-Logo.

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Ein älterer Mann sitzt mit einem großen Buch auf dem Schoß in einem Sessel. Ein jüngerer Mann beugt sich zu ihm und beide lachen. Im Vordergrund sind eingepackte Geschenke, Wollsocken und Weihnachtsdekoration auf einem Tisch zu sehen. Eine Lampe steht daneben. In der Ecke hängt ein buntes Bild mit Schrift. Oben rechts ist das OTTO-Logo zu sehen.

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Jemand hält ein Smartphone in der Hand und schaut sich einen E-Scooter in einer Shopping-App an. Ein roter Button mit der Aufschrift "In den Warenkorb" ist sichtbar. Oben rechts steht das Logo von Otto.

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Ein Mann sitzt in einem Sessel, hält ein Smartphone in der Hand und trägt ein Hemd mit aufgerollten Ärmeln. Im Hintergrund ist ein Schrank mit Zeichnungen zu sehen. Rechts oben steht „OTTO“ in roten Buchstaben.

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Eine Person hält ein Smartphone und surft auf einer Shopping-Seite. Auf dem Bildschirm sind Kopfhörer abgebildet, die Option „In den Warenkorb“ ist sichtbar. Im Hintergrund sitzen zwei unscharfe Personen. Oben rechts steht „OTTO“.

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Ein älterer Herr trägt Kopfhörer, lächelt und bewegt sich rhythmisch. Er trägt ein gestreiftes Sakko und ein rosa Hemd. Oben rechts ist das Otto-Logo zu sehen. Im Hintergrund sind unscharfe Lichter, die eine gemütliche Atmosphäre vermitteln.

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Eine Frau mit schulterlangem Haar trägt eine rote Jacke und ein weißes Hemd. Rechts oben steht "OTTO" in roter Schrift. Im Hintergrund sind unscharfe Lichter zu sehen, die eine festliche Stimmung erzeugen.

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Eine Frau sitzt in einem Sessel und hält ein Geschenk. Ein Kind kniet neben ihr auf dem Boden. Im Hintergrund sitzt ein älterer Mann mit Kopfhörern auf einem Sofa. Ein Junge und eine weitere Person tragen Geschenke. Ein geschmückter Tannenbaum und leuchtende Fenster sind zu sehen. Oben rechts steht "OTTO". Eine Giraffe und Kerzen sind im Raum verteilt.

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Ein älterer Mann trägt große Kopfhörer und lächelt mit geschlossenen Augen in einem dunklen, stimmungsvoll beleuchteten Raum. Im Vordergrund sind die Wörter „Und was schenkst du?“ in großer, weißer Schrift zu sehen. Oben rechts steht das Logo von OTTO in Rot. Im Hintergrund sind verschwommene Lichter und Umrisse zu erkennen, die möglicherweise auf eine festliche Dekoration hindeuten.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Otto mit dem von uns gewählten Titel

"Finde deine Weihnachtsgeschenke mit der Otto-App: Von Kopfhörern bis E-Scootern!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Otto, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Otto in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung