Ich finde den Trivago-Spot hinsichtlich der Klarheit und Verständlichkeit der Werbebotschaft sehr gelungen. Der Kern der Botschaft – "Weniger suchen, mehr sparen" – wird deutlich vermittelt und spricht klar das Bedürfnis der Zuschauer an, Geld zu sparen und gleichzeitig weniger Aufwand bei der Hotelsuche zu haben.
Meiner Meinung nach, spricht der Spot seine Zielgruppe zielgerichtet an.
Ich denke, die Kreativität des Spots wird besonders durch die visuelle Darstellung unterstützt. Der Wechsel zwischen verschiedenen Szenen und Personen bringt Dynamik in die Werbung und verhindert Langeweile. Zudem bietet der visuelle Stil mit den unscharfen Hintergründen eine angenehme Ästhetik, die den Fokus auf die Handlung und die Werbebotschaft lenkt.
Meiner Ansicht nach bleibt der Spot konsistent mit der Markenbotschaft von Trivago. Die Betonung auf Preisvergleiche und Einsparmöglichkeiten ist in jeder Szene präsent und spiegelt die Kernwerte der Marke wider. Diese Konsistenz schafft Vertrauen und Wiedererkennungswert.
Allerdings bin ich der Meinung, dass die Überraschungselemente und der informelle Dialogstil, besonders der Ausdruck wie "Wuhuu!", dem Spot eine persönliche Note verleihen und sympatisch erscheinen lassen. Dies könnte einige Zuschauer jedoch auch als wenig ernsthaft empfinden. Aber insgesamt halte ich den Spot für sehr effektiv und professionell gestaltet.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein verschwommener Hintergrund mit zwei vage erkennbaren Personen und einem unscharfen Objekt. Im Vordergrund ist das Logo von Trivago in bunten Buchstaben klar sichtbar.
Ein Mann in einem blauen Sakko und einem passenden, Tshirt steht vor einem weißen Hintergrund. Er sieht nach links und hat einen leichten Bart. Auf einem weißen Tisch vor ihm steht eine Vase mit weißen Pflanzen. Am unteren rechten Rand des Bildes befindet sich das Trivago-Logo.
Eine Frau im Vordergrund trägt eine rote Bluse und eine beige Strickjacke und schaut ernst. Hinter ihr stehen zwei Männer, einer mit einem Koffer und einer jungen Person in gelbem Hoodie, der auf sein Handy schaut. Im Hintergrund sieht man Pflanzen und Möbelstücke auf einem orangefarbenen Teppich. Rechts unten befindet sich das trivago-Logo.
Ein Mann mit Bart, blauem Sakko und türkisfarbenem T-Shirt steht vor einem grauen Hintergrund. In der unteren rechten Ecke steht das "trivago"-Logo.
Eine Frau mit braunen, lockigen Haaren steht im Vordergrund und blickt konzentriert. Sie trägt einen roten Pullover und eine helle Strickjacke. Im Hintergrund sind unscharf zwei Personen zu sehen, eine davon hält einen Koffer. Der Raum ist hell, mit unscharfen Möbeln und einer Pflanze im Hintergrund. Unten rechts im Bild steht "trivago".
Eine Frau steht im Vordergrund und sieht überrascht aus. Im Hintergrund stehen zwei Männer, einer trägt einen gelben Hoodie und schaut auf sein Handy, der andere lehnt in grauer Jacke an einem Koffer. Der Raum hat einen hellen Hintergrund mit einem Fenster, einer Pflanze und zwei farbigen Tischen auf einem orangefarbenen Teppich. Unten rechts steht "trivago".
Ein Mann trägt ein blaues Sakko und ein türkisfarbenes T-Shirt, lächelt leicht und zeigt mit der rechten Hand auf etwas. Im rechten unteren Eck steht "trivago" auf weißem Hintergrund.
Jemand hält ein Tablet in den Händen und schaut sich Hotelangebote auf einer Webseite an. Auf dem Display ist das Logo „trivago“ und Angebote von verschiedenen Anbietern zu sehen. Das Top-Angebot ist von "TUI" mit einem Preis von 130€, gefolgt von HolidayCheck, Expedia und Hotelleap. Im Hintergrund sieht man einen Teppich und eine Holzmöbelstruktur.
Eine Frau sitzt auf einem Sofa und lächelt, während sie ein Tablet in den Händen hält. Ein Mann sitzt neben ihr und lehnt sich vor, um auf das Tablet zu schauen. Im Hintergrund sind Pflanzen und Fenster zu sehen. Das Trivago-Logo ist unten rechts im Bild eingeblendet.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Trivago mit dem von uns gewählten Titel
"Weniger suchen, mehr sparen: Mit Trivago die besten Hotelangebote finden!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Trivago, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Trivago in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
2Kommentare@Gaetano von MediaP
vor 7 Tagen
Dümmlicher Spot, niedrige Instinkte triggernd.
@Klaus
vor 2 Monaten
…die Kreativität des Spots? Wo Bitte steckt hier Kreativität? Kann nichts kreativrs erkennen 🥱