Unsere Kurzbeschreibung des Mydays TV-Spots

Der TV-Spot von Mydays bewirbt das Geschenk eines unvergesslichen Städtetrips als ideales Weihnachtsgeschenk. Es wird betont, dass man mit Mydays „Gemeinsamzeit“ schenken kann, um besondere Momente mit wichtigen Menschen zu teilen. Die Website mydays.de wird als Anlaufstelle für diese Erlebnisse bezeichnet.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Mydays

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-10-28
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Unsere Meinung

Mydays nimmt uns in diesem TV-Spot mit auf eine besinnliche Reise durch das weihnachtlich geschmückte Wohnzimmer zweier fröhlicher Menschen. Ich finde, die warme und gemütliche Atmosphäre, unterstrichen durch den flackernden Kamin und den flauschigen Teppich, schafft eine idyllische Kulisse, in der man sich beinahe selbst wiederfindet. Die Zielgruppenansprache scheint klar:

es geht um Menschen, die das Besondere und Unvergessliche in einem Geschenk suchen, und hier setzt Mydays mit der Botschaft an, durch Erlebnisse wie einen Städtetrip kostbare „Gemeinsamzeit“ zu schenken.

Was die Kreativität des Spots betrifft, so denke ich, dass der Ansatz durchaus charmant ist. Die Verwendung traditioneller Weihnachtselemente, gepaart mit der Betonung auf emotionale Erlebnisse, ist an sich keine bahnbrechende Neuerung. Meiner Meinung nach ist der Spot ein stimmungsvoller, wenn auch etwas konventioneller Beitrag zu den weihnachtlichen Werbeüberflutungen. Ein wenig mehr Witz oder eine unerwartete Wendung hätten der Geschichte sicher gutgetan.

Die Originalität lässt, meiner Ansicht nach, etwas zu wünschen übrig. Es fühlt sich an, als ob wir diese Szenen so oder so ähnlich schon unzählige Male gesehen haben. Dennoch wirkt der Clip durch seine stringente Bildsprache und die akzentuierte Nutzung von Stilelementen wie den roten Details sehr konsistent. Das Mydays-Logo folgt uns in jeder Szene, was eine starke Markenpräsenz sicherstellt.

In Bezug auf die visuelle Gestaltung sehe ich keinen Grund zur Beanstandung. Die Bildkompositionen sind durchdacht, die Farbgebung harmonisch und die Botschaft klar ablesbar. Trotzdem hätte ich mir mehr Tiefe in der Story gewünscht, um eine nachhaltigere emotionale Verbindung zu schaffen. Es bleibt dennoch festzustellen, dass der Spot seine zentrale Botschaft klar kommuniziert: gemeinsame Erlebnisse sind das schönste Geschenk.

Was meinst du dazu? Teile gerne deine Ansichten zu diesem TV-Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Zwei Personen sitzen auf einem flauschigen Teppich vor einem geschmückten Weihnachtsbaum und einem brennenden Kamin. Geschenkeboxen liegen in der Nähe. Die gemütliche Atmosphäre wird durch Kerzenlicht verstärkt. Auf der rechten Seite ist ein "mydays"-Logo zu sehen.

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Zwei Personen lachen freudig vor einem Weihnachtsbaum mit Lichtern. Sie sitzen auf dem Boden und öffnen gemeinsam ein Geschenk. Im Hintergrund brennt ein Kaminfeuer. Die Atmosphäre ist warm und gemütlich, der Boden ist mit einem Teppich bedeckt, und rechts unten ist ein "mydays"-Logo zu sehen.

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Zwei Personen sitzen auf dem Boden und halten jeweils ein Geschenk. Die Verpackungen zeigen Motive von Weihnachten mit den Aufschriften „Merry Christmas“ und „Frohe Weihnachten“. Eine Person trägt einen beigefarbenen Pullover, die andere ein kariertes Hemd. Das Logo „mydays“ ist unten rechts im Bild zu sehen.

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Zwei Personen sitzen nebeneinander und halten jeweils ein Geschenk. Das obere Geschenk hat ein Bild von zwei einander zugeneigten Personen, das untere zeigt eine Frau im Schnee. Beide Präsente haben rote Umrandungen und tragen das Logo „mydays“. Eine Hand hat lackierte Fingernägel in Rot.

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Eine lächelnde Frau in kariertem Schal umarmt eine andere Person. Sie hält ein rotes Buch oder Geschenk mit einem Weihnachtsmotiv. Im Bild befindet sich das Logo "mydays". Im Hintergrund sind verschwommene Lichter zu sehen.

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Zwei Personen umarmen sich vor einem geschmückten Weihnachtsbaum in einem gemütlichen Wohnzimmer. Ein Kamin mit brennendem Feuer sorgt für ein warmes Ambiente. Auf dem Boden liegt ein flauschiger Teppich. Eine der Personen hält ein Geschenk fest im Arm. Unten rechts ist ein Logo mit der Aufschrift „mydays“ sichtbar.

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Zwei Personen sitzen an einem Tisch im Freien und stoßen mit roten Getränken in Weingläsern an. Eine hat lockiges Haar und eine braune Jacke, die andere trägt eine Sonnenbrille über den Haaren und eine Jeansjacke. Im Vordergrund ist eine unscharfe Hand mit einer Zeitung. Ein Schild mit "Städtetrip" und ein "mydays"-Logo sind eingeblendet.

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Zwei Personen stehen vor einer Statue, lächeln und haben die Hände in einer gestikulierenden Bewegung. Die linke Person trägt eine rot-beige Jacke, die rechte eine blaue Jeansjacke. Unten links steht "Städtetrip", rechts ist ein rosa Logo mit "mydays". Im Hintergrund sind Gebäude zu sehen.

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Auf einem Tisch stehen eine brennende Kerze, goldene Teelichter und ein gerahmtes Bild mit einem Paar, das an Weihnachten anstößt. Ein Kärtchen mit "Merry Christmas" liegt davor. Rechts sind eine weitere Kerze und ein Geschenk zu sehen. Im Hintergrund brennt ein Kaminfeuer und Lichter leuchten.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Mydays mit dem von uns gewählten Titel

"Verschenke unvergessliche Erlebnisse zu Weihnachten mit Mydays Städtetrips!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Mydays, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Mydays in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung