Unsere Kurzbeschreibung des L'oréal Paris TV-Spots

L'Oréal Paris bewirbt die neue "Bright Reveal" Routine, bestehend aus einem Niacinamid-Serum und einem Lichtschutzfaktor 50, die Pigmentflecken mildern und vorbeugen sollen. Laut Werbung zeigt das Produkt bei 90% der Frauen Wirksamkeit.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) L'oréal Paris

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-20
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach versucht der TV-Spot von L'Oréal Paris für die Bright Reveal Routine eine interessante Ansprache mit stilvoll reduzierter Bildsprache. Dabei wird die Werbebotschaft klar und direkt vermittelt – die Reduzierung von Pigmentflecken durch gezielte Produktanwendung steht unmissverständlich im Zentrum.

Ich finde die Aufteilung der Schritte mit dem Niacinamid Serum und dem Lichtschutzfaktor 50 als Duo gegen Pigmentflecken geschickt gelöst.

Die Zielgruppe wird präzise durch den Fokus auf Hautprobleme angesprochen, die viele Frauen betreffen. Den Hinweis darauf, dass 90% der Frauen positive Ergebnisse erzielen, empfinde ich als starken, statistischen Ankerpunkt, der Vertrauen schafft, obwohl die Frage offen bleibt, was mit den restlichen 10% passiert.

Visuell präsentiert sich der Spot durchweg in hellen, freundlichen Tönen, was sehr gut zur Markenbotschaft passt. Der simple, aber elegant gehaltene Look lässt das Produkt im Mittelpunkt stehen, was ich als positiv eindrücke.

Allerdings denke ich, dass die kreative Einzigartigkeit ein wenig auf der Strecke bleibt. Die Szenen wirken sauber, aber auch ein bisschen vorhersehbar und ohne den cleveren Twist, den ich mir in anspruchsvoller Werbung erhoffe. Eine Jeansjacke zu sehen, schreit nicht gerade nach Innovation, sondern eher nach einem sicheren Standard, auf den man sich verlässt, wenn den Ideen die Luft ausgeht.

Meiner Ansicht nach bleibt die konsistente Vermittlung der Markenbotschaft dennoch solide, da der Satz "Ich bin es mir wert" kurz und selbstbewusst den Leitgedanken von L'Oréal Paris wunderbar unterstreicht.

Ich bin der Meinung, dass der Spot durch weitere originelle Elemente oder humorvolle Einlagen gewinnen könnte, um die Aneinanderreihung klassischer Bildkompositionen zu durchbrechen und den Zuschauer tiefer zu beeindrucken. Dennoch erfüllt er die Funktion, klar und verständlich ein Produkt vorzustellen.

Was denkst Du über den Spot von L'Oréal Paris? Ich freue mich auf Deine fachliche oder subjektive Einschätzung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person trägt eine Jeansjacke und schaut in die Kamera. Im Vordergrund steht groß der Schriftzug "L'ORÉAL PARIS" in Weiß. Der Hintergrund ist hell.

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Eine Frau mit langen Haaren hält ein Hautpflegeprodukt von L'Oréal Paris. Es trägt den Schriftzug "SCHRITT 2 PIGMENTFLECKEN VORBEUGEN". Die Szene ist hell ausgeleuchtet, der Hintergrund ist weiß.

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Eine Frau hält ein Produkt in die Kamera, auf dem "L'Oréal Paris" und "Bright Reveal" steht. Es handelt sich um einen Sonnenschutz mit LSF 50+. Sie trägt eine Jeansjacke und hat ihre Haare zurückgebunden. Im Hintergrund ist ein neutraler, heller Hintergrund zu sehen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von L'oréal Paris mit dem von uns gewählten Titel

"Entdecken Sie die L'Oréal Paris "Bright Reveal" Routine für strahlendere Haut und weniger Pigmentflecken".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber L'oréal Paris, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von L'oréal Paris in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung