Unsere Kurzbeschreibung des Rewe TV-Spots

REWE bewirbt grüne Kiwis der Klasse 1 zum Sensationspreis von 0,29 € pro Stück und bietet einen Coca-Cola Mischkasten für 9,99 €. Kunden können mit der REWE-App Euros sammeln und einen Bonus von 1,00 € erhalten.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox, (c) Rewe

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2025-01-02
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Unsere Meinung

Ich denke, dass der REWE TV-Spot einen recht klassischen und funktionalen Ansatz verfolgt, indem er klare Informationen über aktuelle Angebote liefert, jedoch fehlt ihm meines Erachtens nach ein Hauch von Originalität und kreativer Frische. Die Kiwis auf dem Holztisch sind schön inszeniert und das grüne Fruchtfleisch in der verschwommenen Küchenszene wirkt appetitlich.

Allerdings finde ich, dass der "Sensationspreis"-Pfeil visuell ziemlich konventionell bleibt und kein echter Blickfang ist, der aus der Masse heraussticht.

Meiner Meinung nach ist die Zielgruppenansprache durch die deutlichen Preisangaben zwar effektiv, aber ein direkter emotionaler Bezug zum Kunden wird nicht wirklich hergestellt. Die Motivationen für den Kauf der Kiwis oder Cola-Flaschen bleiben eher finanziell und weniger emotional-individuell ausgerichtet. In meinen Augen verpasst der Spot hier die Möglichkeit, sich durch pfiffige Wendungen oder außergewöhnliche Stilmittel von typischen Supermarktwerbungen abzusetzen.

Ich finde den Einsatz des pinken Emojis mit Armen und Beinen als verspieltes Element durchaus charmant, jedoch bleibt das Gesamtkonzept des Spots nach meinem Dafürhalten hinter einer stärkeren Markenbotschaft zurück, die REWE differenzieren könnte. Der Hinweis auf das Euros-Sammeln in der REWE-App integriert sich funktional, doch bleibt auch dieser Aspekt relativ nüchtern.

Insgesamt, meiner Ansicht nach, handelt es sich um einen gradlinigen und informativen Spot, der funktional seinen Zweck erfüllt, aber kreative und intellektuell anspornende Ansätze vermissen lässt. Überzeugt hat mich dieser Spot nicht vollends, und es gibt meiner Meinung nach noch viel Potenzial für mehr kreative Raffinessen.

Was denkst du über den Spot? Hinterlasse deine fachliche oder persönliche Meinung hier!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Kiwis liegen auf einem Holztisch, eine ist halbiert. Der Hintergrund zeigt eine verschwommene Küche. Unten rechts steht der Text "rewe.de/angebote".

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Mehrere Kiwis liegen auf einer Holzoberfläche. Zwei sind halbiert, zeigen ihr grünes Fruchtfleisch. Links steht „Italien/Griechenland: Grüne Kiwi Kl. 1“. Rechts auf gelbem Hintergrund steht „Sensationspreis 0,29“, darunter die Website „rewe.de/angebote“. Im Hintergrund ist eine verschwommene Küchenszene zu sehen.

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Ein paar grüne Kiwis liegen auf einem Tisch. Eine Kiwi ist aufgeschnitten, das saftige, grüne Innere ist sichtbar. Oben links ein großer roter Pfeil mit dem Text "Sensationspreis". Rechts steht "Italien/Griechenland: Grüne Kiwi Kl. 1, je St." und der Preis "0,29". Unten rechts ist "rewe.de/angebote" zu sehen.

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Links steht eine Werbung für den "REWE Bonus" mit 1,00 € Rabatt bei Verwendung der App. Ein Bild zeigt einen Getränkekasten mit Coca-Cola und anderen Getränken für 9,99 €. Rechts ist ein pinker, lächelnder Emoji mit Armen und Beinen zu sehen.

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REWE wirbt für einen Bonus, wenn man in der REWE-App Euros sammelt. Links ist ein Bild von einem Coca-Cola-Mischkasten für 9,99 Euro, rechts eine pinke, animierte Figur, die mit einem großen Lächeln und winkenden Armen dargestellt ist. Der Text enthält Produktdetails und die Aufforderung, den Bonus zu nutzen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rewe mit dem von uns gewählten Titel

"REWE: Grüne Kiwis für nur 0,29 € und Coca-Cola Mischkasten für 9,99 €!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rewe, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rewe in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung