Ich muss sagen, dieser TV-Spot von Maxcare hebt sich durch seine klare und direkte Ansprache hervor. Schon zu Beginn mit dem einleitenden "Na Daniel, teure Zahnarztrechnung?" wird der Zuschauer sofort eingefangen und es wird eine alltägliche Situation skizziert, in die sich viele leicht hineinversetzen können. Gleichzeitig finde ich, dass dieser kommunikative Kniff direkt Aufmerksamkeit weckt und neugierig macht.
Meiner Meinung nach gelingt es der Werbung gut, die Zielgruppe anzusprechen: Menschen, die sich über hohe Zahnarztkosten ärgern und nach einer Lösung suchen. Der Spot punktet mit einer sehr prägnanten Werbebotschaft, die sich auf maximalen Kostenschutz ohne Wartezeit konzentriert – dies ist ein klares Versprechen, das in seiner Einfachheit sehr kraftvoll ist.
Ich bin der Ansicht, dass die visuelle Gestaltung des Spots mit einem sauber strukturierten und modernen Setting, sowie dem Einsatz von großen Schriftzügen, die Aufmerksamkeit des Zuschauers effektiv lenkt. Die visuelle Konsistenz mit den blauen und weißen Farbschemata unterstützt die Markenbotschaft und sorgt für einen hohen Wiedererkennungswert.
Ein kleiner Kritikpunkt aus einer satirischen Perspektive: Vielleicht hätte man beim Outfit des Mannes im Anzug auf etwas mehr Originalität setzen können – Anzug und Sneakers sind mittlerweile keine bahnbrechende Kombination mehr. Doch das Augenmerk liegt hier sicherlich mehr auf der Kommunikation statt auf modischen Experimenten.
Insgesamt empfinde ich den Einsatz der futuristisch anmutenden Elemente und der klaren Linienführung als erfrischend, doch ich denke, dass der Spot vielleicht etwas zu sehr auf die "sichere Bank" setzt und dabei ein wenig Kreativität einbüßen könnte.
Abschließend bin ich der Meinung, dass dieser Spot sowohl informativ als auch zielgerichtet ist, auch wenn ihm ein bisschen der Charme eines unkonventionellen Werbeansatzes fehlt.
Hinterlass’ gerne deine eigene Meinung zu diesem Spot! Was fandest du wirkungsvoll oder könnte besser gemacht werden?
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Ein Mann im Anzug steht in einem modernen Büro. Er hält und betrachtet ein Blatt Papier. Im Hintergrund sind Holzelemente, grüne Pflanzen und ein Schreibtisch mit Bürostuhl zu sehen. Das Setting wirkt offen und hell.
Ein Mann in Anzug und weißen Sneakers steht vor einem weißen Hintergrund. Er beugt sich leicht nach vorne und schaut in die Kamera.
Ein Typ steht in einem lichtdurchfluteten Raum und trägt einen dunklen Anzug mit weißen Sneakers. Neben ihm steht in großen Buchstaben "Zahnzusatzversicherung". Oben links ist "MAXCARE.de" zu sehen.
Ein Mann im Anzug spricht direkt in die Kamera. Im Hintergrund sind verschwommene Schriftzüge und das Logo von MAXCARE.de zu sehen. Ein Werbeelement unten links zeigt „Testsieger“ an. Die Szene wirkt hell und modern, der Fokus liegt auf der Person im Vordergrund, die scheinbar ein Versicherungsprodukt erklärt.
Ein Mann steht in einem blauen Anzug vor einem hellen Hintergrund. Links steht in großen Buchstaben "Zahnzusatzversicherung" und unten drunter ein "Testsieger"-Button. Rechts ist ein blauer Bereich mit der Aufschrift "Bis zu 100% Erstattung". Oben links ist das Logo "MAXCARE.de" zu sehen.
Eine Person im Anzug hält eine 3D-Darstellung eines Zahnes in der Hand. Auf dem Zahn ist ein weißer Ring. Im Hintergrund stehen blaue Texte mit den Wörtern „BIS ZU 100% ERSTATTUNG“ und „BIS ZU 300€ PROFIL“. Oben links ist das Logo „MAXCARE.de“ zu sehen.
Ein Mann in Anzug und weißen Sneakern gestikuliert freundlich. Große blaue Schrift sagt „Zahnzusatzversicherung“. Ein Testsieger-Logo ist zu sehen. Rechts stehen die Hinweise „Bis zu 100% Erstattung“ und „Bis zu 200€ Prophylaxe“. Oben links ist die URL „MAXCARE.de“.
Ein Mann in einem blauen Anzug steht vor einem hellen Hintergrund mit blauen und weißen Strahlen. Er hebt eine Hand, als würde er etwas präsentieren. Oben links steht „MAXCARE.de“. Der Hintergrund wirkt futuristisch, mit einer zentralen Lichtquelle, die seitlich strahlt. Das Menü-Icon ist oben rechts zu sehen.
Ein Mann mit Bart steht in einem Büro. Er trägt ein dunkelblaues Sakko und ein weißes T-Shirt. In seiner rechten Hand hält er ein Smartphone, auf dessen Display eine menschliche Figur zu sehen ist. Rechts unten im Bild ist das Logo des „münchener verein“. Im Hintergrund sind verschwommene Pflanzen und Holzelemente erkennbar.
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"Maxcare Zahnzusatzversicherung: Testsieger mit maximaler Erstattung und ohne Wartezeit".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Maxcare in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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