Der neue TV-Spot von Lidl trifft meiner Ansicht nach einen interessanten Spagat zwischen Nahbarkeit und einer gewissen pastoralen Idylle. Der Spot eröffnet mit einer Person in einem beigen Mantel, die die Rinde eines Baumes berührt – eine nachdenkliche, fast poetische Geste, die das Thema Vertrauen in die Qualität subtil einleitet. Diese Handlung steht sinnbildlich für den natürlichen Ursprung und die Versprechen, die Lidl mit seinem Slogan „Lidl lohnt sich“ zu machen scheint.
Mir gefällt die ruhig gehaltene Bildsprache der Szenerien: Eine friedliche Landschaft, ein Feld, umgeben von grünen Hügeln. Auch die Entscheidung, den Apfel in mehreren Einstellungen zu betonen, zeigt eine kreative Wendung und unterstreicht das Versprechen von frischer Qualität auf intelligente Weise. Die Szenerie mit dem Apfel und die durch die Blätter schimmernde Sonne vermitteln Authentizität und eine saisonale Verbindung zur Natur, was ich für einen klugen Schachzug halte.
Das visuelle Element der Unschärfe erzeugt meiner Meinung nach eine ansprechende Ästhetik und lenkt die Aufmerksamkeit auf die vermittelten Botschaften – Frische und Qualität des Obstes und Gemüses. Besonders gut umgesetzt ist die Farbwahl und Komposition des Gemüse- und Obstkorbs, die eine lebendige und „frische“ Bildsprache spricht.
Zielgruppenansprache und Werbebotschaft sind klar und einfallslos gestaltet und werden durch den Slogan „Zufrieden ohne Geld zurück“ nochmals verstärkt, was ehrlich gesagt ironisch wirken kann – so als könne man tatsächlich riskieren, nicht zufrieden zu sein. Dies gibt dem Spot eine leicht satirische Note, die im Allgemeinen charmant wirkt.
Alles in allem lässt die Inszenierung wenig Raum für Überraschungen. Ich bin der Meinung, dass Lidl hier trotz wohlüberlegter visueller und auditiver Umsetzung mit pontential zum unkonventionellen Auftritt spielt. Das Gesamtbild bleibt dennoch konsistent mit der eigentlichen Markenbotschaft – simpel, aber effektiv. Doch ich denke, etwas mehr Witz oder eine unerwartete Wendung hätte für mehr Originalität sorgen können.
Was meinst Du zu dem Spot? Lass gerne Deine persönliche oder fachliche Meinung hier!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Eine Person trägt einen beigen Mantel und berührt mit der Hand die Rinde eines Baumes. Im Hintergrund sind unscharf grüne Blätter im Sonnenlicht zu sehen.
Eine Frau steht auf einem Feld. Sie trägt einen gelben Schal und eine Jacke. Im Hintergrund sind grüne Hügel und Wälder zu sehen. Der Himmel ist bewölkt.
Eine Frau hält einen Apfel und lehnt sich an einen Baum. Die Sonne scheint durch die Blätter im Hintergrund. Sie trägt eine Jeansjacke und hat kurze Haare.
Eine Frau steht nah an einem Baum bei Tageslicht und hält einen roten Apfel in der Hand. Sie trägt eine blaue Jacke und hat den Kopf leicht seitlich geneigt. Die Szene wirkt herbstlich mit einigen Sonnenstrahlen im Hintergrund.
Eine Frau schaut lächelnd zur Seite. Im Vordergrund und Hintergrund sind Unschärfen, schwarz-weiß gehalten.
Eine Person sitzt auf einem Holzzaun und blickt in die Kamera. Daneben sind Kühe zu sehen. Im Hintergrund stehen Pferde auf einer Weide. Alles ist umgeben von grünen Landschaften und Hügeln.
Ein Arm in einem beigen Hemd greift nach Gemüse auf einem Marktstand. Im Hintergrund sind Tomaten zu sehen.
Ein Korb voller Gemüse und Obst steht auf einem Holztisch im Freien. Verschiedene Sorten wie Kohl, Kürbis, Äpfel und Birnen sind zu sehen. Im Hintergrund verschwommenes Grün, was auf einen Garten oder Park hindeutet. Die Farben des Obstes und Gemüses wirken frisch und lebendig.
Ein gelbes Rechteck mit dem blauen Schriftzug „LIDL“. Der Buchstabe „i“ ist ein rotes Quadrat mit einem Kreis darüber.
6views
0:102025-02-03
83views
0:282024-12-11
81views
0:302025-01-02
108views
0:202024-11-18
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel
"Frisches Obst & Gemüse in Top-Qualität zum Lidl-Preis mit Zufriedenheitsgarantie!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Servus-tv
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare