Unsere Kurzbeschreibung des Lidl TV-Spots

Lidl bewirbt in seinem TV-Spot Weihnachtsangebote: Der Fürst von Metternich Sekt ist für 5,55 Euro erhältlich, mit Lidl Plus für 4,77 Euro. Außerdem gibt es Müllermilch mit Lidl Plus für 0,55 Euro. Die Aktion läuft vom 9.12. bis 14.12., betont die günstigen Preise und lädt zum sparenden Einkaufen ein.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Lidl

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-08
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach ist der Lidl-Spot ein gelungenes Beispiel für klare und nachvollziehbare Kommunikation. Die Werbebotschaft, mit der Betonung auf günstige Preise und exklusive Lidl Plus Rabatte, richtet sich klar an Preisbewusste, die die Vorzüge des Lidl Plus Programms zu schätzen wissen. Ich finde es clever, wie Lidl die Festlichkeit der Weihnachtszeit in Szene setzt und die magische Stimmung mit glitzernden Effekten verstärkt.

Das erzeugt eine emotionale Verbindung zur Zielgruppe, die in dieser Zeit nach besonderen Angeboten suchen könnte.

Aus meiner Sicht ist die Kreativität des Spots vor allem in seiner visuellen Präsentation zu finden. Die Kombination aus Rot, Gold und den funkelnden Partikeln passt perfekt zur festlichen Thematik und lenkt die Aufmerksamkeit auf die beworbenen Produkte. Gleichzeitig bleibt Lidl seiner Markenbotschaft treu, indem es den bekannten Slogan "Lidl lohnt sich!" am Ende des Spots platziert. Diese Konsistenz stärkt die Markenidentität weiter und vermittelt das Gefühl von Verlässlichkeit.

Ich denke, der Spot könnte jedoch davon profitieren, die einzelnen Produktvorteile etwas mehr herauszustellen. Obwohl die Preise klar und deutlich kommuniziert werden, wäre es vielleicht noch ansprechender, wenn die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, wie zum Beispiel die Qualität des Fürst von Metternich Sekts oder die Vielfalt der Müller Milch, hervorgehoben würden. Dies könnte die emotionale Bindung zur Zielgruppe noch weiter verstärken.

Wie steht ihr dazu? Lasst uns eure Meinungen und Eindrücke zu diesem TV-Spot wissen!

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein grünes Geschenkpaket mit goldener Schleife steht auf einem roten Hintergrund. Um das Paket herum sind glitzernde Sterne verteilt. Unten links sieht man ein gelbes Weihnachtsbaum-Icon neben einem Lidl-Logo. Ganz unten rechts steht "lidl.de" auf einem weißen Streifen.

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Zwei Flaschen Fürst von Metternich Sekt auf rotem Hintergrund mit Glitzereffekt. Links eine roséfarbene, rechts eine grüne Flasche. Oben ein Angebotszeitraum: 9.12. bis 14.12. Rechts eine Geschenkbox mit Preisangabe: 5,55 Euro, reduziert um 44%, und weiterer Rabatt für Lidl Plus Nutzer: 4,77 Euro. Lidl-Logo unten links.

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Zwei Flaschen Müller Milch mit funkelnden Partikeln auf rotem Hintergrund. Oben steht ein Zeitraum: Montag, 9.12. bis Samstag, 14.12. Links ein MEGA SPAR PREIS Pfeil, rechts ein rotes Geschenk mit Preisangabe. Unten sind Lidl-Logos und Hinweise zum Angebot.

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Roter Hintergrund mit glitzernden Lichtern. In der Mitte steht "Magische Weihnachtszeit" in weißer Schrift. Unten rechts ist eine kleine weiße Fläche mit "lidl.de".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel

"Lidl Weihnachtsangebote: Fürst von Metternich Sekt für 4,77 €, Müllermilch nur 0,55 € mit Lidl Plus".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung