Unsere Kurzbeschreibung des Kassenärztliche Bundesvereinigung TV-Spots

Der TV-Spot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung thematisiert die Bedeutung der vertrauten kinderärztlichen Versorgung für eine Mutter mit chronisch kranker Tochter. Die zentrale Werbebotschaft betont den unschätzbaren Wert der persönlichen Beziehung und Unterstützung durch die örtliche Kinderarztpraxis und hinterfragt subtil, ob diese wichtige Versorgung gefährdet werden sollte.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv, (c) Kassenärztliche Bundesvereinigung

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-10-28
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung greift ein ernstes Thema auf, das viele Eltern betrifft, und setzt dabei auf eine emotionale und persönliche Ansprache.

Meiner Meinung nach ist die Zielgruppenansprache recht gut getroffen, da besonders Eltern, die sich mit den Herausforderungen einer chronischen Erkrankung ihres Kindes konfrontiert sehen, direkt angesprochen werden.

Der Spot vermittelt das Gefühl der Dringlichkeit und die Bedeutsamkeit der Kinderarztpraxen in solch schwierigen Lebenslagen. Ich finde es entscheidend, dass die Werbebotschaft klar und einprägsam ist: die wertvolle Rolle der Kinderärzte in unserem Gesundheitssystem zu unterstreichen und zur Reflexion aufzurufen.

Was die Kreativität und Originalität angeht, lässt der Spot meiner Ansicht nach jedoch ein wenig zu wünschen übrig. Zwar wird eine alltägliche, authentische Atmosphäre geschaffen, aber ich denke, hier hätte man mit etwas mehr Finesse und pfiffigen Stilmitteln arbeiten können, um das Interesse der Zuschauer stärker zu wecken. Die Szenen sind eher generisch und vermitteln durch vertraute Alltagsbilder eine gewisse Behäbigkeit, die vielleicht nicht die gewünschte Dynamik erzeugt.

Visuell bleibt der Spot recht schlicht und alltäglich – fast dokumentarisch. Die verschiedenen Szenen mit Laptop, Fahrradfahrt im Regen und der heimeligen Küche sind zweifellos vertraut und bodenständig, aber ich bin der Ansicht, dass dies wenig Raum für kreative Entfaltung lässt. Ein bisschen mehr visuelle Raffinesse hätte dem Spot gutgetan.

Die Konsistenz der Markenbotschaft ist durchgehend gegeben und zieht sich wie ein roter Faden durch die Erzählung, was positiv hervorzuheben ist. Dennoch frage ich mich, ob die gewählte Darstellungsweise genügend Aufmerksamkeit bei einem breiteren Publikum erregen kann.

Insgesamt, meiner Ansicht nach, funktioniert der Spot auf emotionaler Ebene, verschenkt aber Potenzial in der kreativen Umsetzung. Die Frage "Wollen wir das wirklich verlieren?" bleibt im Gedächtnis, könnte jedoch mehr Punch vertragen.

Lass uns wissen, was du von diesem Spot hältst! Teilen deine fachliche oder subjektive Meinung – wir sind gespannt auf deine Kommentare.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Eine Person sitzt an einem Tisch mit einem Laptop. Auf dem Tisch liegt ein Stapel Bücher oder Notizbücher, darauf ein Smartphone im Vibrationsmodus. Es gibt auch Haftnotizen und ein geöffneter Laptop ist teilweise sichtbar. Die Hand der Person ist nah am Laptop, und sie trägt einen Ring.

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Eine Frau sitzt an einem Tisch mit einem Laptop. Sie trägt einen beigen Cardigan über einer Bluse und hat lockige Haare. Vor ihr liegen ein Notizblock und ein paar Stifte. Im Hintergrund sind Fenster und einige Küchenutensilien zu sehen. Die Szene wirkt gemütlich und alltäglich.

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Eine Person trägt einen schwarzen Helm und einen roten Regenmantel, fährt ein Fahrrad unter leichtem Regen entlang einer grauen Steinmauer. Das Gesicht ist angespannt, der Blick konzentriert auf die Fahrt gerichtet. Im Hintergrund sind verschwommene Gebäudestrukturen zu erkennen.

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Ein Flur mit gelben Schließfächern links, einem Spiegel an der Tür im Hintergrund und einem bunt bemalten Bild an der Wand. Eine Person in Jacke und Jeans steht im Türrahmen, teilweise reflektiert im Spiegel. Schuhe oder Taschen liegen am Boden nahe der Schließfächer.

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Ein weinendes Kleinkind in gestreiftem Pullover wird von einem Erwachsenen gehalten, der eine rot-braune Jacke trägt. Ein weiterer Erwachsener in einem bunten, gestreiften Oberteil steht daneben. Das Kind hält einen kleinen, roten Gegenstand in der Hand.

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Eine Frau mit lockigem Haar und einem weißen Polohemd lächelt. Sie befindet sich in einem Innenraum mit dezenter Beleuchtung und spricht mit jemandem außerhalb des Bildes. Im Hintergrund sind Holzwände sichtbar.

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Ein Mann mit grauem Haar, vermutlich ein Arzt, hält einen Löffel in der Hand. Ein weinendes Kind sitzt auf dem Tisch, während eine Frau es hält. Im Hintergrund sind Zeichnungen an der Wand zu sehen. Der Raum ist warm beleuchtet.

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Zwei Personen sind zu sehen, eine Frau mit lockigen Haaren und ein Mann mit Bart. Sie schauen und sprechen miteinander. Die Szene wirkt warm durch das weiche Licht. Die Frau trägt einen rosa Cardigan über einer gemusterten Bluse. Der Mann ist nur teilweise sichtbar.

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Ein älterer Mann, eine Frau und ein Kind stehen zusammen in einem warm beleuchteten Raum. Der Mann lächelt, während er ein Stethoskop um den Hals trägt. Die Frau und das Kind scheinen den Mann anzusehen. Links steht der Text: "Wollen wir das wirklich verlieren?".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem von uns gewählten Titel

"Kassenärztliche Bundesvereinigung: Unersetzliche Kinderarztversorgung für chronisch kranke Kinder".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Kassenärztliche Bundesvereinigung, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Kassenärztliche Bundesvereinigung in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung