Ich finde, der TV-Spot von Red Zac für den De'Longhi Kaffeevollautomaten zeigt eine interessante Mischung aus klassischer Referenz und moderner Produktwerbung. Der Einstieg mit "Zack, Zack, Gold, Weihrauch und Myrhe" verleiht dem Spot eine pfiffige und beinahe satirische Note. Meiner Meinung nach verleiht dieser kreative Ansatz der Werbebotschaft sowohl Originalität als auch Charme.
Die Zielgruppenansprache ist klar und effektiv, da Red Zac sich gezielt als vertrauenswürdiger Partner in der Nähe positioniert. Dass der Spot den regionalen Bezug mit über 200 Standorten in Österreich hervorhebt, stärkt meiner Ansicht nach die Markenbotschaft und spricht potenzielle Käufer direkt an.
Visuell betrachtet bietet der Spot zwar keine bahnbrechenden Elemente, jedoch kreiert der goldene Hintergrund mit den geometrischen Mustern und den hängenden Stern-Anhängern eine festliche, einladende Atmosphäre. Die kleinen Lichtpunkte im Bild tragen zur Gestaltung eines gemütlichen und warmen Gefühls bei, das gut zum Thema Kaffee passt.
Die Werbebotschaft selbst ist klar und deutlich: Qualität zu einem fairen Preis. Der De'Longhi Kaffeevollautomat wird als attraktives Angebot hervorgehoben, was das Interesse der Konsumenten weckt.
Insgesamt denke ich, dass der Spot eine solide Konsistenz in seiner Markenbotschaft zeigt und die Kernwerte wie Vertrauen und Regionalität effektiv transportiert. Jedoch fehlt mir persönlich ein wenig mehr von jenem intelligenten Twist, den ich bei TV-Werbung besonders schätze.
Was sind Deine Gedanken zu diesem TV-Spot? Ich freue mich auf Deine fachliche oder subjektive Meinung!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Goldener Hintergrund mit geometrischen Mustern. Zwei gelbe Stern-Anhänger hängen von oben herab. Kleine Lichtpunkte verstreut im Bild.
17views
0:212024-12-19
23views
0:152024-12-10
47views
0:202024-11-18
41views
0:152024-11-28
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Red Zac mit dem von uns gewählten Titel
"Red Zac präsentiert: De'Longhi Kaffeevollautomat mit Milchtank für 699 € – Top-Service garantiert!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Red Zac, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Red Zac in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv2
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare