Unsere Kurzbeschreibung des Otto TV-Spots

Der TV-Spot von Otto bewirbt die Black Friday Deals in der Otto App, mit besonderen Angeboten für Mode, Wohnen und Technik. Nutzer können über die App Produkte wie LEGO, GoPro, einen Hilfiger-Hoodie und JBL-Lautsprecher zu reduzierten Preisen kaufen. Die primäre Werbeaussage ist, das perfekte Geschenk zu finden.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7-maxx, (c) Otto

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-19
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Unsere Meinung

Der neue TV-Spot von Otto für die Black Friday Deals nutzt in meinen Augen eine einfache, aber dennoch wirkungsvolle visuelle Kommunikation, indem er konsequent das Smartphone als zentrales Element einsetzt. Ich finde, dass dies eine clevere Art ist, die Zielgruppe direkt dort anzusprechen, wo sie am ehesten mit Online-Sales in Berührung kommt – auf ihrem Handy.

Der rote „In den Warenkorb“-Button sticht dabei stark hervor und schafft sofortige Kaufanreize.

Besonders hervorzuheben ist die Verwendung verschiedener Alltagsszenen, wie z.B. die Sequenz mit dem lachenden älteren Mann und dem Kind. Diese Szene gibt dem Spot eine sympathische Note und unterstreicht Ottos Versprechen, Produkte für die ganze Familie anzubieten. Ich denke jedoch, dass dies der einzige Moment emotionaler Ansprache ist und der Spot hätte mehr solcher Elemente integrieren können, um ein tieferes Markenbewusstsein zu schaffen.

Die Kreativität zeigt sich im gekonnten Wechsel der Bildschnittfolgen und in der Farbkomposition – von den knallig pinken Buchstaben bis hin zu den stilvoll arrangierten Produktbildern. Meiner Meinung nach gelingt es Otto hier, die Aufmerksamkeit durch Fett- und Kontrastfarben effektiv auf die Kernbotschaft zu lenken: „Black Friday Deals“. Allerdings wirken die wiederholten "Black Friday"-Sticker auf Dauer etwas redundant und hätten durch kreative Alternativen ersetzt werden können, um mehr Abwechslung zu bieten.

Die visuelle Konsistenz ist durch das ständige Einblenden des Otto-Logos gewährleistet. Meiner Ansicht nach verstärkt dies die Markenbotschaft und sorgt dafür, dass der Fokus unverkennbar auf Otto bleibt. Die klare Visualisierung der "Top Deals" ist ebenfalls gelungen, dennoch könnten innovative Elemente oder überraschende Wendungen für noch mehr Originalität sorgen.

Insgesamt bietet der Spot eine solide Markenkommunikation mit klarer Botschaft. Man könnte darüber diskutieren, ob die Automatisierung der Shopping-App-Nutzung ausreichend frischen Wind in die Darstellung bringt. Vielleicht wäre ein Ansatz mit unerwarteten Wendungen hilfreich, um die Zuschauer noch more zu fesseln. Ich bin der Meinung, dass der Spot auf gute und einfache Elemente setzt, jedoch ohne wirklich herausragende Innovationen zu zeigen.

Inwiefern empfindest du den neuen Otto-Spot als ansprechend oder verbesserungswürdig? Teile gerne deine eigene Meinung oder fachlichen Ansatz im Kommentarbereich!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person hält ein Smartphone, auf dem die OTTO-App geöffnet ist. Auf dem Display ist ein LEGO-Auto zu sehen, das im Black Friday Sale angeboten wird. Ein roter Button zeigt „In den Warenkorb“. Im Hintergrund sind unscharf zwei Personen zu erkennen. Oben rechts steht das OTTO-Logo.

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Eine Person hält ein Smartphone mit einer Shopping-App in der Hand. Auf dem Display sind ein GoPro-Produkt und der Schriftzug "Black Friday" zu sehen. Ein roter Button mit der Aufschrift "In den Warenkorb" ist ebenfalls erkennbar. Im Hintergrund ist unscharf eine Person zu sehen. Oben rechts im Bild ist das OTTO-Logo.

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Eine Person hält ein Smartphone, auf dem eine GoPro-Kamera angezeigt wird. Es gibt einen "Black Friday"-Sticker auf dem Bildschirm und die Option "In den Warenkorb". Im Hintergrund ist verschwommen eine sitzende Person erkennbar. Oben rechts ist das rote Otto-Logo zu sehen.

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Schwarzer Hintergrund mit großem, türkisfarbenem Text "Black Friday" und darunter "OTTO" in Weiß. Kleinere bunte "Black Friday" Schriftzüge sind überall verteilt.

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Top Deals in großen pinken Buchstaben, darunter ein Prozentsymbol und "Black Friday" in derselben Farbe. Rechts ein blauer Hoodie mit dem Aufdruck "HILFIGER NEW YORK EST. 1985". Oben rechts steht „OTTO“ in Weiß auf schwarzem Hintergrund.

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Auf schwarzem Hintergrund stehen die Worte "Top Deals" in großen, rosa und weißen Buchstaben. Darunter ein schwarzer Kreis mit einem weißen Prozentzeichen und der Schriftzug "Black Friday" in rosa. Rechts ist eine moderne Tischlampe in Beige zu sehen. Oben rechts steht der Name "Otto".

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Top Deals und Black Friday in pinker Schrift auf schwarzem Hintergrund, JBL-Lautsprecher in der Mitte, OTTO-Logo oben rechts. Prozentsymbol links unten, Gesamtlook ist werblich und auffällig.

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Ein älterer Mann kniet lachend vor einem Kind, beide spielen mit einem Spielzeugauto. Der Raum hat gelbe Türen und eine dunkelgrüne Wand. Im Hintergrund sind zwei Personen auf einem Sofa zu sehen. Ein Stapel Bücher steht nebenan, darüber eine Lampe. Oben rechts steht "OTTO" in Rot.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Otto mit dem von uns gewählten Titel

"Black Friday Deals bei Otto: Mode, Technik & mehr mit der App entdecken!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Otto, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Otto in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7-maxx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung