Unsere Kurzbeschreibung des Conforama TV-Spots

Conforama Schweiz bewirbt vielseitige Angebote: Kunden können aus verschiedenen Optionen wählen, darunter ein Boxspringbett, attraktive Preise mit Rabatten von bis zu 70% und einen Sofortrabatt von 100 CHF bei einem Mindestkaufwert von 500 CHF. Der Slogan "Was wählst du?" lädt ein, die Angebote auf conforama.ch zu entdecken.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1, (c) Conforama

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2024-12-28
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Unsere Meinung

Ich denke, der TV-Spot von Conforama bietet eine interessante Interpretation des "Du hast die Wahl"-Ansatzes. Die Wiederholung des Begriffs "Wähle" in unterschiedlichen Kontexten wie "volles Programm" oder "Schongang" versucht, den Zuschauer in eine aktive Rolle zu versetzen. Meiner Meinung nach ist dieser Ansatz durchaus kreativ, jedoch nicht völlig originell, denn die Verwendung von stilisierten Entscheidungsoptionen in der Werbung ist keine neue Erfindung.

Der Spot zielt offensichtlich darauf ab, verschiedene Zielgruppen anzusprechen, indem er eine Vielzahl von Optionen anbietet. Hier finde ich die Darstellung von Alternativen wie der "Schongang" mit dem Boxspringbett etwas erfrischend, doch könnten die Begrifflichkeiten für manche ein wenig verwirrend wirken. Die visuelle Umsetzung in Form von kontrastreichen Farben und klaren Schriftarten mag Aufmerksamkeit erregen, doch fühle ich, dass die Farbgebung teilweise zu überladen wirkt. Ein klarer roter Faden bei den visuellen Elementen bleibt somit meiner Ansicht nach auf der Strecke.

Die Werbebotschaft, diverse Rabatte und Angebote zu präsentieren, wird recht direkt kommuniziert: Der 100 Fr. Sofortrabatt ist klar verständlich und bringt Transparenz ins Konzept. Allerdings könnte die Fokussierung auf den Rabatt für manche Zuschauer oberflächlich wirken, als ob allein finanzielle Motive im Vordergrund stehen.

Die Konsistenz der Markenbotschaft von Conforama, Teil einer originellen und preisbewussten Marketingstrategie zu sein, bleibt über den Spot hinweg gewahrt. Einige der witzigen Gestaltungsmerkmale wie die Megafone und die stilisierte Schrift verleihen dem Spot durchaus einen Hauch von Originalität.

Abschließend finde ich, dass der Spot einen soliden Versuch unternimmt, verschiedene Kundenerwartungen gleichzeitig anzusprechen, jedoch in seiner kreativen Umsetzung hätte durchaus mutiger agieren können. Ich bin der Meinung, dass ein bisschen mehr Subtilität und Raffinesse helfen könnten, um noch stärker im Gedächtnis der Zuschauer zu bleiben.

Hinterlasse doch deine eigene Meinung über den TV-Spot und teile mit, wie er auf dich wirkt – fokussiert oder überladen?

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Der Hintergrund ist hellblau, darauf steht groß und rot "Du".

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Weiße Großbuchstaben "WaHL!" auf grünem Hintergrund.

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Der gelbe Hintergrund trägt das Wort „Wähle“ in großer, roter Schrift.

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Boxspringbett mit grauem Stoff, zwei Kopfkissen, braune Decke und Kissen. Auf rosa Hintergrund steht groß "Schongang". Unten Details: "Boxspringbett TOMA (140x200 cm)", sowie Preis- und Aktionsinfo.

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Roter Hintergrund mit gelber Schrift, die "Bis zu -70%" anzeigt. Zwei Megafone mit blauen und gelben Details. Kleiner Text unten verweist auf Bedingungen im Geschäft und auf der Website.

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Großer gelber Text auf rotem Hintergrund mit "100.- CHF" und Megafone an den Rändern. Unten steht in kleinerer Schrift: "Sofortrabatt ab einem Einkaufswert von CHF 500.-" und der Hinweis, die Bedingungen im Geschäft oder online zu sehen.

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Ein roter Hintergrund mit dem Wort "Sale" in großen weißen Buchstaben. Darauf steht "Confo" in gelb, ein blauer Lautsprecher und gelbe Blitze ergänzen das bunte Design.

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Blauer Hintergrund mit rotem "Conforama" Logo und weißer Schrift "Was wählst du?". Unten ein kleiner Einkaufswagen, daneben die URL "conforama.ch".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Conforama mit dem von uns gewählten Titel

"Conforama Schweiz: Traumhafte Angebote - Bis zu 70% Rabatt und 100 CHF Sofortrabatt sichern!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Conforama, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Conforama in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung