Meiner Ansicht nach entfaltet dieser TV-Spot von Hohes C eine klare und schlüssige Werbebotschaft, die zielgerichtet auf die Bedürfnisse gesundheitsbewusster Konsumenten ausgerichtet ist. Ich finde die Präsentation des Produkts, mit der Betonung auf den vielfältigen Vitaminen und Nährstoffen, ausgesprochen verständlich und direkt, was den Zugang zur Zielgruppe erleichtert.
Was die Kreativität betrifft, bin ich der Meinung, dass der Spot eher minimalistisch gehalten ist. Trotz der Einfachheit erweckt gerade dies ein Gefühl der Authentizität und Verlässlichkeit, was gut zur Marke Hohes C passt, die für natürliche und gesunde Produkte steht. Diese Konsistenz in der Markenbotschaft wird konsequent fortgeführt, was dem Zuschauer Vertrauen und Wiedererkennungswert bietet.
Meiner Meinung nach könnte die visuelle Inszenierung, die mit der Umgestaltung bzw. Renovierung eines Zimmers eine Art „alltägliches Szenario“ suggeriert, jedoch etwas an Dynamik sparen. Ich denke, hier hätte man mit etwas mehr Kreativität und einer packenderen visuellen Erzählweise arbeiten können, um die Aufmerksamkeit der Zuschauer noch mehr zu fesseln. Insgesamt betrachtet bleibt der Spot jedoch seiner einfachen und nachvollziehbaren Kommunikationsstrategie treu, was ich bei Fernsehwerbung besonders schätze.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Frau steht in einem Raum und schaut auf ein Blatt Papier. Sie trägt ein gestreiftes Hemd und Jeans. Links sind drei Kartons gestapelt, rechts steht eine Holzleiter. Oben links sieht man das Logo von „hohes C ALL-IN-ONE“. Die Wand ist weiß und ein Fenster mit Vorhang lässt Licht herein.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hohes C mit dem von uns gewählten Titel
"Neuer hohes C ALL-IN-ONE Saft: Täglicher Vitamin-Boost mit nur einem Glas!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hohes C in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up
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„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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