Unsere Kurzbeschreibung des Österreichische Lotterien TV-Spots

Das beworbene Produkt ist das "Happy Hearts" Rubbellos der Österreichischen Lotterien. Mit einem Einsatz von 3 Euro bietet es die Chance, bis zu 30.000 Euro zu gewinnen. Die Werbeaussage lädt dazu ein, das Rubbellos zu kaufen und den Nervenkitzel der möglichen Gewinnerzielung zu erleben, unter dem Motto "Rubbel dich glücklich".

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro, (c) Österreichische Lotterien

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2025-02-03
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach beginnt der Spot in einem Salon wie eine schrille Hommage an die 80er Jahre, durchdrungen von einer Farbpalette, die augenfälliger kaum sein könnte. Die Szene mit den pinken und gelben Farben ist zweifelsohne kreativ und visuell einprägsam, aber man fragt sich unweigerlich: Wie viele Farbtöne braucht es, um auf ein Rubbellos aufmerksam zu machen?

Vielleicht ist der überbordende Farbenthusiasmus eine subtile Anspielung auf die aufregende Buntheit des Lebens, die man mit einem Rubbellos gewinnen könnte. Doch aus meiner Perspektive kann es auch schnell ins Überladene abdriften.

Während der Spot sich zweifellos an ein breit gefächertes Publikum wendet - vermutlich an jene, die sich ein wenig Glanz und Aufregung vom Alltagsgrau erhoffen - ist die Botschaft klar und unmissverständlich: "Rubbel dich glücklich". Doch ich bin der Meinung, dass dieser direkte Aufruf ein wenig zu plump daherkommt für jemanden, der wie ich einen tieferen intellektuellen Anspruch an Werbung hat.

Was die Originalität betrifft, stellt sich die Frage, ob das doch recht konventionelle Arrangement von Menschen mit Losen kräftig genug ist, um herauszustechen. Ich finde, dass der Versuch, "Happy Hearts" durch rote Herzballons und den symbolischen Akt des Rubbelns darzustellen, zwar nett gemeint ist, aber kein Novum im Genre der Lotterie-Werbung darstellt. Ein blauer Himmel mit Wolken ist als Hintergrund ein bekanntes Stilmittel, das für Leichtigkeit und Freiheit steht, aber auch ein klischeehafter Himmel der unbegrenzten Möglichkeiten.

Aus meiner Perspektive ist der Auftritt des Rubbelloses selbst beinahe schon die Parodie eines Loses: Ein Geschenk für Erwachsene in leuchtenden Farben - die Schrift suggeriert Hoffnung, aber ich denke, die Platzierung "Spielerklärung siehe Losrückseite" sollte lieber vorn stehen, neben der unverblümten Wahrheit.

Die Markenbotschaft der "Österreichische Lotterien" bleibt konsistent und sie bemühen sich, die Ernsthaftigkeit durch einen Hinweis auf Spieleschutzinfos zu zeigen. Ich denke jedoch, dass dieser hautenge Bezug zu Verantwortung und Unterhaltung eher eine Fußnote ist, als ein integraler Bestandteil der Kampagne.

Schlussendlich, und das fasst den Spot zusammen, steht der große Schriftzug "RUBBEL" und "LOS!" auf dem Schirm. Es ist ein verwegener und direkter Befehl, dem man kaum entkommen kann. Die Herausforderungen des bewussten Spielens werden marginalisiert. Ja, es ist bunt und bringt Schwung – aber unter der bunten Fassade lauert die ernste Thematik des Glücksspiels.

Ich lade dich ein, dir den Spot anzusehen und zu hinterfragen: Trifft der Einsatz einer jubelnden Farbigkeit die Balance zwischen Unterhaltung und kritischer Betrachtung eines Spiels um Geld? Dein fachlicher oder auch subjektiver Kommentar könnte eine weitere Facette des bunten Story-Twists aufdecken.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Drei Personen in einem Salon. Zwei tragen pinke Umhänge und lesen dasselbe Magazin. Eine in der Mitte trägt einen blauen Umhang, sitzt unter einem gelben Haartrockner und hält eine kleine Karte in den Händen. Der Hintergrund und die Flaschen sind pink, der Boden ist gelb und pink.

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Frau mit hochgestecktem Haar in Nahaufnahme. Große, geöffnete Augen schauen nach unten. Hintergrund in Rosa und Gelb, ein gelbes Element umrahmt den Kopf. Blauer Lack auf den Fingernägeln, Ohrschmuck sichtbar.

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Eine Lotterie-Rubbellos-Werbung mit dem Namen "Happy Hearts" ist zu sehen. Drei rote Herzballons, eines mit "Bonus", eines mit "Spiel 1", und eines bietet Gewinne bis 30.000 Euro. Blauer Himmel mit Wolken als Hintergrund, oben rechts steht "Geschenk für Erwachsene". Preis: 3 Euro. Hinweis unten über Spielanleitung.

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Ein hellblaues Rubbellos mit roten Herzballons. Aufschrift "Happy Hearts". Oben rechts steht "Geschenk für Erwachsene". Ein großer Text rechts bewirbt einen Gewinn von bis zu 30.000 Euro. In klein steht "Spielerklärung siehe Losrückseite".

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Eine Person mit blauer Friseurumhang sitzt in einem pinken Raum, umgeben von gleichfarbigen Flaschenregalen. Die Person hat gestyltes, hohes Haar und lackierte Fingernägel. Links hält jemand eine Haartrockenhaube und rechts jemand ein rosa Magazin. Die Szene wirkt lebhaft und farbenfroh.

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Großer, weißer Schriftzug "RUBBEL" und gelber "LOS!" auf grünem Hintergrund. Unten sind Logos der "Österreichische Lotterien" und ein 18+ Symbol. Text: "Spielerschutzinfos in allen Annahmestellen und auf playsponsible.at".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Österreichische Lotterien mit dem von uns gewählten Titel

"Erlebe den Nervenkitzel: "Happy Hearts" Rubbellos – Gewinne bis zu 30.000 Euro!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Österreichische Lotterien, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Österreichische Lotterien in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung