Meiner Meinung nach hat Airbnb hier einen sehr anschaulichen Spot kreiert, der vor allem die Flexibilität und Freiheit betont, die man als Airbnb-Nutzer genießt. Auch finde ich die klare und leicht verständliche Botschaft überzeugend: Mit Airbnb kann man den Urlaub nach seinen eigenen Bedürfnissen gestalten, ohne an fixe Hotelstrukturen gebunden zu sein.
Die Zielgruppenansprache ist meines Erachtens sehr gelungen, da sie sowohl Familien als auch Einzelreisende ansprechen könnte, die auf der Suche nach flexiblen und individuellen Unterkunftsmöglichkeiten sind. Besonders Familien, die sich sonst den starren Zeitplänen von Hotels anpassen müssten, könnten sich hier direkt angesprochen fühlen.
Ich schätze die Originalität des Spots. Vor allem die Miniatur-Szene des zweistöckigen Hauses ist meiner Ansicht nach kreativ und einprägsam gestaltet, was das Werbeerlebnis visuell ansprechend macht. Airbnb bleibt hier konsequent bei seiner Markenbotschaft, dass das Reisen mit ihrer Plattform mehr Freiheit und Komfort bietet.
Ein weiterer Punkt, den ich anmerken möchte, ist die feine Herausarbeitung der Atmosphäre. Der Spot schafft es, eine sehr gemütliche und einladende Stimmung zu erzeugen, was meiner Ansicht nach zu einer positiven Wahrnehmung der Marke beiträgt. Zudem vermittelt die Darstellung der unterschiedlichen Szenen ein Gefühl der Intimität und persönlichen Freiheit.
Ich finde allerdings, dass der Spot in Bezug auf die Darstellung der tatsächlichen Airbnb-Erfahrung etwas zurückhaltend ist. Einige konkrete Beispiele oder Bewertungen von echten Nutzern hätten dem Spot durchaus mehr Authentizität und Glaubwürdigkeit verleihen können. Trotz dieser kleinen Schwäche denke ich, dass der Spot insgesamt sehr überzeugend ist und die Marke Airbnb effektiv repräsentiert.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Nahaufnahme eines Türgriffs an einer Holztür. Der Griff ist silberfarben und horizontal ausgerichtet. Darüber befindet sich ein schwarzer Kartenleser, möglicherweise ein elektronisches Türschloss. Rechts neben der Tür ist ein brauner Türrahmen sichtbar.
In einem gemütlichen, stilvoll eingerichteten Schlafzimmer sitzt eine Person auf einem Stuhl am Schreibtisch, eine weitere Person sitzt auf einem Bett und ein Kind steht vor dem Bett. Im Raum gibt es eine Kommode mit Lampe, einen Fernseher auf einem Tisch und einen Fensterbereich mit Vorhängen. Ein offener Koffer liegt auf einem Gestell, und der Teppich hat ein geometrisches Muster.
Drei Personen stehen in einem gemütlich eingerichteten Zimmer. Zwei Erwachsene, eine in einer gelben Bluse und Jeans, der andere in einem beigen Cardigan, sind bei einem Kind im Dinosaurier-Schlafanzug. Das Kind hält ein grünes Plüschtier. Im Hintergrund sind ein Bett mit lila Akzenten, Nachttische mit Lampen und ein Fenster mit lila Vorhängen zu sehen.
Ein Zimmer mit einem großen Bett, zwei Nachttischen und Lampen. Zwei Personen in bunter Schlafkleidung stehen im Raum, eine am Fenster und eine am Bett. Ein Schreibtisch mit einer Kaffeemaschine und einem Stuhl befindet sich an der Wand, ein Koffer steht neben dem Fernseher. Die Wände sind rosa, die Vorhänge lila, der Teppich hat ein Muster.
Zwei Leute in bunten Pyjamas sind in einem Hotelzimmer. Einer liegt auf dem Bett, der andere steht daneben. Das Zimmer hat einen braunen Teppich, einen Schreibtisch mit Stuhl, einen Fernseher, einen Nachttisch mit Lampe und violette Vorhänge. Auf dem Kopfteil des Bettes befinden sich violette Kissen. Die Beleuchtung ist warm.
Eine Miniatur-Szene mit einem zweistöckigen Haus, aufgeschnitten, sodass man die Innenräume sehen kann. Unten steht eine Frau in einem gelben Shirt und blauer Hose vor einem grünen Sofa. Oben gibt es ein Schlafzimmer mit Bett, Tisch und Fernseher. Türen und Fenster sind sichtbar.
Ein zweistöckiges Modellhaus mit einer Wendeltreppe und mehreren Räumen. Im Erdgeschoss steht eine Person vor einem großen Fenster, daneben ein grünes Sofa, ein Tisch mit Blumen und eine Stehlampe. Im oberen Stockwerk ein Bett, umgeben von Leuchten, Pflanzen und einem Fenster an der Decke. Sterne sind draußen sichtbar.
Schwarzer Hintergrund mit weißen Sternen und blauen Lichtern, mittig steht der Text: "Manche Reisen sind besser mit Airbnb."
75views
0:202024-07-01
38views
0:202022-04-04
102views
0:202024-06-30
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Airbnb mit dem von uns gewählten Titel
"Mehr Flexibilität beim Schlafen: Mit Airbnb lebt die ganze Familie entspannter".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Airbnb, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Airbnb in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Tlc
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare