Unsere Kurzbeschreibung des Smile-versicherung.ch TV-Spots

Die Smile Versicherung bewirbt ihren ausgezeichneten Kundenservice, dem über 200.000 zufriedene Kunden vertrauen. Im TV-Spot steht die Sängerin Naomi Lareine im Mittelpunkt, die Smile repräsentiert. Auf smile-versicherung.ch kann man mehr über die angebotenen Dienstleistungen erfahren.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Smile-versicherung.ch

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreirend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-08
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Smile-versicherung.ch zieht auf subtile Weise eine Verbindung zwischen der Popkultur-Ikone Naomi Lareine und den Werten des Unternehmens. Ich finde es jedoch bemerkenswert, dass der Spot zu simpel strukturiert ist, um die intelligenten und pfiffigen Wendungen zu bieten, die ich bei anspruchsvoller Werbung schätze.

Meiner Meinung nach zielt die Werbung darauf ab, eine junge, trendbewusste Zielgruppe anzusprechen, doch die Mittel erscheinen mir zu einseitig.

Zwar ist die Einbindung eines bekannten Gesichts wie Naomi Lareine grundsätzlich vielversprechend, aber meiner Ansicht nach fehlt ein kreativer Ansatz, der den Zuschauer wirklich packt.

Was die Werbebotschaft betrifft, so übermittelt der Spot schlichtweg die Botschaft von über 200.000 zufriedenen Kunden, jedoch ohne tiefergehende Erklärungen, die diesen Anspruch untermauern. Ein kurzer Besuch auf smile-versicherung.ch wird empfohlen, aber ich denke, der Spot bleibt dabei eher oberflächlich und bietet keine cleveren stilistischen Überraschungen, die neugierig machen könnten.

Visuell bleibt der Spot stimmig und konsistent – die vertrauten Farben und das Logo von Smile kommen durchgehend zum Einsatz. Aber auch hier bin ich der Meinung, es wurde eine Chance verpasst, visuelle Elemente pfiffiger zu kombinieren. Ein Hauch von satirischer Raffinesse hätte helfen können, die Kommunikation auf ein anspruchsvolleres Niveau zu heben.

Ich persönlich sehe die einheitliche Präsentation der Marke smile-versicherung.ch als ihren stärksten Punkt in diesem Spot, dennoch hege ich die Hoffnung, dass künftige Kampagnen mehr Innovation und kulturelle Relevanz zeigen.

Was ist deine Meinung zu diesem TV-Spot? Hinterlasse gerne deine fachliche oder subjektive Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

1Kommentare
U
M

Ikone? Wer? Naomi wer? Bin wohl zu alt für den Sch…

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person lehnt sich aus dem Fenster eines Autos und lächelt. Unten links steht der Name „Naomi Lareine“ und die Webseite „smile-versicherung.ch“. Rechts unten ist das Logo von „smile“.

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Eine Person lehnt lächelnd aus dem Fenster eines Autos. Der Name "Naomi Lareine" steht eingeblendet, zusammen mit der Website "smile-versicherung.ch". Das Logo von Smile ist ebenfalls zu sehen.

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Eine Person sitzt in einem Auto und lehnt sich aus dem geöffneten Fenster. Sie trägt ein mehrfarbiges Oberteil. Der Name "Naomi Lareine" ist eingeblendet, ebenso wie die Website smile-versicherung.ch. Unten rechts steht das Logo von "smile".

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Eine Person sitzt im Auto und lächelt aus dem geöffneten Fenster. Der Name "Naomi Lareine" steht links im Bild. Unten links ist eine Webadresse, und unten rechts steht "smile" in Orange.

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Orange Hintergrund mit einem weißen Text: "Über 200'000 zufriedene Kunden".

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Ein weißer Hintergrund mit dem orangefarbenen Schriftzug „smile“. Darunter die URL "smile-versicherung.ch" mit einem Cursor-Pfeil, der darauf zeigt.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Smile-versicherung.ch mit dem von uns gewählten Titel

"Smile Versicherung: Vertrauen von über 200.000 Kunden dank herausragendem Service!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Smile-versicherung.ch, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Smile-versicherung.ch in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung