Dieser TV-Spot von Lidl scheint mir besonders effektiv in der Zielgruppenansprache. Die klare und prägnante Werbebotschaft, die XXL-Angebote zu kleinen Preisen hervorhebt, halte ich für äußerst gelungen. Ich finde, dass Lidl hier eine breite Zielgruppe anspricht, von Familien bis hin zu Einzelpersonen, die Wert auf Sparen legen.
Was die Kreativität und Originalität angeht, bin ich der Meinung, dass die Rot-Gelb-Farben stark ins Auge fallen und sofort Aufmerksamkeit erzeugen.
Die Konsistenz der Markenbotschaft "Lidl lohnt sich" wird meiner Ansicht nach ebenfalls gut transportiert. Diese Aussage zieht sich durch den gesamten Spot und wird durch die verschiedenen Angebote unterstützt, was die Glaubwürdigkeit und Wiedererkennbarkeit der Marke stärkt.
Potentielle Schwachstellen sehe ich jedoch bei der visuellen Überladung. Meiner Meinung nach könnte der Spot zuviel Informationen auf einmal liefern, was eventuell die Aufmerksamkeit und das Verständnis des Zuschauers beeinträchtigt. Ich bin der Meinung, dass eine etwas ruhigere Präsentation der Angebote vielleicht effektiver wäre, um die Botschaft besser zu verankern.
Zusammenfassend ist dieser TV-Spot von Lidl meiner Ansicht nach ein starkes Beispiel für eine klare und leicht verständliche Werbekommunikation. Die kreative Farbenwahl und die konsistente Markenbotschaft sind überzeugend, auch wenn ich denke, dass ein etwas fokussierterer visuell minimalistischere Ansatz noch gewinnbringender für das Gesamtbild sein könnte.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein knallroter Hintergrund ist zu sehen, unten rechts ist lidl.de eingeblendet. Unten links befinden sich zwei Logos: eines mit einem Prozentzeichen in einem gelben Pfeil und daneben das Lidl-Logo. Ganz unten zieht sich ein gelber Streifen mit weißer Fläche entlang.
Roter Hintergrund mit gelbem Prozentzeichen und Lidl-Logo. Darunter steht in weißer Schrift: "Offizieller Partner deiner Sparpreise". In der unteren rechten Ecke ist die Website "lidl.de" angegeben.
Ein XXL-Familien-Pack mit fünf schwarzen Boxershorts der Marke "Livergy" in den Größen M bis XXL für 6,99 EUR wird beworben. Der Rabatt beträgt 47%. Die Website "lidl.de" wird ebenfalls genannt und ein Hinweis auf die Online-Verfügbarkeit ist vorhanden.
Eine Werbegrafik für HP Drucker- und Kopierpapier im XXL Familien-Pack. Es sind 5 Packungen DIN A4, 500 Blatt pro Packung, abgebildet. Links oben steht XXL Familien-Pack, rechts ein rotes Mega-Sparpreis-Label. Der Preis ist auf 4,99 € reduziert, mit Lidl Plus ab 5 Stück für 3,99 € je Stück. Gültig vom 29.7. bis 4.8.
Zwei Stapel Packbänder, einer weiß, der andere braun, stehen auf einem roten Hintergrund. Rechts davon steht ein Angebot für "PARKSIDE 6 Packbänder" für 4,99€ mit einer Ersparnis von 16%. Logos von Lidl und einem Prozentzeichen sind unten links zu sehen, unten rechts die Webadresse lidl.de.
Ein Angebot von Lidl für sechs Packbänder von Parkside im XXL Familien-Pack. Zwei Stapel durchsichtiger und brauner Klebebänder stehen nebeneinander. Der Preis ist auf 4,99 € reduziert, was einer Ersparnis von 16% entspricht. Es gibt einen Hinweis, dass der Artikel online erhältlich ist. Das Angebot ist auf einer roten Hintergrundgrafik dargestellt. Ein Lidl-Logo ist unten links zu sehen.
Ein roter Hintergrund mit einem weißen Papierstreifen in der Mitte. Der Papierstreifen hat die Aufschrift "Lidl lohnt sich" und zeigt zwei Logos von Lidl und Fairtrade. Unten rechts steht "lidl.de". Am unteren Bildrand ist ein gelber Streifen über einer weißen Fläche.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel
"XXL-Angebote bei Lidl: Livergy Boxershorts 6,99 €, HP Druckerpapier 3,99 €, PARKSIDE Packbänder 4,99 €".
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zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
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Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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