Unsere Kurzbeschreibung des Migros TV-Spots

Migros bietet vom 14. bis 20. Januar 2025 erhebliche Rabatte: 40 % auf Raccard Nature Käse und Schweins-Nierstückplätzli (IP-SUISSE) sowie 50 % auf Aproz Mineralwasser in 6 x 1,5-Liter-Packungen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Migros

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Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-13
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Unsere Meinung

In meinem persönlichen Eindruck ist der Migros-TV-Spot ein Paradebeispiel dafür, wie Werbeaktionen effektiv in Szene gesetzt werden können, ohne jedoch die Kreativität allzu sehr zu strapazieren. Die knallorangefarbene Kulisse in Kombination mit einem fröhlichen Sparschwein scheint auf den ersten Blick kindlich einfach, könnte aber als cleverer Weg verstanden werden, um die Aufmerksamkeit zu wecken und eine fröhliche, positive Stimmung zu schaffen.

So weit, so gut.

Die Zielgruppenansprache wird durch die klare Präsentation von Preisen und Rabatten deutlich. Ich finde tatsächlich, dass dies direkt und unkompliziert die Schnäppchenjäger anspricht. Hier wird kein großes Storytelling gemacht, was wiederum in seiner Schlichtheit auch als Stärke gesehen werden kann.

Was die Kreativität und Originalität betrifft, denke ich jedoch, dass hier noch Luft nach oben ist. Der Spot spielt stark auf das Erwartbare an: Reduzierte Preise, ein sparschweinähnliches Motiv, die vorherrschende Farbe Orange – alles in allem recht konventionell und wenig pfiffig. Ein kleines Augenzwinkern oder ein überraschendes Element würden dem Spot sicherlich etwas Pep verleihen.

Die visuelle Konsistenz mit der Markenbotschaft von Migros wird klar aufrechterhalten, vor allem durch das markante "MERCI" in Orange. Dadurch bleibt der Spot im Gedächtnis, und man könnte sagen, dass er damit zumindest eine schlichte, aber wirksame Wiedererkennung der Marke erreicht.

Ein wenig satirisch betrachtet, könnte man meinen, dass der Spot fast darauf setzt, durch seine banale Einfachheit im Gedächtnis zu bleiben: Ein so einfaches Konzept kann gar nicht ignoriert werden, ja?

Zum Abschluss bin ich der Meinung, dass der Spot solide seine Funktion erfüllt, aber mehr Originalität und raffinierte Zwischentöne ihn zu einem außergewöhnlichen Erlebnis machen könnten.

Jetzt bist du dran: Was denkst du über diesen TV-Spot? Teile gerne deine fachliche oder subjektive Meinung mit!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Knallorange Hintergrund mit dem Text "Spar-Hits 14.1.–20.1.2025" links. Rechts ist ein gelbes, lachendes Sparschwein mit offenen Augen.

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Ein großes Käsestück mit Verpackung und ein Stapel Käsescheiben. Links steht "40%" in einem orangefarbenen Feld. Darunter Text: "Raccard Nature, IP-SUISSE," mit Preisinfo und Rabatt. Unten stehen Infos zur Gültigkeit des Angebots. Oben rechts steht "MERCI" in Orange.

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Schweinsnierstückplätzli werden mit 40% Rabatt angeboten. Der Preis beträgt 2.10 statt 3.55 pro 100 g in Selbstbedienung. Ein IP-SUISSE-Logo ist sichtbar. Angebotszeitraum vom 14.01. bis 20.01.2025. Im Hintergrund ist das Wort „MERCI“ zu sehen.

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Ein Angebot zeigt Aproz Mineralwasser in einem 6er-Pack mit 1,5-Liter-Flaschen. Der Preis ist um 50 % reduziert, von 6,40 auf 3,20. Der Text erläutert, dass das Wasser in diversen Sorten erhältlich ist. Der Rabatt gilt vom 14.1. bis zum 20.1.2025, solange der Vorrat reicht. Oben rechts steht "MERCI".

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Ein 6er-Pack Aproz Mineralwasser wird angeboten. Die Flaschen haben 1,5 Liter Inhalt. Ein Rabatt von 50% ist angegeben, wodurch der Preis von 6,40 auf 3,20 sinkt. Verschiedene Sorten sind verfügbar. Das Angebot gilt vom 14.1. bis 20.1.2025, solange der Vorrat reicht.

0:14

Ein weißer Hintergrund mit dem Wort "MERCI" in Orange darüber "100 Jahre Migros" in Schwarz. Unten steht "migros.ch" ebenfalls in Orange.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Migros mit dem von uns gewählten Titel

"Migros: Sparen Sie bis zu 50 % auf Käse, Fleisch und Aproz Mineralwasser!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Migros, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Migros in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung