Meiner Meinung nach ist der Höffner TV-Spot ein interessanter Versuch, die unterschiedlichen Einkaufstypen mit einem humorvollen Ansatz in den Vordergrund zu stellen. Es beginnt mit der charmanten Einleitung "Den will Wähle haben" und führt uns durch eine Sequenz von Szenen, die sich der Vielfalt der Entscheidungsprozesse beim Möbelkauf verschreiben.
Die Zielgruppenansprache in diesem Spot scheint besonders auf diejenigen abzuzielen, die Möbelkäufe als strategische Entscheidung sehen – mit Zeit und Gedanken investiert. Jedoch wird der gesamte Prozess auch mit einem Augenzwinkern betrachtet, was meiner Ansicht nach eine angenehme Frische in die Werbung bringt. Der Satz "Der Langsam hier kommt auch ans Ziel" versprüht eine pfiffige Ironie, die mir gefällt, da er ein gewisses Maß an Selbstironie vermittelt.
Visuell stechen besonders die pinken X-Markierungen heraus, die effektiv die Aufmerksamkeit auf spezielle Möbel lenken sollen. Ich finde, dass dies eine effektive Möglichkeit ist, die Werbebotschaft des 40%igen Rabatts auf Möbel in allen Abteilungen zu unterstützen. Gleichzeitig sorgt die bunte Vielfalt der Möbelstücke für eine lebendige Darstellung der Präsentationsräume. Dennoch denke ich, dass die Szenen hätte etwas mehr Kohärenz in der Darstellung der Markenpersönlichkeit aufweisen können. Das Markenlogo von Höffner ist konsistent eingeblendet, jedoch fehlt mir ein wenig der rote Faden, der alle Szenen miteinander verbindet.
Ich bin der Meinung, dass der Spot kreativ und originell mit der Frage spielt, wie wir als Konsumenten Entscheidungen treffen, dennoch könnte die Botschaft insgesamt klarer und kohärenter gemacht werden, um besser zu fesseln. Die Szene, in der die Frauen gemeinsam einen Tisch heben, zeigt Stärke durch Kooperation – was mir als unterschwellige Botschaft gut gefällt.
Jeder, der den TV-Spot gesehen hat, ist herzlich eingeladen, seine fachliche oder subjektive Meinung dazu zu hinterlassen!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Zwei Frauen stehen nebeneinander in einer Möbelausstellung. Eine trägt eine schwarze Jacke mit rotem Halstuch, die andere ein kariertes Hemd mit einer Jeansjacke. Zwischen ihnen ist ein Tisch mit grünen Stühlen. Links oben ist ein Höffner-Logo. Im Hintergrund sieht man Möbel und Dekoration.
Zwei Frauen stehen nebeneinander in einem Möbelgeschäft. Die linke trägt einen dunklen Blazer und eine rot-weiß gestreifte Bluse, die rechte trägt ein blaues Jeans-Outfit mit kariertem Hemd und rotem Haarband. Sie lächeln und stehen vor einer Reihe von Sofas. Die Marke "Höffner" ist oben links im Bild eingeblendet.
Zwei Frauen stehen in einem Geschäft. Die eine trägt einen Blazer mit rot-weißem Schal, die andere eine Jeansjacke und ein rot-kariertes Hemd. Im Hintergrund sind Möbel zu sehen. Das Logo "Höffner" ist oben links.
Eine Frau in einem Anzug mit rotem und weißem Schal steht in einem Möbelgeschäft. Im Hintergrund sind Tische, Stühle und verschwommene Personen zu sehen. Oben links das Logo von "Höffner".
Zwei Frauen heben gemeinsam einen Tisch in einem Möbelgeschäft. Um sie herum stehen und sitzen weitere Möbel. Kunden bewegen sich im Hintergrund. Auf einigen Möbeln sind pinke X-Markierungen. Oben links ist ein Schild mit "Höffner".
Möbelgeschäft mit vielen Sitzmöbeln, darunter bunte Stühle und Tische. Menschen schlendern durch die Abteilung. Großes Werbeschild wirbt für „Möbel Power 150 Jahre“ mit 40% Rabatt in allen Abteilungen. Markenlogo von Höffner ist oben rechts abgebildet. Einige pinke X-Formen sind auf den Tischen platziert.
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"Höffner feiert 150 Jahre: 40% Rabatt auf Möbel in allen Abteilungen!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Höffner in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
2Kommentare@Wotan
vor 7 Tagen
Abgeschmackt & nervig
@krinsch
vor 20 Tagen
nervig verwirrend