Unsere Kurzbeschreibung des Media Markt TV-Spots

Im TV-Spot wird der De'Longhi Magnifica S Kaffeevollautomat beworben, der in den Farben Schwarz oder Silber erhältlich ist. Er bietet eine Milchaufschäumdüse für Cappuccino und Latte Macchiato. Im Rahmen der "Black November"-Aktion wird er für 249 Euro bei Media Markt und Saturn angeboten.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax, (c) Media Markt

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-10-28
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach beginnt der TV-Spot von Mediamarkt mit einem farbenfrohen visuellen Ansatz, der sich durch das bunte Black November-Thema auszeichnet. Die rot-orangen Spiralmuster im Hintergrund sind sicherlich ein kreativer Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen. Trotzdem wirkt die Kombination aus "Black November" im schwarzen Kasten und dem üppigen Farbspektakel auf mich ein wenig widersprüchlich.

Ich habe den Eindruck, dass hier versucht wurde, die Dramatik eines Black Friday mit einer ausgelassenen Farbpalette zu verbinden, was dem Spot eine fast satirische Note verleiht.

Die Präsentation der De'Longhi Magnifica S Kaffeemaschinen fällt durch die klare visuelle Trennung der Farbvarianten auf. Die Darstellung der silbernen und schwarzen Geräte, jeweils mit passenden Getränken, vermittelt die Funktionalität und Vielseitigkeit des Produkts. Meiner Ansicht nach sind die visuellen Elemente hier effektiv eingesetzt, um die Produktvielfalt zu illustrieren, was sicherlich im Sinne einer intelligenten Ansprache der Zielgruppe ist. Allerdings frage ich mich, ob die gewählte Farbigkeit des Hintergrunds zum eleganten Design der Kaffeemaschinen passt – für meinen Geschmack hätte ein subtilerer Hintergrund den Fokus besser auf das Produkt gelegt.

Die Platzierung der Markenlogos von MediaMarkt und Saturn wirkt konsistent und erinnert uns an die gemeinsame Werbebotschaft der beiden Elektronikriesen. Diese Konsistenz unterstützt die Markenidentität und bekräftigt die Kundenbindung, was ich für gut gelungen halte.

Insgesamt betrachtet, ist die kreative Umsetzung des Spots solide, aber aus meiner Sicht könnte die Verbindung zwischen den optischen und textlichen Elementen harmonischer sein. Auch der Versuch, Originalität durch Farbintensität und Worte wie "Let's Go! Black Deals" zu schaffen, offenbart eine gewisse Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirkung des Spots. Dies hinterlässt bei mir den Eindruck, dass die Botschaft zwar gut gemeint ist, aber in der Umsetzung noch optimiert werden könnte.

Ich lade dich ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren oder deine subjektive Meinung dazu zu hinterlassen. Deine Perspektive könnte spannende Einblicke bieten!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Bunter Hintergrund mit rot-orange Spiralmuster. Oben steht "Black November" in einem schwarzen Kasten. Mittendrin der Text "Let's Go! Black Deals" in großen Buchstaben.

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Zwei Kaffeemaschinen nebeneinander auf grünem Hintergrund. Links eine silberne Variante mit Beschriftung "Farbvariante", rechts eine schwarze Maschine mit einem Glas Latte Macchiato darunter. Beide Maschinen haben ein Bedienfeld mit Knöpfen.

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Zwei Kaffeemaschinen von DeLonghi auf grünem Hintergrund. Links eine silberne Variante mit zwei Espressi, rechts eine schwarze Maschine mit Latte Macchiato. Oben rechts das DeLonghi-Logo, daneben der Schriftzug "Magnifica S".

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MediaMarkt-Logo links, Saturn-Logo rechts, beide auf schwarzem Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Media Markt mit dem von uns gewählten Titel

"De'Longhi Magnifica S Kaffeevollautomat: Black November Deal für 249€ bei Media Markt & Saturn".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Media Markt, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Media Markt in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung