Unsere Kurzbeschreibung des Burger King TV-Spots

Burger King bewirbt den "Long Chicken" Burger für 3,49 € und bietet ihn auch als pflanzliche Variante an. Die Kampagne "5 Wochen 5 Schnapper" verspricht wöchentlich wechselnde Angebote.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Burger King

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2025-01-07
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach setzt der TV-Spot von Burger King auf eine direkte und unverfälschte Kommunikation, die perfekt zur Marke passt. Ich denke, die klare Botschaft "Einfach genießen" spricht besonders jene an, die sich nach einer unkomplizierten und leckeren Mahlzeit sehnen, ohne viel nachzudenken. Diese Zielgruppenansprache finde ich gut gelungen, da sie sehr spezifisch und auf den Punkt ist.

Ich finde es kreativ, wie Burger King mit dem Angebot von "Fünf Schnappern" über fünf Wochen hinweg spielt. Das bietet Konsumenten nicht nur einen Anreiz, regelmäßig zurückzukommen, sondern stärkt auch die Markenbotschaft von erschwinglicher Qualität. Der Fokus auf den Long Chicken für nur 3,49€ ist meiner Ansicht nach ein cleverer Zug, um preisbewusste Kunden gezielt anzusprechen. Auch die Einbindung des plant-based Angebots finde ich zukunftsweisend und konsistent mit den aktuellen Ernährungstrends.

Die visuelle Präsentation des Spots, meiner Meinung nach, unterstreicht die Frische und Saftigkeit der Burgerprodukte sehr anschaulich. Das setzt appetitliche Akzente und trägt wesentlich zur Markenwahrnehmung bei. Ich denke jedoch, dass die Originalität des Spots überschaubar bleibt, da das Konzept sehr auf den Preis fokussiert ist und wenig Überraschendes bietet.

Alles in allem bin ich der Meinung, dass der TV-Spot eine solide Leistung vollbringt, indem er eine klare Werbebotschaft in einer ansprechenden und einladenden Weise vermittelt. Es wäre spannend, zu hören, wie andere den Spot wahrnehmen. Was ist Ihre Meinung? Hinterlassen Sie gerne Ihren Kommentar!

Autor: Thomas Stehle


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Zwei Personen sitzen in einem Burger King Restaurant. Eine hält einen Burger, die andere trägt eine beige Jacke und schaut fragend. Auf dem Tisch steht ein großer Burger King Becher. Im Hintergrund sitzt eine weitere Person, die auf ihr Handy schaut.

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Ein Burger wird von Händen gehalten. Das Burgerbrötchen hat Sesamsamen. Darin sind Salat, Tomaten, Zwiebeln, Gurken und ein Pattie zu sehen. Oben rechts ist ein Burger King Logo.

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Zwei Personen sitzen in einem Burger King Restaurant. Eine Person hält einen Burger in den Händen und schaut zur anderen Person. Im Hintergrund sind Fenster mit Tageslicht und grüne Pflanzen draußen zu sehen. Oben rechts ist das Burger King Logo eingeblendet.

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Zwei Hände halten einen Burger mit Sesambrötchen, Salat, Tomate und Zwiebeln. Oben rechts ist das Burger King Logo zu sehen. Der Burger wirkt frisch und saftig.

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Ein Mann sitzt in einem Restaurant mit orangenen Sitzbänken und beißt in einen Burger. Der Burger hat ein Sesambrötchen und enthält Salat, Zwiebeln, Tomaten und Fleisch. Rechts oben im Bild ist ein Burger King Logo zu sehen.

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Ein Typ sitzt auf einer Restaurantbank, verdeckt von einer großen orangenen Flamme. Oben rechts ist das Burger King-Logo zu sehen. Im Hintergrund unscharf sind Fenster und grüne Bäume.

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Das Bild hat den Schriftzug "FÜNF SCHNAPPER" in großen, auffälligen Buchstaben. Oben rechts ist das Burger King Logo zu sehen. Der Hintergrund ist hell und schlicht gehalten.

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Ein Long Chicken Burger von Burger King mit Salat und Sauce auf einem Sesambrötchen. Links steht "Diese Woche" und rechts "Für nur 3,49€" in einem Flammendesign. Unten ist der Hinweis "Auch als Plant-based". Das Burger King Logo ist oben rechts zu sehen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Burger King mit dem von uns gewählten Titel

"Burger King's Long Chicken für 3,49 €: Jetzt auch als pflanzliche Variante!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Burger King, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Burger King in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung