Meiner Ansicht nach spricht der TV-Spot von MediaMarkt die Zielgruppe wirkungsvoll an, indem er das Bedürfnis nach schnellen und unkomplizierten Einkaufserlebnissen adressiert. Besonders die Betonung der "Sofort-Lieferung in bis zu 90 Minuten" dürfte für viele Konsument:innen reizvoll sein, die Wert auf bequeme und schnelle Services legen.
Ich finde, dass die Werbebotschaft klar und verständlich kommuniziert wird – die unmittelbare Verfügbarkeit von Angeboten ohne lange Wartezeit wird direkt thematisiert, was ich persönlich als effektiv empfinde. Der Slogan "Erlebt, was geht. Let's go!" wirkt motivierend und passt gut zum Tempo und Stil des Spots. Die wiederholte Einblendung der MediaMarkt- und Saturn-Logos sichert zudem eine konsistente Markenrepräsentation.
Der Plan, verschiedene alltägliche Szenen zu zeigen, verleiht dem Spot einen besonderen Originalitätsaspekt. Meiner Meinung nach weckt das die Neugier der Zuschauer und präsentiert die Produkte in realistischen Szenarien, was ich als geschickten Schachzug der Markenkommunikation sehe. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Vielfalt der gezeigten Umgebungen das Kernthema des schnellen Deals ausreichend fokussiert. Ich denke, zu viele Szenen könnten die Hauptbotschaft leicht überlagern.
Abschließend bin ich der Meinung, dass der Spot seine Stärken hauptsächlich in der dynamischen und anschaulichen Darstellung der schnellen Deals hat und kreative Elemente geschickt einsetzt, um eine positive Assoziation mit der Marke zu schaffen. Ich lade alle ein, den TV-Spot zu kommentieren und ihre fachliche oder subjektive Meinung dazu zu äußern – was haltet ihr von der Umsetzung?
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
An einer blauen Wand hängt eine rote Uhr mit weißen Zahlen von eins bis zwölf. Der Minutenzeiger zeigt auf zwei, der Stundenzeiger auf zehn. Oben rechts sind die Logos von MediaMarkt und Saturn zu sehen.
Eine Frau gähnt und lehnt sich auf eine Kücheninsel. Die Küche ist bunt und hell mit grünen Fliesen und vielen Pflanzen. Auf der Arbeitsplatte stehen Schüsseln, Tassen und ein Obstteller mit Paprika. Im Hintergrund sind ein Herd, eine Kaffeemaschine und ein Regal mit Büchern und Deko zu sehen. Oben rechts sind MediaMarkt- und Saturn-Logos eingeblendet.
Ein Lieferant auf einem Motorroller bringt Pakete zu einem jungen Mann in gelber Jacke. Beide stehen vor einem Metallzaun, neben einem roten Briefkasten. Es ist Dunkelheit draußen und alles ist leicht nass, vielleicht von Regen. Oben rechts sieht man Logos von MediaMarkt und Saturn.
Ein Mann in einem orangenen Pullover steht im Regen auf einem nassen Gehweg. Er blickt in die Kamera. Eine rote Bank steht neben ihm, und im Hintergrund sind grüne Blätter und ein Zaun zu sehen. Oben rechts sind die Logos von MediaMarkt und SATURN eingeblendet.
Eine Frau mit lockigen Haaren trägt ein rotes Poloshirt mit einem weißen Logo. Sie hebt ihre Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger. Im Hintergrund ist ein Elektronikgeschäft mit mehreren Kunden und Produkten zu sehen. Oben rechts befinden sich die Logos von MediaMarkt und Saturn.
Eine Frau in einem orangefarbenen Pullover hält ein gelbes Smartphone und steht in einer Küche mit grünen Fliesen. Auf der Arbeitsplatte stehen Küchenutensilien und eine rote Topfpflanze. Rechts sind zwei Fenster mit hängenden Pflanzen. Oben rechts sind die Logos von MediaMarkt und Saturn zu sehen.
Ein lächelndes Mädchen in einem orangefarbenen Oberteil blickt nach vorn. Links ist ein rotes Gerät zu sehen. Die rechte Seite zeigt die Logos von MediaMarkt und Saturn mit dem Text "Sofort-Lieferung in bis zu 20 min".
Eine Frau im orangenen Pullover hält eine KOENIC-Box und lächelt. Rechts steht “Sofort-Lieferung in bis zu 90 Minuten” in rotem und weißem Text, darüber die Logos von MediaMarkt und Saturn. Unten erscheinen “BetterWay” und “Foxway” als Partner. Im Hintergrund ist ein Wohnzimmer mit Regalen sichtbar.
Ein schwarzer Hintergrund mit weißem Text. Oben steht "Erlebt, was geht." und darunter "LET'S GO!".
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Media Markt mit dem von uns gewählten Titel
"Sichern Sie sich die besten Deals: Media Markt & Saturn liefern in 90 Minuten!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Media Markt, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Media Markt in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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