Unsere Kurzbeschreibung des Maxcare TV-Spots

Maxcare bewirbt ihre Zahnzusatzversicherung, die als Testsieger maximale Kostenerstattung für Behandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie bietet. Zusätzlich sind bis zu 200 Euro für Prophylaxe und Bleaching enthalten. Es gibt keine Wartezeit. Weitere Informationen sind auf maxcare.de verfügbar.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx, (c) Maxcare

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Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-25
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von MaxCare überzeugt meiner Meinung nach durch eine klare und zielgruppenorientierte Ansprache. Die Werbebotschaft ist prägnant und leicht verständlich, was ich persönlich sehr schätze. Der Fokus liegt auf dem maximalen Kostenschutz für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie, ergänzt durch zusätzliche Leistungen wie Prophylaxe und Bleaching.

Diese Kernbotschaft wird konsequent und ohne Ablenkung vermittelt, was ich als sehr effektiv empfinde.

Die Zielgruppenansprache ist meiner Ansicht nach gut durchdacht. Der Mann im Anzug, der durchgängig als Sprecher fungiert, verkörpert Seriosität und Modernität – eine Kombination, die insbesondere für eine jüngere, urbane Zielgruppe ansprechend wirkt. Die Wahl der weißen Sneakers in Kombination mit dem Anzug unterstreicht diesen modernen, leicht lässigen Stil, der Vertrauen und Nähe schafft. Ich denke, dass dies eine kluge Entscheidung ist, um eine breite Zielgruppe anzusprechen, ohne dabei zu formell zu wirken.

Kreativität und Originalität sind in diesem Spot meiner Meinung nach eher zurückhaltend umgesetzt. Die visuelle Gestaltung ist zwar professionell und modern, aber sie hebt sich nicht deutlich von anderen Versicherungsspots ab. Die wiederkehrenden Elemente wie der Testsieger-Hinweis und die blauen Schriftzüge sind zwar konsistent, aber ich finde, dass hier mehr Spielraum für innovative Gestaltungselemente bestanden hätte. Die 3D-Darstellung des Zahnes ist ein interessanter Ansatz, wirkt jedoch etwas isoliert und hätte stärker in die Gesamtkomposition integriert werden können.

Die Konsistenz der Markenbotschaft ist hingegen ein klarer Pluspunkt. MaxCare positioniert sich als Testsieger mit maximalem Kostenschutz und ohne Wartezeiten – eine Botschaft, die sich durch den gesamten Spot zieht. Ich bin der Meinung, dass diese klare Linie dazu beiträgt, die Marke leicht verständlich und einprägsam zu präsentieren. Die wiederholte Erwähnung der URL „MAXCARE.de“ unterstützt zudem die Wiedererkennung und lenkt den Zuschauer direkt zum Angebot.

Potentielle Schwachstellen sehe ich in der emotionalen Ansprache. Der Spot setzt stark auf sachliche Argumente und weniger auf emotionale Bindungen. Meiner Ansicht nach könnte eine stärkere emotionale Komponente, beispielsweise durch die Darstellung von Alltagssituationen oder persönlichen Geschichten, die Wirkung noch verstärken. Zwar wird die Botschaft klar vermittelt, aber ich denke, dass eine emotionalere Ansprache die Zielgruppe noch stärker ansprechen könnte.

Zusammenfassend finde ich, dass der Spot von MaxCare eine solide und klare Werbebotschaft vermittelt, die besonders durch ihre Konsistenz und Zielgruppenorientierung überzeugt. Die visuelle Gestaltung ist professionell, wenn auch etwas konventionell, und die emotionale Ansprache könnte noch stärker ausgebaut werden. Insgesamt ein gelungener Spot, der die Kernbotschaft effektiv transportiert.

Was ist Ihre Meinung zu diesem TV-Spot? Teilen Sie gerne Ihre Gedanken oder Anregungen in den Kommentaren – ich bin gespannt auf Ihre Perspektive!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein Mann im Anzug steht in einem modernen Büro. Er hält und betrachtet ein Blatt Papier. Im Hintergrund sind Holzelemente, grüne Pflanzen und ein Schreibtisch mit Bürostuhl zu sehen. Das Setting wirkt offen und hell.

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Ein Mann in Anzug und weißen Sneakers steht vor einem weißen Hintergrund. Er beugt sich leicht nach vorne und schaut in die Kamera.

0:03

Ein Typ steht in einem lichtdurchfluteten Raum und trägt einen dunklen Anzug mit weißen Sneakers. Neben ihm steht in großen Buchstaben "Zahnzusatzversicherung". Oben links ist "MAXCARE.de" zu sehen.

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Ein Mann im Anzug spricht direkt in die Kamera. Im Hintergrund sind verschwommene Schriftzüge und das Logo von MAXCARE.de zu sehen. Ein Werbeelement unten links zeigt „Testsieger“ an. Die Szene wirkt hell und modern, der Fokus liegt auf der Person im Vordergrund, die scheinbar ein Versicherungsprodukt erklärt.

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Ein Mann steht in einem blauen Anzug vor einem hellen Hintergrund. Links steht in großen Buchstaben "Zahnzusatzversicherung" und unten drunter ein "Testsieger"-Button. Rechts ist ein blauer Bereich mit der Aufschrift "Bis zu 100% Erstattung". Oben links ist das Logo "MAXCARE.de" zu sehen.

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Eine Person im Anzug hält eine 3D-Darstellung eines Zahnes in der Hand. Auf dem Zahn ist ein weißer Ring. Im Hintergrund stehen blaue Texte mit den Wörtern „BIS ZU 100% ERSTATTUNG“ und „BIS ZU 300€ PROFIL“. Oben links ist das Logo „MAXCARE.de“ zu sehen.

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Ein Mann in Anzug und weißen Sneakern gestikuliert freundlich. Große blaue Schrift sagt „Zahnzusatzversicherung“. Ein Testsieger-Logo ist zu sehen. Rechts stehen die Hinweise „Bis zu 100% Erstattung“ und „Bis zu 200€ Prophylaxe“. Oben links ist die URL „MAXCARE.de“.

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Ein Mann in einem blauen Anzug steht vor einem hellen Hintergrund mit blauen und weißen Strahlen. Er hebt eine Hand, als würde er etwas präsentieren. Oben links steht „MAXCARE.de“. Der Hintergrund wirkt futuristisch, mit einer zentralen Lichtquelle, die seitlich strahlt. Das Menü-Icon ist oben rechts zu sehen.

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Ein Mann mit Bart steht in einem Büro. Er trägt ein dunkelblaues Sakko und ein weißes T-Shirt. In seiner rechten Hand hält er ein Smartphone, auf dessen Display eine menschliche Figur zu sehen ist. Rechts unten im Bild ist das Logo des „münchener verein“. Im Hintergrund sind verschwommene Pflanzen und Holzelemente erkennbar.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Maxcare mit dem von uns gewählten Titel

"Maxcare Zahnzusatzversicherung: Testsieger mit maximaler Erstattung und ohne Wartezeit".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Maxcare, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Maxcare in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung