Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Tink bewirbt die Ring Stick-Up Sicherheitskamera, die kabellos ist, Nachtsicht besitzt und witterungsbeständig ist. Der Zugriff erfolgt bequem per Ring-App, und sie ist mit Alexa kompatibel. Angeboten wird das Doppelpack für 99 Euro.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-04-15
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Unsere Meinung

In dem vorliegenden Spot von Tink geht es um die Bewerbung einer Sicherheitskamera-Lösung von Ring, einem Produkt, das durch seine Smart-Home-Funktionalitäten als besonders innovativ präsentiert wird. Meiner Meinung nach greift der Spot die aktuell anhaltende Nachfrage nach Sicherheitslösungen durchaus sinnvoll auf, allerdings sehe ich hier eher eine technisch-nüchterne Kommunikation, die den emotionalen Charme und die kreative Spielerei weitgehend vermissen lässt.

Die klar strukturierten visuellen Elemente mit dem prominenten blauen Hintergrund und den stark inszenierten Produktinformationen sorgen zwar für ein klares und professionelles Bild, jedoch vermisse ich etwas Originalität in der Gestaltung. Ich denke, dass die plakative Darstellung der Produktfeatures eher für eine B2B-Zielgruppe als für den anspruchsvollen Endkunden im B2C-Bereich geeignet erscheint.

Was die Zielgruppenansprache betrifft, finde ich, dass der Spot mehr Vielfalt hätte zeigen können, um verschiedene Verbraucher anzusprechen. Die Darstellungsweise bleibt für meinen Geschmack etwas zu sachlich-technisch und könnte emotional packender sein. Zwar wird die Funktionalität des Produkts durch die erwähnte Kompatibilität mit Alexa unterstrichen, doch eine stärkere Storyline würde meiner Ansicht nach helfen, die potenziellen Kunden auf einer persönlich-emotionalen Ebene zu erreichen.

Abschließend lässt sich sagen, dass dieser Spot trotz klarer und sachlicher Kommunikation bei der Darstellung der Markenbotschaft ausbaufähig ist. Gegenwärtig bleibt er, meiner Meinung nach, etwas hinter dem kreativen und anschaulichen Potenzial zurück, das man von einer Marke erwarten könnte, die sich als "Smart-Home-Experte" positioniert. Eine etwas humorvolle oder überraschende Wendung hätte dem Spot sicherlich gutgetan, um im Gedächtnis zu bleiben.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Blauer Bildschirm mit weißem Logo und Text. Das Logo zeigt ein stilisiertes Symbol, darunter steht in Großbuchstaben "link". Darunter steht "SMART HOME EXPERTE".

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Eine Überwachungskamera hängt an einer weißen Wand in einem Garten. Auf der rechten Seite stehen die Eigenschaften der Kamera: Nachtsicht, witterungsbeständig, kabellos dank Akku und Zugriff per Ring-App. Links oben sind die Logos von Ring und tink. Im Hintergrund ist eine grüne Rasenfläche mit einer Holzpergola und Gartenmöbeln.

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Eine weiße Sicherheitskamera ist an einer Wand montiert. Rechts daneben steht: "Nachtsicht & witterungsbeständig", "Kabellos dank Akku", und "Zugriff von überall per Ring-App". Oben links ist das Logo von Ring zu sehen, oben rechts das von tink. Unten rechts befindet sich ein Hinweis, dass das Gerät mit Alexa kompatibel ist.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Ring Stick-Up Kamera: Doppelpack für 99€ - Tink, Ihr Smart-Home-Experte!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung