Unsere Kurzbeschreibung des Braun TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt den Braun Series 9 Pro Plus, einen elektrischen Rasierer mit Reinigungsstation. Er bietet eine gründliche Rasur, unabhängig von der Bartlänge (1-, 3- oder 7-Tage-Bart) und sorgt für spürbar glatte Haut. Hergestellt in Deutschland, kommt er mit 5 Jahren Garantie.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Braun

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2024-12-30
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Interpret
Songtitel
Album
Gareth David Coker
The Future is Now
Awake

Unsere Meinung

Der Braun Series 9 Pro Plus TV-Spot beeindruckt auf den ersten Blick durch seine klare, minimalistisch gehaltene Bildsprache und einen gewissen Hauch von Eleganz. Ich finde, der Einsatz von Licht und Kontrasten, besonders in der Eröffnungssequenz, setzt den Rasierer stilvoll in Szene und vermittelt sofort Hochwertigkeit.

Allerdings, meiner Meinung nach, bleibt der Spot in Bezug auf kreative und originale Ansätze eher zurückhaltend.

Der Slogan „Der beste Rasierer von Braun“ wird zwar wirkungsvoll platziert, ist jedoch aus werbetechnischer Sicht wenig überraschend. Hier hätte ich mir eine intelligentere und pfiffigere Wendung gewünscht, um das Produkt emotional greifbarer zu machen.

Die Zielgruppenansprache erfolgt durch die Betonung der Alltagstauglichkeit für unterschiedliche Bartträger: egal, ob 1-, 3- oder 7-Tage-Bart - alles wird berücksichtigt. Ich denke, das schafft zwar eine praktische Verbindung zu potenziellen Nutzern, doch verpasst es, eine tiefere emotionale Bindung zur Marke Braun aufzubauen.

Die visuelle Umsetzung, bei der die Handhabung des Rasierers und die Verwendung der Reinigungsstation gezeigt werden, ist klar und technisch detailverliebt. Hier stimmt die Konsistenz der Markenbotschaft, die auf Qualität und Verlässlichkeit abzielt. Dennoch fehlt meiner Ansicht nach ein Schuss Kreativität, um sich aus der Vielzahl von Technikbewertungen wirklich abzuheben.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass der Spot fachlich solide ist, jedoch an den besonderen „Wow-Momenten“ mangelt, die eine nachhaltige Erinnerung schaffen könnten. Das Bestechen durch technische Perfektion allein reicht heutzutage nicht mehr aus, um ein anspruchsvolles Publikum langfristig zu begeistern.

Ich lade jeden ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren oder seine eigene subjektive Meinung zu diesem Werbeerlebnis zu hinterlassen.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Hand hält einen elektrischen Rasierer in Richtung Licht. Unten im Bild steht der Text "Der beste Rasierer von Braun". Das Licht im Hintergrund erzeugt einen kontrastreichen Effekt um das Gerät.

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Ein Mann hält einen elektrischen Rasierer von Braun in der Hand. Der Fokus liegt auf dem Gerät, das ihn aus nächster Nähe zeigt. Im Hintergrund ist der Mann unscharf, trägt schwarz. Der Text unten lautet: „Der beste Rasierer von Braun:“.

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Eine Hand hält einen elektrischen Rasierer der Marke Braun. Das Modell ist der Series 9 Pro+, was auch auf dem Rasierer steht. Links im Bild sind Texte zu verschiedenen Serien und Modellen, darunter Series 7, Series 9 Pro+ und Hair Clipper. Unten steht „Der Series 9 Pro+ mit Reinigungsstation“.

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Eine Hand steckt einen Rasierer in eine Reinigungsstation. Der Boden ist dunkel und aus Stein, die Wände sind grau. Auf der Reinigungsstation steht „Braun“. Unten im Bild steht der Text: „Der Series 9 Pro+ mit Reinigungsstation.“

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Eine Hand hält einen silbernen elektrischen Rasierer. Der Rasierer hat mehrere Scherköpfe und scheint ergonomisch geformt zu sein. Im Hintergrund ist alles unscharf.

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Ein Mann rasiert sich mit einem elektrischen Rasierer. Der Fokus liegt auf seinem 1-Tage-Bart. Oben ist der Text "1-Tage-Bart" eingeblendet. Unten steht: "egal ob 1-, 3- oder 7-Tage-Bart."

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Ein Mann benutzt einen Rasierer, um seinen Bart zu trimmen. Der Nahaufnahme-Ausschnitt konzentriert sich auf das Gesicht und den Rasierer. "7-Tage-Bart" ist im Bild zu lesen, dazu gibt es eine Untertitelung unten mit dem Text: "egal ob 1-, 3- oder 7-Tage-Bart".

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Ein Mann berührt sein Gesicht mit einer Hand und lächelt leicht. Er trägt ein schwarzes Oberteil. Der Hintergrund ist unscharf und dunkel. Unten im Bild steht der Text: "Für eine spürbar glatte Haut."

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Eine Hand hält einen elektrischen Rasierer, der in eine Ladestation eingesetzt wird. Die Station steht auf einer grauen Oberfläche. Der Rasierer hat ein Display und das Logo "Braun" ist auf der Station sichtbar. Die Farben sind überwiegend silber und schwarz, die Wand im Hintergrund ist grau.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Braun mit dem von uns gewählten Titel

"Braun Series 9 Pro Plus: Perfekte Rasur und glatte Haut bei jeder Bartlänge!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Braun, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Braun in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung