Unsere Kurzbeschreibung des Nah&frisch TV-Spots

Der TV-Spot von Nah&Frisch bewirbt aktuelle Angebote: Almeram 150g für 1,99 €, Efco Sauergemüse 370ml mit 25% Rabatt und Meßmertee in verschiedenen Sorten, 2 Packungen für je 1,79 €. Der Spot präsentiert Nah&Frisch als freundlichen Supermarkt mit persönlichen Begrüßungen und einer einladenden Atmosphäre.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Super-rtl, (c) Nah&frisch

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-10
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von Nah&Frisch beginnt mit einer visuellen und sprachlichen Begrüßung, die mich sofort anspricht: „Griaß di“ auf einem grünem Hintergrund, das in Kombination mit dem ikonischen roten Logo der Marke gleich zu Beginn ein Gefühl von Vertrautheit und Bodenständigkeit vermittelt. Ich finde, das schafft eine gelungene Markenpräsenz, die sich wie ein roter Faden durch den gesamten Spot zieht.

Meiner Meinung nach ist die Darstellung der Produktangebote zwar klar und prägnant, jedoch liegt der kreative Anspruch hier in einem eher traditionellen Rahmen. Die prosaische Präsentation der Almeram-Angebote und des Efco Sauergemüses wirkt funktional, allerdings hätte ich mir etwas mehr Raffinesse in der Inszenierung gewünscht. Zum Beispiel könnte ein überzeugender Einsatz von Wortspielen oder bildhaften Metaphern die Aufmerksamkeit der Zuschauer steigern und den Spot auf eine kreative Ebene heben.

Was die Zielgruppenansprache betrifft, finde ich, dass die fröhlichen Begegnungen der Protagonisten – allesamt gekleidet in das charakteristische Grün – sympathisch wirken, allerdings hätte ich es spannender gefunden, wenn der Spot mit einem überraschenden oder pfiffigen Dreh gewürzt wäre. Dies hätte vielleicht auch jüngere oder stilistisch anspruchsvollere Zuschauergruppen stärker angesprochen.

Die Konsistenz der Markenbotschaft, nämlich Frische und Nähe zur Kundschaft, halte ich allerdings für gelungen umgesetzt. Das ruhige und positive Ambiente mit dem wiederholten „Griaß di“ verleiht dem Spot eine angenehme, gastfreundliche Note. Dennoch denke ich, dass ein knalliger visueller Akzent, zum Beispiel durch dynamische Szenenwechsel oder humorvolle Elemente, den Spot noch einprägsamer machen könnte.

Insgesamt lautet meine Ansicht, dass der Nah&Frisch-Spot solide konstruiert ist, jedoch offen für mehr kreative Innovationen sein könnte, um den anspruchsvolleren Werbungsmomenten gerecht zu werden, die ich persönlich schätze.

Was denkst Du über diesen TV-Spot? Teile gerne Deine fachliche oder subjektive Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Auf grünem Hintergrund steht in weißer Schrift "Griaß di" und darunter "Nah&Frisch" in großer, roter Schrift. Wassertropfen sind verteilt sichtbar.

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Ein Mann in einem grünen Polohemd hält einen Apfel in der Hand und lächelt. Links oben steht "Griaß di" in weißer Schrift. Unten links ist das Logo "Nah&Frisch" in Rot zu sehen. Im Hintergrund hängt ein unscharfes buntes Plakat an der Wand.

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Ein Mann und eine Frau, beide in grünen Polohemden, begrüßen sich mit einem Handschlag in einem Supermarkt vor Körben mit Äpfeln und anderen Früchten. Im Hintergrund ist eine Frau mit Einkaufswagen zu sehen. Oben steht "Grüß di" und unten ist das "Nah&Frisch"-Logo.

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0:152024-12-08

Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Nah&frisch mit dem von uns gewählten Titel

"Aktuelle Angebote bei Nah&Frisch: Almeram, Efco Sauergemüse & Meßmertee zu unschlagbaren Preisen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Nah&frisch, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Nah&frisch in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Super-rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung