Meiner Ansicht nach überzeugt der Garnier-Spot durch eine klare und präzise Kommunikation der Hauptbotschaft. Ich denke, der Fokus auf die schonende Haarfärbung durch 60% Öl und den Verzicht auf Ammoniak wird sachlich und dennoch wirkungsvoll hervorgehoben. Besonders gelungen finde ich die visuelle Darstellung der Haarveränderung, die durch die leuchtenden, voluminösen Haare im Mittelpunkt des Spots unterstrichen wird.
Die Zielgruppenansprache erscheint mir direkt und ansprechend, da sie die Probleme vieler Zuschauer aufgreift, die durch das häufige Färben strapaziertes Haar haben. Ich bin der Meinung, dass diese direkte Ansprache, zusammen mit der Betonung des strahlenderen und langanhaltenden Farbergebnisses, das Interesse der Zuschauer wecken kann.
Meiner Meinung nach zeigt der Spot auch eine starke Konsistenz der Markenbotschaft von Garnier als führende Marke für Ammoniak-freie Haarfärbung. Dies wird gezielt durch die Positionierung des grün-weißen Logos verstärkt, das den Ansprüchen einer natürlichen und pflegenden Marke Rechnung trägt.
Was Kreativität und Originalität betrifft, so finde ich, dass der schwarze Hintergrund im Kontrast zu den leuchtenden Haarfarben und den goldenen Öltropfen durchaus eindrucksvoll ist. Diese Wahl hebt die markanten Eigenschaften des Produkts hervor und sorgt für einen bleibenden visuellen Eindruck.
Abschließend möchte ich betonen, dass dieser Spot sowohl auf einer persönlichen als auch auf einer professionellen Ebene überzeugt. Ich lade Sie herzlich ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren und Ihre eigene Meinung zu dieser kreativen Umsetzung zu teilen.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Person mit langen, roten Haaren schaut direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist schwarz, und das Garnier-Logo ist in der Mitte des Bildes platziert.
Ein Rücken mit langen, braunen Haaren füllt das Bild. Der Hintergrund ist schwarz. Oben rechts ist ein grünes Logo mit einem "G" zu sehen. Unten steht der Text: "IMMER WIEDER FÄRBEN STRAPAZIERT DEIN HAAR?"
Langes, braunes Haar vor schwarzem Hintergrund. Ein grünes Logo oben rechts. Unten steht der Text: "IMMER WIEDER FÄRBEN STRAPAZIERT DEIN HAAR?"
Gelbe Blütenblätter hängen vor einem schwarzen Hintergrund. An den Spitzen hängen Wassertropfen. Oben rechts ist ein grünes, rundes Logo mit einem weißen G darauf.
Goldene Öltropfen hängen von oben herab. Darunter steht in weißer Schrift „60% ÖL“. Rechts unten gibt es einen kleinen Hinweistext: „*IN DER COLORATIONSCREME“. Oben rechts ist ein grünes Logo mit einem stilisierten "G". Der Hintergrund ist schwarz.
Text in Großbuchstaben steht im Vordergrund. "Verankert Farbpigmente tief im Haar" ist zu lesen. Ein Glasobjekt, vielleicht ein geschwungenes Rohr oder ähnliches, spiegelt Lichter. Kleine rote Teilchen sind innerhalb oder daneben sichtbar. Oben rechts ein grünes, rundes Symbol mit einem "G".
Rote Haare in Nahaufnahme; unterschiedliche Schattierungen und Lichtreflexionen. Oben rechts ein grünes Logo mit einem "G" drin.
Eine Frau mit leuchtend rotem Haar ist von der Seite zu sehen. Im Vordergrund fließt ihr glänzendes Haar über die Schulter. Oben rechts ist ein grünes Logo mit einem „G“. Unten links steht der Text: „SICHTBAR STRAHLENDERES HAAR“. Der Hintergrund ist schwarz.
Frau mit vollem, rotbraunem Haar vor schwarzem Hintergrund. Sie trägt ein schwarzses Oberteil und lächelt leicht. In der oberen rechten Ecke ist ein grünes Logo. Unten steht in Weiß „FARBERGEBNIS“. Ihre Haare sind voluminös und in Bewegung.
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"Garnier Olia: Strahlende Farbe ohne Ammoniak für schonend gefärbtes Haar".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Home-und-garten-tv
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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