Meiner Meinung nach versucht der TV-Spot von Hofer, durch ein einfaches, aber cleveres Angebot die Aufmerksamkeit der Zuschauer zu erregen: Drei Flaschen Stolzenfels-Sekt zum Preis für zwei. Die Zielgruppenansprache scheint klar auf preisbewusste Konsumenten abgezielt zu sein, was ich als einen typischen und wohl auch erfolgreichen Ansatz für einen Discounter empfinde.
Ich denke, die visuelle Darstellung mit dem prall gefüllten Einkaufsbeutel und den prominent platzierten Produktbildern unterstützt das Wertversprechen – ein stilistisches Mittel, das erwartungsgemäß Vertrauen in das Produktangebot von Hofer schaffen soll. Die Verwendung der farblich markanten Schilder mit dem Schriftzug „HOFER WOCHENSTART!“ lenkt zudem geschickt die Aufmerksamkeit auf die beworbenen Angebote.
Was die Originalität betrifft, so würde ich sagen, dass ein solcher Aktionsansatz bereits bekannt ist und nicht unbedingt durch außergewöhnliche Kreativität besticht. Doch basierend auf den allgemeinen Erwartungen an die Promotion von Discounter-Ketten denke ich, dass Hofer hier auf eine sichere Karte setzt. Dabei wird der Claim „Hofer, da bin ich mir sicher“ konsequent integriert und sorgt dafür, dass die Markenbotschaft einheitlich vermittelt wird.
Hervorzuheben ist allerdings das Zertifikat, das Hofer als „BESTER DISCOUNTER“ auszeichnet, ein geschickter Schachzug, um die Markenwahrnehmung positiv zu beeinflussen und gleichzeitig das Vertrauen zu stärken. Ich finde, dies ist eine subtile, aber effektive Ergänzung, die in einem satirischen Sinne beinahe den Eindruck erweckt, als wolle man den Zuschauer augenzwinkernd über die hervorstechende Qualität belehren.
Insgesamt bin ich der Ansicht, dass der TV-Spot solide im Aufbau und in der Markenführung ist. Auch wenn er keine außergewöhnlichen neuen Ansätze verfolgt, ist er wahrscheinlich effektiv in der Ansprache der Hofer-typischen Zielgruppe. Nun bin ich gespannt, welche fachlichen oder subjektiven Eindrücke und Kommentare ihr zu diesem Spot habt!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Ein blauer Hofer-Einkaufsbeutel ist voll mit Lebensmitteln: Bananen, Brot, Müsli, Snacks. Drumherum liegen Avocados, Salat, Eier, Vollmilch, Brötchen, Tomaten, ein Joghurt, Energy Drink, Käse, ein Glas Teegebäck und eine Wasserflasche. Rechts ist ein gelbes Schild mit der Aufschrift "HOFER WOCHEN-START!".
Eine blaue Einkaufstasche voller Lebensmittel wie Bananen, Brot, Joghurt und Mehl. Daneben stehen Produkte wie Milch, Wasserflasche, Salat, Avocados, Tomaten und Trauben. Der Hintergrund ist rot mit einem gelben Schild, auf dem „HOFER WOCHENSTART!“ steht. Oben rechts befindet sich ein Hofer-Logo.
Hofer-Werbung für Stolzenfels Sekt. Drei Flaschen Sekt sind im Bild. Angebot: 2+1 gratis, bei 3 Flaschen Preis von 1,32 € pro Flasche. Zeitraum: Montag bis Donnerstag, 30.12. bis 02.01. Einzelpreis 1,99 €, 11,0% Vol., 0,75 l. Hofer-Logo oben rechts. Werbeslogan „Hofer Wochen-Start!“ links.
Werbung von Hofer mit einer Aktion für Stolzenfels Sekt. Drei Flaschen Sekt sind abgebildet. Angebot: 2+1 Flasche gratis. Der Preis pro Flasche bei der Aktion beträgt 1,32 €. Gültig von Montag bis Donnerstag, 30.12. bis 02.01. Der normale Verkaufspreis beträgt 1,99 € pro 0,75 l Flasche mit 11 % Vol. Oben rechts das Hofer-Logo. Links ein gelbes Banner mit "Hofer Wochenstart".
Ein blaues Bild mit einem Zertifikat in der Mitte. Oben links steht "ÖGVS | Gesellschaft für Verbraucherstudien GmbH". Rechts daneben "Discounter-Check Kundenurteil Ware". In großen roten Buchstaben "BESTER DISCOUNTER" und darunter "HOFER". Unten rechts auf dem Bild ist die Webadresse "hofer.at" zu sehen.
40views
0:352024-06-06
86views
0:152024-12-14
67views
0:302024-12-10
99views
0:212024-12-19
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hofer mit dem von uns gewählten Titel
"Hofer-Deal: Stolzenfels-Sekt 3+1 gratis - nur 1,32€/Flasche! Nur von Mo-Do!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Hofer, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hofer in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Puls4
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare